Unsere Leistungen für Sie
Als Lohnsteuerhilfeverein erstellen wir Ihre Steuererklärung und holen das optimale Steuerergebnis für Sie heraus. Und das ist noch nicht alles:
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
- Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
- Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
- Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
- Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Und im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.
Diese Leistungen stehen Ihnen als VLH-Mitglied das ganze Jahr zur Verfügung – und zwar ohne Zusatzkosten. Sie zahlen dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen richtet.
Gute Gründe für die VLH
Für Sie heißt das:
- Ihre Einkommensteuererklärung wird von Steuerexpertinnen und -experten gemacht und das zu einem fairen Beitrag.
- Ihre persönliche VLH-Beratungsstelle ist bei Ihnen in der Nähe und bei Fragen immer für Sie da.
- Sie erhalten mehr Zeit und Sicherheit und können sich um wichtigere Dinge kümmern.
Übrigens:
In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.350 Euro vom Finanzamt zurück.
Mitglied werden und Steuererklärung machen lassen
Wir haben Sie überzeugt? Suchen Sie über unsere Beratersuche einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, vereinbaren Sie einen Termin und werden Sie VLH-Mitglied!
Steuern? Lass ich machen. Von der VLH.
Im ersten gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater werden Sie umfassend über die VLH-Mitgliedschaft aufgeklärt. Außerdem wird anhand Ihrer Jahreseinnahmen aus dem Vorjahr Ihr persönlicher Mitgliedbeitrag berechnet. Bringen Sie dafür am besten alle Unterlagen mit, die in unserer Checkliste auf Sie zutreffen.
Haben Sie sich daraufhin für eine Mitgliedschaft entschieden, können wir sofort mit Ihrer Steuererklärung beginnen und das optimale Steuerergebnis für Sie herausholen.
Übrigens:
Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen, muss die Steuererklärung 2022 nicht bis Ende September 2023, sondern erst Ende Juli 2024 beim Finanzamt sein.
Wen wir beraten dürfen
Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträgen sind wir in vielen Fällen der geeignete Dienstleister für Sie.
Das heißt aber auch: Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten. So steht es im Steuerberatungsgesetz. Hier unsere gesetzliche Beratungsbefugnis (PDF).