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221 laufende Verfahren: Die VLH streitet für ihre Mitglieder

In den letzten Jahren hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) viele gerichtliche Streitfälle für seine Mitglieder geführt. Top-Streitthemen waren Kindergeld, Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung. Die Anzahl der Gerichtsverfahren ist trotz steigender Mitgliederzahlen rückläufig. Ein Überblick mit den wichtigsten Zahlen.

Hinweis: Diese Pressemitteilung befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist diese Pressemitteilung eventuell nicht mehr aktuell.

221 Fälle der VLH werden aktuell vor deutschen Finanzgerichten verhandelt. Zwar haben im ersten Halbjahr 2014 "nur" 22 neue Verfahren begonnen, aber durch die teilweise lange Laufzeit von mitunter mehreren Jahren summieren sich die laufenden Fälle auf 221.

Wie kommt ein Gerichtsverfahren zustande? Vor Gericht geht es, wenn sich die VLH und ein Finanzamt nicht einig werden. Eine der rund 3.000 VLH-Beratungsstellen reicht die Steuererklärung für ein Mitglied bei dessen zuständigem Finanzamt ein. Darin macht die Beratungsstelle Kosten geltend, die das Finanzamt nicht anerkennt. Die Nichtanerkennung der Kosten wird im Steuerbescheid vermerkt. Die Beratungsstelle prüft den Steuerbescheid des VLH-Mitglieds – und legt bei der Nichtanerkennung von Kosten Einspruch dagegen ein.

Einigung oft auch ohne Richter

Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Das zuständige Finanzamt muss den Fall daraufhin noch einmal prüfen. In den weitaus meisten Fällen wird dem Einspruch der VLH stattgegeben – die Kosten werden anerkannt und das Mitglied bekommt die erwarteten Steuervorteile.

In manchen Fällen bleibt das Finanzamt auch nach Prüfung der VLH-Argumente unnachgiebig. Dann hat die VLH bzw. das Mitglied die Wahl: Der Gang vor das Gericht oder der Verzicht auf die Mehrerstattung.

Durch die Instanzen mit der VLH

In erster Instanz landet ein Steuer-Rechtsstreit vor dem jeweiligen Finanzgericht eines Bundeslandes. Das Urteil der Finanzrichter gilt ausschließlich für den verhandelten Fall. Anders ist das in Streitfällen, die grundsätzliche Auswirkungen auf viele Steuerzahler haben. Dann entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH). Auch wenn die VLH gegen das Urteil eines Finanzgerichts beispielsweise in Revision geht, ist als nächste und höchste deutsche Instanz der BFH zuständig.

Aber Revisionen und Grundsatzentscheidungen sind Ausnahmen. Insgesamt hat die VLH seit einschließlich 2008 lediglich zehn Fälle vor das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik gebracht. Im Vergleich dazu sind die Fälle vor den "normalen" Finanzgerichten in der deutlichen Überzahl mit durchschnittlich mehr als 100 Fällen pro Jahr.

VLH-Vorstand: "Wir streiten für die Steuervorteile der Mitglieder"

Die allgemeinen Zahlen zu Gerichtsverfahren der VLH sieht Vereinsvorstand Jörg Strötzel positiv. "Wir gehen gezielt vor Gericht und streiten dort für die Steuervorteile, die unseren Mitgliedern zustehen." Die jeweilige Beratungsstelle wäge gemeinsam mit dem Expertenteam der VLH-Zentrale in Neustadt an der Weinstraße gründlich ab, was das Beste für das jeweilige Mitglied sei.

Hauptsächlich komme es zum Streit vor Gericht, weil die Finanzverwaltung für eine zu fiskalische Rechtsanwendung stehe, so Strötzel. Die Gerichte beurteilten die Steuerfälle neutral und entschieden daher in den meisten der verhandelten Fälle im Sinne der VLH. "Deswegen lohnt sich ein Gerichtsverfahren für unser Mitglied", so Strötzel.

Auch wenn im Vergleich zu den mehr als 800.000 VLH-Mitgliedern die Zahl der laufenden Gerichtsverfahren klein sei, gehe von ihnen dennoch ein wichtiges Signal aus. "Für jedes einzelne Mitglied aktivieren wir unser Durchhaltevermögen und unsere Erfahrung, die wir uns als deutschlandweites Netzwerk aus Steuerexperten in über 40 Jahren erarbeitet haben", so Strötzel. "Und wenn es sinnvoll ist, schrecken wir auch nicht vor einem Gerichtsverfahren zurück."

Wichtige Fakten im Überblick

  • Seit 2001 sind es insgesamt mehr als 1.000 Verfahren, die von der VLH bestritten wurden. Spitzenreiter war das Jahr 2007, in dem 172 neue Fälle vor Gericht kamen.
  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die im Jahr 2008 eingereichten Klagen lag bei 76 Wochen, also fast 18 Monate.
  • Seit 2008 hat die VLH insgesamt 411 Fälle vor Gericht begleitet. Dabei unterlag die VLH 68 Mal und war in 155 Fällen erfolgreich. In 179 Fällen gab es eine sogenannte Rücknahme der Klageanträge aus den unterschiedlichsten Gründen. In nur 9 Fällen kam es zu einer Einigung vor Gericht zwischen VLH und dem jeweiligen Finanzamt.

Top 7: Über diese Themen wird gestritten

Das sind die häufigsten Themen laufender Gerichtsverfahren:

  • Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
  • Kinder (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausbildungsbedarf, Kinderbetreuungskosten)
  • Regelmäßige Arbeitsstätte bei Auswärtstätigkeit und Leiharbeitnehmern
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
  • Ansatz tatsächlich erzielbarer Mietzins bzw. Mietspiegel
  • Änderungsvorschriften (bei Schreib- oder Rechenfehlern oder neuen Tatsachen)

Gerichtsverfahren seit 2001: Zusatzinformationen und Grafik

In unserer Zusatzinformation haben wir die Anzahl neu angestrengter Gerichtsverfahren pro Jahr durch die VLH grafisch dargestellt. Die Grafik zeigt unter anderem einen plötzlichen Abfall oder Anstieg der Verfahren. Verantwortlich dafür sind die Erhöhung des Mindeststreitwerts bzw. die geänderte Gesetzeslage in Bezug auf Werbungskosten.

Hier finden Sie unsere Zusatzinformationen: <link file:421 _blank - vlh_gerichtsverfahren_2014>VLH-Gerichtsverfahren seit 2001 (pdf).</link>

Übrigens:

Wie sich die Anzahl der Klagefälle in der Tendenz künftig entwickelt, hängt unter anderem an einem steuerrechtlichem Detail. Die in den letzten Jahren stark gesunkenen Fallzahlen kommen auch von einem in der Praxis immer beliebteren Mittel zur gütlichen Einigung: Der im sogenannten Antrag auf schlichte Änderung, wie vorgesehen in §172 der Abgabenordnung.
 
Diese Möglichkeit ist jedoch eingeschränkt, da aktuell dazu ein Gerichtsverfahren läuft. In einer Musterklage hat die VLH darauf plädiert, die schlichte Änderung wie gehabt beizubehalten. Sollte jedoch diese Möglichkeit der vorgerichtlichen Einigung wegfallen, würden die Fallzahlen künftig wieder steigen.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500 VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

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