Das Finanzamt macht die Steuererklärung: VLH begrüßt Pilotprojekt, warnt aber vor Nachteilen
15.08.2025
Vorausgefüllte Steuererklärung existiert seit Jahren
„Gerade bei Arbeitnehmern und Rentnern verfügt das Finanzamt bereits über viele relevante Informationen wie Lohndaten, Sozialleistungen, Rentenbezüge oder Versicherungsbeiträge“, erläutert Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Es ist daher naheliegend, dass die Finanzverwaltung in einfachen Fällen die Steuererklärung gleich selbst erstellt – und dieses Angebot ist durchaus zu begrüßen.“
Die Grundidee ist jedoch nicht neu: Unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung“ gibt es bereits seit Jahren die Möglichkeit, vorhandene Daten direkt in die Steuererklärung zu übernehmen. Zudem gab es in Mecklenburg-Vorpommern schon vor einigen Jahren ein ähnliches Pilotprojekt, damals speziell für Rentnerinnen und Rentner.
Weitere Ausgaben müssen selbst ergänzt werden
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und den Termin versäumt, erhält in der Regel in allen Bundesländern ohne Abgabe der Steuererklärung einen Steuerbescheid. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Tatsächlich berücksichtigen die Finanzämter hierbei die ihnen bekannten Daten. „Dies ist im Grunde dasselbe Verfahren wie jetzt in Kassel“, so Uwe Rauhöft.
Wichtiger Unterschied: Bei einer Schätzung setzt das Finanzamt in der Regel einen Verspätungszuschlag fest – und es besteht formell weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. „Das Verfahren in Kassel ist im Kern ähnlich, nur eben bürgerfreundlicher: Statt Mahnung, Zwangsgeld und Zuschlägen gibt es jetzt einen konkreten Vorschlag des Finanzamts – und den kann man annehmen oder noch korrigieren beziehungsweise durch weitere Angaben zu absetzungsfähigen Ausgaben ergänzen“, erläutert Uwe Rauhöft.
In vielen Fällen bleibt steuerliche Beratung wichtig
Wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde, kann das Finanzamt nur die Daten berücksichtigen, die ihm vorliegen. Wer als Arbeitnehmer oder Rentner weitere Ausgaben geltend machen möchte – etwa Werbungskosten, Krankheitskosten oder Spenden –, muss sie selbst ergänzen. „Und diese Möglichkeit darf auf keinen Fall wegfallen“, betont Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. Denn ansonsten würde sich die Steuererklärung zwar vereinfachen. Allerdings würden völlig unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt.
„Die Möglichkeit, weitere Angaben zu machen, ist für eine gerechte Besteuerung unverzichtbar. Denn sonst könnte das Ganze für viele eine versteckte Steuererhöhung bedeuten“, sagt Jörg Strötzel. Hier gebe es bereits sinnvolle Pauschalen, beispielsweise für die Fahrt zur Arbeit, ergänzt Uwe Rauhöft. In vielen Fällen werden Ansprechpartner wie die VLH, der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, oder Steuerberater für die Bürgerinnen und Bürgern wichtig bleiben, um tatsächlich das optimale Steuerergebnis zu erzielen.
Und: Bis auf die von Dritten gemeldeten Daten bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in der Steuererklärung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das gilt nicht nur für zusätzlich angegebene Ausgaben, sondern auch für weitere Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung oder Auslandsbezügen. „Diese müssen dem Finanzamt auch weiterhin korrekt angegeben werden“, betont VLH-Vorstandschef Jörg Strötzel.

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Steffen Gall
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