VLH: Abschaffung der Steuererklärung wäre der falsche Weg
31.07.2025
Viel Potenzial vorhanden für Vereinfachung der Steuererklärung
Die Forderung, dass das Steuerrecht einfacher werden muss, ist nicht neu: „Aber nicht durch eine Abschaffung der Einkommensteuererklärung, das ist populistisch“, sagt Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) und unter anderem zuständig für die VLH-Steuerabteilung. Es sei viel Potenzial vorhanden, um Verbesserungen beziehungsweise Vereinfachungen mit Blick auf die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner herbeizuführen. Das erreiche man jedoch nicht durch eine Abschaffung der Steuererklärung, es gehe vielmehr um die vorausgefüllte Steuererklärung.
Der Finanzverwaltung liegen bereits jetzt viele Daten von Arbeitnehmenden vor: etwa Lohndaten oder auch Daten zu Sozialleistungen und Versicherungen. Diese können schon seit langem ohne viel Aufwand in die eigene Steuererklärung eingelesen werden – Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung. Für die Bürger wäre es aber hilfreich, wenn die Finanzverwaltung die technischen Möglichkeiten und den Service noch weiter ausbauen würde.
Grobe Pauschalierung wäre für viele de facto eine Steuererhöhung
Trotz der bestehenden Vereinfachungen durch die vorausgefüllte Steuererklärung, die viel Zeitersparnis bringen, müssen Steuerzahler bestimmte Angaben weiterhin prüfen und in einigen Fällen auch eintragen. „Viele Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken, müssen selbst ergänzt werden, weil diese nicht automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden“, erläutert Rauhöft. Das betrifft zum Beispiel Spenden, für die erst zukünftig eine Meldung vorgesehen ist, aber auch Kinderbetreuungskosten, Krankheitskosten und – für Arbeitnehmer ganz wichtig – Werbungskosten, wozu unter anderem Fahrten zur Arbeit gehören.
„Wenn diese wegfallen, also Einzelabrechnungen durch Pauschalen ersetzt würden, gäbe es zwar dadurch Gewinner – aber auch sehr viele Verlierer“, mahnt VLH-Vorstandsmitglied Rauhöft. Für die Verlierer wäre eine grobe Pauschalierung de facto eine Steuererhöhung. Davon betroffen wären vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höheren beruflichen Aufwendungen. Es existieren zwar bereits jetzt viele sinnvolle Pauschalierungen. Sind die Ausgaben aber höher als die Pauschalen, können diese in bestimmten Fällen dennoch steuerlich geltend gemacht werden. „Es geht dabei um Steuergerechtigkeit und damit auch um soziale Gerechtigkeit“, so Rauhöft.
Laut jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten zuletzt knapp 12,9 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung von durchschnittlich 1.172 Euro. Würde man die Steuererklärungen abschaffen und pauschalieren, müsste man theoretisch jedem Steuerpflichtigen zumindest diese Summe als Rückerstattung auszahlen. Da gäbe es Gewinner, die normalerweise eine geringere oder gar keine Steuerrückerstattung erhalten – allerdings auch viele Verlierer, die eigentlich eine deutlich höhere Rückerstattung bekommen würden.
Renten: Quellenabzug statt Steuererklärung nicht praktikabel
Des Weiteren hat die DSTG gefordert, dass Rentnerinnen und Rentner künftig keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Auch aus Sicht der VLH besteht mit Blick auf Renten und die Steuerpflicht dringend Handlungsbedarf, denn viele ältere Menschen sind da überfordert. Jedoch ist der Vorschlag, dies durch einen automatischen Quellenabzug direkt durch die Rentenkassen zu regeln, für die VLH der falsche Weg: „Das hört sich zwar zunächst logisch an, aber da gibt es zurecht enorme Widerstände, sowohl politische als auch von Rententrägern, für die das einen enormen Mehraufwand bedeuten würde“, weiß Uwe Rauhöft.

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Steffen Gall
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
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