Beratungsbefugnis

  • Ich habe Einnahmen aus Forst- und Landwirtschaft, aus der Vermietung oder Verpachtung einer Ferienwohnung oder Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten erhalten. Was gibt es dabei zu beachten?

    Schicken Sie uns bitte einen Nachweis über Ihre Einnahmen schriftlich an die Hauptverwaltung in Neustadt an der Weinstraße und wir prüfen Ihren Austrittstermin.

  • Ich betreibe eine Photovoltaikanlage. Was muss ich dabei beachten?

    Sofern Ihre Anlage laut Eintragung im Marktstammdatenregister nicht über mehr installierte Leistung verfügt als 30 Kilowatt-Peak (auf Einfamilienhäusern) beziehungsweise 15 Kilowatt-Peak (auf Mehrfamilienhäusern, je Wohnung oder auf sonstigen Gebäuden), dürfen wir Sie weiterhin in Fragen der Einkommensteuer beraten.

    Ihre Anlage übersteigt diese Grenzen? Dann können wir Sie leider nicht länger als Mitglied beraten. Schicken Sie uns bitte eine Kopie der Anschaffungsrechnung der PV-Anlage oder des Vertrages mit Ihrem Versorgungsunternehmen an die Hauptverwaltung in Neustadt an der Weinstraße und wir prüfen Ihren Austrittstermin.

  • Ich bin selbstständig bzw. freiberuflich tätig, führe mittlerweile ein Gewerbe oder habe Honorareinnahmen. Was gibt es dabei zu beachten?

    Schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder einen anderen Nachweis über Ihre Selbständigkeit oder Honorareinnahmen zu und wir prüfen Ihren Austrittstermin.

  • Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag, wenn ich nicht mehr beraten werden darf, also meine Beratungsbefugnis erloschen ist?

    Wenn wir Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr beraten dürfen, verzichten wir auf den Mitgliedsbeitrag für das aktuelle Beitragsjahr. Haben Sie den Beitrag für das laufende Jahr bereits gezahlt, erstatten wir ihn diesen zurück.
    Bitte beachten Sie: Offene Mitgliedsbeiträge aus früheren Jahren bleiben bestehen und werden von uns weiterhin eingefordert.

    Damit wir das prüfen können, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Beratungsbefugnis erloschen ist – zum Beispiel entsprechende Unterlagen des Finanzamts oder andere geeignete Belege. Reichen Sie diese bitte als Kopie in Ihrer Beratungsstelle ein.

    Nach Prüfung durch die Hauptverwaltung wird Ihre Mitgliedschaft zum Ende des aktuellen Kalenderjahres beendet – unabhängig davon, seit wann genau die Beratungsbefugnis nicht mehr besteht.

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