Veränderung der Lebensumstände

  • Ich habe geheiratet und unter der Mitgliedsnummer meines Partners bzw. meiner Partnerin abgerechnet. Was sollte ich jetzt tun?

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Beratungsstelle.

  • Ich habe geheiratet und mein/e Partner/in ist selbstständig. Können wir weiterhin Mitglied bei der VLH bleiben?

    In diesem Fall erlischt leider unsere Beratungsbefugnis und Sie müssten die Mitgliedschaft kündigen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer/innen mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG). Bitte schicken Sie der Hauptverwaltung eine Kündigung mit Ihrer Mitgliedsnummer, Heiratsurkunde sowie einer Kopie der Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid. Wir prüfen den Vorfall und setzen uns danach schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

  • Ich habe geheiratet und mein/e Ehepartner/in und ich geben nun eine gemeinsame Steuererklärung ab. Diese erfolgt über den Steuerberater bzw. die Steuerberaterin meines Ehepartners bzw. meiner Ehepartnerin, welche/r kein Mitglied bei der VLH ist. Was können wir tun?

    In diesem Fall können Sie die Mitgliedschaft natürlich fristgerecht kündigen. Den Beitrag müssten Sie jedoch bis zum Austrittsdatum weiter bezahlen.

  • Könnten Sie die Daten von meinem Partner/in streichen, da ich geschieden bin und die Mitgliedschaft alleine nutze?

    Dies ist leider nicht möglich. Die Mitgliedschaft wurde als Ehepaar gegründet, und Ihre Daten können leider nicht gelöscht werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Beratungsstelle. Diese wird unter Umständen eine Einzelmitgliedschaft veranlassen. Wenn nicht, haften beide Ehepartner/innen für die Beitragszahlung.

  • Ich befinde mich momentan in einem Insolvenzverfahren. Was tun?

    Bitte schicken Sie uns den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens als Nachweis zu. Wir prüfen dann den Sachverhalt und melden uns schriftlich bei Ihnen.

  • Ich befinde mich momentan in einem Insolvenzverfahren. Kann die Steuererklärung weiterhin getätigt werden?

    Die Steuererklärung kann weiterhin gemacht werden, wenn der/die Insolvenzverwalter/in schriftlich die Zustimmung gibt und der Mitgliedsbeitrag bei der Beratung sofort entrichtet ist.

  • Ich beziehe oder bezog für einen längeren Zeitraum Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Bürgergeld). Was kann ich jetzt tun?

    Schicken Sie uns bitte Kopien der jeweiligen Bewilligungsbescheide oder Leistungsnachweise (für den gesamten Bewilligungs-/Leistungszeitraum) zu und wir prüfen die Höhe Ihres Beitrags.

  • Ich beziehe oder bezog für einen längeren Zeitraum Lohnersatzzahlungen wie Krankengeld. Was nun?

    Bitte teilen Sie der Hauptverwaltung den Zeitraum der Auszahlung des Krankentagegelds mit. Schicken Sie bitte zusätzlich folgende Dokumente an die Hauptverwaltung in Neustadt an der Weinstraße: (1) Ihren Steuerbescheid für das oder die Jahr/e, die dem Beitragsjahr vorausgingen, oder (2) die komplette Entgeltbescheinigung für das oder die Jahr/e, die dem Beitragsjahr vorausgingen.

    Bitte beachten Sie:

    • Um den richtigen Zeitraum zu ermitteln, wenden Sie bitte folgende Formel an: Beitragsjahr minus 1 Jahr ergibt den Zeitraum, den wir benötigen.
    • Wir benötigen unbedingt vollständige, lückenlose Nachweise für ein komplettes Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.
  • Ich beziehe oder bezog für einen längeren Zeitraum Lohnersatzzahlungen wie Elterngeld. Was gibt es dabei zu beachten?

    Bitte schicken Sie den Zeitraum der Elternzeit sowie Ihren Steuerbescheid oder komplette Entgeltbescheinigung für das/die Jahre, die dem/den Beitragsjahren vorausgingen an die Hauptverwaltung in Neustadt an der Weinstraße. Wir prüfen dann gerne Ihre Beitragshöhe. 

    Bitte beachten Sie:

    • Um den richtigen Zeitraum zu ermitteln: Beitragsjahr minus 1 Jahr ergibt den Zeitraum, den wir benötigen. Es werden nur vollständige Jahre vom 01.01. bis 31.12. akzeptiert.
    • Es werden nur vollständige, lückenlose Nachweise für ein komplettes Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. akzeptiert.
  • Ich bin von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Was kann ich jetzt tun?

    Bitte senden Sie uns einen Nachweis der Befreiung zur Abgabe der Steuererklärung zu. Dafür reicht eine Kopie des letzten Steuerbescheids, sofern dieser einen entsprechenden Vermerk in den "Erläuterungen zur Festsetzung" enthält, oder eine Bestätigung Ihres Finanzamtes, dass die Steuernummer gelöscht wurde. Wenn Sie befreit sind, müssen Sie keine Steuererklärung mehr abgeben. Das Finanzamt bestätigt dies jedoch nicht schriftlich. Das übernehmen wir gerne für Sie. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Mitteilung, in der Sie uns den Namen Ihres Sachbearbeiters beim Finanzamt, dessen Telefonnummer und Ihre Steuernummer nennen. Ihre Steuernummer finden Sie auf dem Steuerbescheid. Danach klären wir gerne den Sachverhalt mit dem Finanzamt und melden uns schriftlich bei Ihnen.

  • Ich bin Student/in, Schüler/in, Umschüler/in oder Auszubildende/r. Was gibt es dabei zu beachten?

    Schicken Sie uns bitte Kopien Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, Ihrer Nebeneinkünfte, eine Schulbescheinigung oder Ihren Ausbildungsvertrag an die Hauptverwaltung in Neustadt an der Weinstraße zu und wir prüfen gerne die Höhe Ihres Beitrags.

  • Ich bin innerhalb von Deutschland umgezogen. Was muss ich jetzt beachten?

    Sehr gerne können Sie sich bei uns melden, und wir empfehlen Ihnen eine neue Beratungsstelle. Bitte denken Sie daran, in der neuen Beratungsstelle zu erwähnen, dass Sie bereits Mitglied sind. Ihre Daten und Akten werden dann zur neuen Beratungsstelle übertragen. Handelt es sich nur um eine Adressänderung, und Sie möchten bei Ihrer bisherigen Beratungsstelle bleiben, dann teilen Sie Ihre neue Anschrift entweder der Hauptverwaltung oder direkt Ihrer Beratungsstelle mit.

  • Ich bin ins Ausland gezogen und benötige die Leistungen der VLH nicht mehr. Was kann ich tun?

    Bitte lassen Sie uns folgende Dokumente und Nachweise zukommen und wir kümmern uns schnellstmöglich um den Sachverhalt:

    • Neue Adresse
    • Aufenthaltsbescheinigung
    • Abmelde- bzw. Einwanderungsbestätigung
  • Was tun, wenn der/die Ehepartner/in verstorben ist? Kann die Mitgliedschaft gestrichen werden?

    Zunächst einmal bekunden wir unser Beileid. Leider ist eine Löschung eines Mitglieds aus einer Mitgliedschaft, die als Ehepaar begründet wurde, nicht möglich. Die Daten können nicht gelöscht werden. Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde mit Angabe der Mitgliedsnummer. Ggf. kann dann eine Einzelmitgliedschaft durch die Beratungsstelle begründet werden. Die Hauptverwaltung benötigt außerdem noch eine Kopie der Sterbeurkunde mit Angabe der Mitgliedsnummer.

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