Für wen lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein?
Kurz gesagt:
Für alle, die bei ihrer Steuer auf Nummer sicher gehen wollen.
Ein Lohnsteuerhilfeverein wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist die richtige Wahl für Arbeitnehmer/innen, Rentner/innen, Studierende und viele andere – also für alle, die steuerlich gut beraten sein möchten, aber keinen eigenen Steuerberater benötigen.

Wann lohnt sich der Beitritt zur VLH?
Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen – und mit professioneller Unterstützung erst recht.
Denn viele Menschen verschenken jedes Jahr Geld an den Staat, weil sie keine Steuererklärung abgeben oder wichtige Angaben vergessen.
VLH-Mitglieder erhalten im Schnitt 1.400 Euro* vom Finanzamt zurück.
Dazu kommt: Bei uns ist Ihre Steuererklärung in besten Händen – persönlich, rechtssicher und stressfrei.
Wer darf vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden?
Ein Lohnsteuerhilfeverein darf nur bestimmte Personengruppen beraten. Wenn Sie dazugehören, profitieren Sie von umfassender Unterstützung:
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Arbeitnehmer/innen
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Rentner/innen und Pensionäre
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Studierende und Auszubildende
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Beamte und Beamtinnen
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Unterhaltsempfänger/innen
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Personen mit Einkünften aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung (innerhalb gesetzlicher Grenzen)
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Keine Beratung bei selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünften.
Was bringt mir die Mitgliedschaft bei der VLH?
Mit der VLH bekommen Sie ein echtes Rundum-sorglos-Paket für Ihre Steuerangelegenheiten – Jahr für Jahr.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Erstellung und Abgabe Ihrer Steuererklärung
Berechnung Ihrer voraussichtlichen Erstattung
Prüfung des Steuerbescheids und ggf. Einspruch
Steuerberatung im Rahmen der gesetzlichen Befugnis
Persönlicher Kontakt zu Ihrer Beratungsstelle
Sicherer Dokumentenaustausch online oder vor Ort
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Kosten richten sich nach Ihren Einnahmen – und nicht nach dem Aufwand der Steuererklärung. So bleibt alles fair und transparent:
- Zwischen 39 und 399 Euro im Jahr, je nach Einnahmen
- 10 Euro einmalige Aufnahmegebühr
Häufig gestellte Fragen

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Ja, aber nicht in jedem Fall.
- Wenn das gesamte Jahreseinkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer einbehalten wurde (unter dem Grundfreibetrag und ohne steuerpflichtige Sonderzahlungen), gibt es nichts zurück – egal, wie hoch Werbungskosten oder Sonderausgaben sind. In solchen Fällen lohnt ein Lohnsteuerhilfeverein finanziell meist nicht. Waren die Werbungskosten jedoch so hoch, dass diese zu einem Verlust führen, kann durch die Abgabe der Steuererklärung der Verlust festgestellt und auf zukünftige Steuerjahre übertragen werden.
- Wenn im Laufe des Jahres Lohnsteuer gezahlt wurde, kann sich die Mitgliedschaft durchaus lohnen – selbst bei kleinem Einkommen. Das passiert z. B., wenn
- nur ein Teil des Jahres gearbeitet wurde,
- die Steuerklasse ungünstig war,
- Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) versteuert wurden,
- Nebentätigkeiten mit pauschal versteuerten Minijobs vorlagen,
- Lohnersatzleistungen (Kurzarbeiter-, Eltern-, Krankengeld) zu einer Pflichtveranlagung führen.
Da die Mitgliedsbeiträge im Lohnsteuerhilfeverein einnahmenabhängig sind, ist der Beitrag für Geringverdiener oft niedrig. Wenn dadurch eine Erstattung von nur wenigen Hundert Euro möglich ist, hat sich die Mitgliedschaft schnell rentiert.
Kurzformel:
- Keine Lohnsteuer gezahlt? → Meist kein Vorteil.
- Lohnsteuer gezahlt? → Lohnsteuerhilfeverein kann sich lohnen, auch bei kleinem Einkommen.
* In Erstattungsfällen unserer VLH-Mitglieder im Jahr 2024.