Beratungsstelle
Sie wünschen sich eine hohe Steuerrückerstattung?
Gemeinsam können wir vom Staat zurückholen, was Ihnen zusteht.
Schenken auch Sie mir Ihr Vertrauen bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung.
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Neben meiner beruflichen Erfahrung, bilde ich mich selbstverständlich kontinuierlich fort um mich auch bei aktuellen Steuerthemen ganz für Sie einsetzen zu können.
Meine Betreuung reicht von einer ausführlichen Beratung bis hin zur Bescheidprüfung und ggf. Rechtsmittelführung.
Als Mitglied können Sie mich jederzeit, also auch unabhängig von der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung, auf alle Ihre steuerlichen Fragen ansprechen. Fragen Sie nach einem Angebot für Ihre Mitgliedschaft.
Entdecken auch Sie Ihre Möglichkeiten und vereinbaren Sie einen Termin mit mir!
Ihre Gertrud Korn
Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch
Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das
Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an: