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Beratungsstelle eröffnen? So geht‘s

Sie möchten sich selbstständig machen und eine VLH-Beratungsstelle eröffnen? Wir freuen uns, dass Sie Teil unseres Netzwerkes werden wollen. Damit Sie wissen, was in Sachen Existenzgründung mit der VLH auf Sie zukommt, geben wir Ihnen hier einen Überblick.

Ihr Vorteil

Zuerst: Eintragung der fachlichen Eignung

Bevor Sie so richtig durchstarten können, brauchen Sie die Bestätigung und Eintragung Ihrer fachlichen Eignung als VLH-Beraterin oder -Berater durch die zuständige Aufsichtsbehörde, der Oberfinanzdirektion. Aber keine Sorge: Wenn Sie die nötigen Qualifikationen mitbringen, müssen Sie sich um diesen Punkt nicht kümmern, das übernimmt die VLH für Sie.

Die kurze Wartezeit können Sie nutzen, um sich zu überlegen, ob Sie Ihre Beratungsstelle im Nebenberuf als Zusatzverdienst oder in Vollzeit eröffnen möchten – denn beides ist möglich. Natürlich können Sie auch nebenberuflich einsteigen und später – wenn Sie möchten – daraus eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit machen.

 

Der nächste Schritt in der Existenzgründung: Gewerbe anmelden

Wer sich selbstständig macht, sollte ein Gewerbe anmelden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Sind Sie Steuerberater oder Rechtsanwalt, kann gegebenenfalls auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet werden. Denn dann handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz.

 

Umfassendes Gründungspaket

Umfassendes Gründungspaket

Für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit unterstützt Sie die VLH kostenlos mit:

  • Grundausstattung ( z. B. Beratungsstellenschild)
  • Büromaterial wie Briefpapier
  • Werbematerial wie Flyer, Broschüren und Werbeartikel
  • Starter-Gutscheine und PR-Artikel
  • Beratungsstellen-Homepage
  • Persönlicher Betreuung durch Ihren Ansprechpartner
Ihr Vorteil

Jetzt wird es praktisch: Büro einrichten

Sie können prinzipiell ganz klein anfangen: Ein Tisch, zwei Stühle und ein Computer im heimischen Arbeitszimmer reichen aus. So können Sie die Einstiegskosten für Ihre Existenzgründung möglichst gering halten. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Beratungsstelle in einem separaten, abschließbaren Raum unterbringen.

Wir stellen Ihnen übrigens die wichtigsten Büromaterialien – vom Kugelschreiber bis hin zum Briefpapier – kostenlos zur Verfügung. Auch die Grundausstattung wie zum Beispiel das Beratungsstellenschild und Fensterfolien sind für Sie kostenfrei.

 

Auch online erreichbar sein: Ihre Beratungsstellen-Homepage

Sobald die Beratungsstelle eingerichtet ist, ist es an der Zeit, sich um die virtuelle Beratungsstelle – Ihre Homepage – zu kümmern. Die VLH stellt Ihnen kostenlos eine Beratungsstellen-Homepage zur Verfügung. 

Ihr Vorteil

Es folgt die Akquise: Neumitglieder gewinnen

Das Büro ist nun eingerichtet, es kann losgehen mit der Selbstständigkeit. Jetzt beginnen Sie, Interessenten von sich und Ihrer Beratungsstelle zu überzeugen. Dafür stellt Ihnen die VLH kostenloses Werbematerial wie Informationsbroschüren, Flyer oder Werbeartikel zur Verfügung – damit Sie Ihre Selbstständigkeit auch regional bekannt machen können.

 

Rechnungen stellen: Umsatzsteuer, ja oder nein?

Der Schritt in die Selbstständigkeit hat sich gelohnt, Sie haben bereits Steuererklärungen für die Mitglieder erstellt. In Sachen Rechnung geht es jetzt um die Frage, ob Umsatzsteuer fällig wird oder nicht. Wenn Sie im Nebenberuf arbeiten, kann es durchaus sein, dass Sie zu den sogenannten Kleinunternehmern gehören. In einem solchen Fall wird keine Umsatzsteuer erhoben. Ansonsten müssen Sie die Umsatzsteuer ausweisen.

Jetzt eigene Beratungsstelle eröffnen

Immer für Sie da: Tipps von Kollegen bekommen

Vor allem in der Anfangszeit steht Ihnen Ihr regionaler Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihre Existenzgründung mit einer VLH-Beratungsstelle und die Mitgliederwerbung zur Seite und gibt Ihnen viele hilfreiche Tipps. Schließen Sie sich auch gerne mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Umkreis zusammen und tauschen Sie sich aus – denn das VLH-Netzwerk ist groß und immer für Sie da.

Ihr Vorteil

Fragen?

Sie haben einen Beruf im Steuerfach erlernt oder studiert und haben noch Fragen rund um die Eröffnung einer VLH-Beratungsstelle? Kontaktieren Sie einfach unsere Karriereberater/innen oder einen unserer regionalen Ansprechpartner/innen ganz in Ihrer Nähe.

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