Problem, Beschwerde, Kündigung

Was kann ich tun, wenn ich ein Problem mit meiner VLH-Mitgliedschaft habe?

Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, finanzielle Engpässe – manche Dinge hat man nicht in der Hand. Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch.

Schreiben Sie uns. Wir haben Verständnis für Ihre Situation.

Jetzt schriftlich Kontakt aufnehmen.

Ich möchte mich über die VLH beschweren. Wo kann ich das tun?

Machen Sie Ihrem Ärger Luft – bitte teilen Sie uns Ihre Beschwerde oder Anregung mit.
Nur durch Ihre Mithilfe können wir für Sie eine Lösung finden und aus Fehlern lernen. Ihre Kritik hilft dabei, uns stetig zu verbessern.

Jetzt mitteilen, worüber Sie sich beschweren möchten.

Wie kündige ich die Mitgliedschaft bei der VLH?

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden? Das bedauern wir sehr, aber natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung. Nutzen Sie gerne unser Online-Formular für Ihre Kündigung.

Bitte beachten Sie Folgendes: Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Dafür muss Ihre Kündigung in Textform bis zum 30. November bei uns eingegangen sein. Kündigungen, die nach dem 30. November bei uns eingehen, greifen erst im Folgejahr.

Haben Sie dazu noch weitere Fragen?

Ja
Nein


Ich habe eine Antwort auf mein Kündigungsschreiben erhalten. Mit dieser bin ich allerdings nicht einverstanden. Was kann ich jetzt tun?

Bitte melden Sie sich bei uns unter
+49 6321 96 39 96 3. Wir klären den Vorfall gerne.

Ich habe gekündigt, aber keine Bestätigung erhalten. Was kann ich tun?

Bitte melden Sie sich bei uns unter
+49 6321 96 39 96 3. Wir klären den Vorfall gerne.

Ich möchte meine Kündigung zurücknehmen. Was sind dafür die erforderlichen Schritte?

Sie haben Ihre Mitgliedschaft bei uns gekündigt und möchten Ihre Kündigung nun zurückziehen? Das freut uns sehr. Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, damit wir Sie wieder als Mitglieder der VLH begrüßen dürfen.

Haben Sie dazu noch weitere Fragen?

Ja
Nein


Ich möchte meine Kündigung zurücknehmen; diese liegt aber mehr als ein Jahr in der Vergangenheit. Was sind dafür die erforderlichen Schritte?

Bitte gehen Sie in diesem Fall direkt zu Ihrer ehemals zuständigen Beratungsstelle. Diese nimmt Sie gerne wieder als Mitglied auf. Die Aufnahmegebühr entfällt in diesem Fall natürlich.

Haben Sie dazu noch weitere Fragen?

Ja
Nein