Weitere Informationen zur Mitgliedschaft
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Um Kosten und Ressourcen zu sparen, hat sich die Hauptverwaltung der VLH 2023 dazu entschieden, künftig auf den Mitgliedsausweis zu verzichten. Auch Ersatzausweise können nicht mehr bestellt werden.
Ab sofort genügt die Nennung des Namens, des Geburtsdatums und der Mitgliedsnummer, um beraten werden zu können. Die Mitgliedsnummer finden Neu-Mitglieder auf Ihrem Begrüßungsanschreiben oder in der MeineVLH-App.
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Unsere Leistungen für Sie im Überblick:
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, beantragen Förderungen und Zulagen und nutzen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nachzahlung.
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.
- Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht.
Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen.
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- Beraterin oder Berater aussuchen
- Termin vereinbaren
- Mitglied werden
ODER
- Einkünfte und Ausgaben eintragen
- Angebot erhalten
- Mitglied werden
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Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger können VLH-Mitglied werden. Denn nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11 dürfen wir Sie nur als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt)
- Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten)
Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, können Sie zusätzlich auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen oder Dividenden) haben. Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und bei umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten.
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Bitte schauen Sie sich in diesem Fall nochmals die Satzung sowie Beitragsordnung an. Hier stehen alle wichtigen Hinweise. Diese finden Sie online unter Beiträge bzw. Satzung. Gerne schicken wir Ihnen die Beitrittserklärung zu. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall schriftlich an uns oder rufen Sie uns an.
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Wieso habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten? Ich habe keine Beratung in Anspruch genommen bzw. habe ich bei Ihnen gekündigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Vereinsmitglied jedes Jahr der Mitgliedschaft den Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen, auch wenn keine Beratungsleistung des Vereins ins Anspruch genommen wird. Die Beitragspflicht folgt alleine aus der Zugehörigkeit zum Verein und ist nicht von der Inanspruchnahme einer Beratungsleistung abhängig.
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Die steuerliche Betreuung durch einen Lohnsteuerhilfeverein setzt eine aktive Mitgliedschaft voraus. Dies bedeutet, dass Sie zuerst im laufenden Jahr Mitglied werden und den Mitgliedsbeitrag für das Beitrittsjahr entrichten müssen, um unsere Beratungsleistung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Da wir für Sie zunächst ein zurückliegendes Steuerjahr bearbeitet haben, ist zusätzlich auch für das zurückliegende Jahr der Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.