Teilnahmebedingung „VLH hilft – Gemeinsam Gutes tun“
1. Veranstalter
Veranstalter der Förderinitiative „VLH hilft – Gemeinsam Gutes tun“ ist:
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt/Weinstr.
Für Interessierte: Tel. 06321 96 39 96 9
Für Mitglieder: Tel. 06321 96 39 96 3
2. Zweck der Initiative
Die Initiative dient der Förderung gemeinnütziger Organisationen und Projekte. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- gemeinnützige Organisationen und Vereine
- mit Sitz in Deutschland
- die eine gültige Gemeinnützigkeit nachweisen können
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- kommerzielle Unternehmen
- Privatpersonen ohne gemeinnützigen Bezug
- Organisationen ohne gültigen Gemeinnützigkeitsnachweis
4. Teilnahme und Bewerbung
Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines Projekts über:
- das bereitgestellte Bewerbungsformular oder
- im Fall der Social-Media-Teilnahme zusätzlich über ein entsprechendes Reel (Instagram)
Die Bewerbung muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss führen.
5. Teilnahmezeitraum
Die Initiative erfolgt monatlich. Bewerbungen werden im Rahmen der jeweiligen Themenmonate berücksichtigt. Der genaue Bewerbungszeitraum wird durch die VLH festgelegt und kommuniziert.
6. Auswahlverfahren
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt:
- ausschließlich durch eine Jury
- auf Basis fest definierter Bewertungskriterien
Zu den Kriterien zählen insbesondere:
- gesellschaftlicher Nutzen
- Wirkung der Förderung
- thematische Passung
- Umsetzbarkeit
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
7. Förderleistung
Pro Monat werden in der Regel:
- 5 Projekte gefördert
- mit jeweils 2.000 €
Die Auszahlung erfolgt zweckgebunden für das eingereichte Projekt.
8. Verwendung der Fördermittel
Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den in der Bewerbung angegebenen Zweck verwendet werden.
Die VLH behält sich vor, bei zweckwidriger Verwendung:
- die Förderung zu widerrufen
- bereits ausgezahlte Beträge zurückzufordern
9. Veröffentlichung und Kommunikation
Im Falle einer Förderung erklärt sich die teilnehmende Organisation damit einverstanden, dass:
- der Name der Organisation
- das Projekt
- bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos)
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der VLH verwendet werden dürfen, insbesondere:
- auf der vlh.de-Website
- in den sozialen Medien der VLH
- in VLH-Pressemitteilungen
Die Darstellung erfolgt im Zusammenhang mit der Initiative.
10. Übergabe der Förderung
Die Förderung wird in der Regel im Rahmen einer persönlichen Übergabe vor Ort übergeben. Die teilnehmende Organisation erklärt sich damit einverstanden, dass:
- im Rahmen der Übergabe Fotos oder kurze Berichte erstellt werden
- diese veröffentlicht werden dürfen
11. Ausschluss von der Teilnahme
Die VLH behält sich vor, Teilnehmer auszuschließen, wenn:
- falsche Angaben gemacht werden
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird
- Inhalte eingereicht werden, die gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstoßen
12. Haftung
Die VLH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
13. Datenschutz
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Initiative verwendet.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der VLH einsehbar.
14. Änderungen und Beendigung
Die VLH behält sich vor:
- die Teilnahmebedingungen anzupassen
- die Initiative jederzeit zu ändern oder zu beenden
sofern dies erforderlich ist.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.