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Wir sind nach wie vor Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein

Viele schöne Zahlen: Wir verzeichnen über 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit. Auch die Anzahl unserer Mitglieder ist gewachsen, nämlich auf 880.000.

Das sind über 4,6 Prozent mehr Mitglieder als im Vorjahr. Damit sind und bleiben wir Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.

1.117 Euro durchschnittliche Rückerstattung für Arbeitnehmer und Rentner

Ein Großteil unserer Mitglieder nimmt zwischen 30.000 und 40.000 Euro im Jahr ein. Das entspricht in etwa den Brutto-Jahreseinnahmen eines typischen deutschen Arbeitnehmers, wie die Deutsche Rentenversicherung schätzt.

Genau gesagt beziffert sie das Durchschnittseinkommen in Deutschland auf 34.000 Euro für das Jahr 2013 – also rund 2.800 Euro brutto im Monat. Da kommt ein knappes dreizehntes Netto-Monatsgehalt gerade recht: Durchschnittlich 1.117 Euro Rückerstattung erhält ein VLH-Mitglied jedes Jahr. Und das bei einem Mitgliedsbeitrag, der zwischen 34 und 300 Euro liegt und sich nach dem Einkommen richtet – wer wenig verdient, zahlt auch einen geringeren Beitrag.

Durchschnittsalter sinkt

Auch eine Zahl, über die wir uns freuen: Der Anteil der 31- bis 40-Jährigen VLH-Neumitglieder ist in diesem Jahr um knapp 2,5 Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt uns, dass mehr jüngere Menschen sich für die VLH entscheiden. Insgesamt lag der Anteil aller VLH-Neumitglieder in dieser Altersgruppe gemessen am gesamten Mitgliederbestand bei über 21 Prozent. Im vorigen Jahr waren es noch 19,6 Prozent.

Mehr als doppelt so viele VLH-Beratungsstellen wie dm-Filialen

3.034 Beratungsstellen der VLH gibt es im gesamten Bundesgebiet. Das sind mehr als doppelt so viele Beratungsstellen wie Filialen der Drogeriemarktkette dm in Deutschland und 12-mal so viele Beratungsstellen wie Media Markt-Filialen.

Unsere Dienstleistung ist die steuerliche Beratung von Arbeitnehmern, Rentnern, Beamten, Pensionären und Vermietern: Die VLH-Beraterinnen und -Berater erstellen für sie die Steuererklärung, beantragen Förderungen und Zulagen wie Kindergeld. Sie bearbeiten die steuerlichen Aspekte von Riester-Bonus und Wohn-Riester oder überprüfen den Steuerbescheid und vertreten Sie im Streitfall vorm Finanzgericht.

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