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Was ist der Vorsteuerabzug?

Die Vorsteuer hat etwas zu tun mit der Umsatzsteuer – im Grunde ist es ganz simpel. Hier finden Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Rebecca hat angefangen im Internet selbst genähte Hunde- und Katzendecken zu verkaufen. Dafür hat sie ein Gewerbe angemeldet. Nun hört sie zum ersten Mal vom Vorsteuerabzug und fragt sich, was das ist und ob es sie betrifft.

Am Anfang steht die Umsatzsteuer

Wer in Deutschland etwas kauft, egal, ob es Waren sind oder zum Beispiel eine Dienstleistung, der oder die zahlt 19 Prozent Umsatzsteuer. Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer eigentlich immer Mehrwertsteuer genannt.

Bei einigen Waren – wie Grundnahrungsmitteln – ist die Umsatzsteuer auf sieben Prozent reduziert. Und manche Umsätze sind ganz steuerfrei, zum Beispiel Mieten, Kredite, Theaterbesuche oder die Leistungen von Heilberufen. Aber für den allergrößten Teil an Waren und Dienstleistungen fallen 19 Prozent Steuer an.

Das Besondere ist, dass nicht das Finanzamt die Umsatzsteuer direkt eintreibt, sondern dass alle Händler/innen und Dienstleister/innen das stellvertretend fürs Finanzamt tun. Der Supermarkt ebenso wie die Zeitschriftenhändlerin, das Restaurant oder der Friseur. Alle nehmen Umsatzsteuer ein und müssen sie dann ans Finanzamt "abführen", also weiterreichen.

Für die Kundinnen und Kunden ist das egal, sie zahlen einen bestimmten Preis und machen sich keine Gedanken darüber, dass Händler/innen und Dienstleister/innen fast ein Fünftel der Summe als Umsatzsteuer wieder abgeben müssen.

Übrigens:

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hatte die Regierung am 3. Juni 2020 ein Konkunktur-Paket verkündet: Im zweiten Halbjahr 2020, also vom 1. Juli bis 31. Dezember, sank der Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent, während der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt wurde. Seit dem 1. Januar 2021 gelten wieder die alten Steuersätze.

Was ist die Vorsteuer?

Wenn Rebecca einkauft, um ihre Hundedecken zu nähen, dann zahlt natürlich auch sie 19 Prozent Umsatzsteuer für die Stoffe, das Garn, die Nähmaschine. Sie benutzt die gekauften Sachen aber als Ausgangsmaterial für die Ware, die sie am Ende verkaufen möchte. Deshalb wird die Umsatzsteuer in diesem Fall Vorsteuer genannt. Rebecca (und jede andere Firma) zahlen Vorsteuern für alle ihre eingekauften Materialien und Dienstleistungen. Vorsteuer ist also einfach nur eine andere Bezeichnung für bestimmte Umsatzsteuern.

Hier hat sich der Gesetzgeber eine Besonderheit ausgedacht. Für Rohmaterialien und alle Einkäufe, die sonst noch mit ihrem Gewerbe zusammenhängen, bekommt Rebecca die Vorsteuern wieder erstattet. Das heißt, sie nutzt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Ein Kleingewerbe bleibt ohne Vorsteuerabzug

Wenn Rebecca diese Möglichkeit nutzt, ist sie im Gegenzug verpflichtet, auf ihre angebotene Ware 19 Prozent Umsatzsteuer aufzuschlagen. Das gilt auch bei Dienstleistungen.

Wenn Rebecca sich jedoch als Kleinunternehmerin anmeldet, braucht sie keine Umsatzsteuer aufzuschlagen. Aber dafür hat sie auch keine Möglichkeit, über die Steuererklärung die gezahlte Vorsteuer zurückzuholen.

Das heißt: Sie ist nur zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie selbst auch Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen für ihre Kundinnen und Kunden ausweist.

Was die Kleinunternehmerregelung genau ist, wie sie funktioniert, und für wen sie sich lohnt, erklären wir in unserem Artikel.

Wichtig:

Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit nicht beraten. Das regelt das Steuerberatungsgesetz (Beratungsbefugnis, § 4 Nr. 11 StBerG). Wenn Sie Fragen zur Umsatzsteuererklärung oder Ihrer Selbstständigkeit haben, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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