Poker: Gewinne sind steuerpflichtig
18.05.2026
Der 31. Oktober 2012 wird vielen Pokerspielern und -spielerinnen lange im Gedächtnis bleiben. Denn an diesem Tag entschied das Finanzgericht (FG) Köln, dass erfolgreiche Pokerspielende auf die Poker-Gewinne Steuern zahlen müssen. Ein schwerer Schlag für alle Spielerinnenn und Spieler, denn bis zu diesem folgenschweren Urteil zählte Poker – genau wie Lotto – zu den Glücksspielen. Da bei einem solchen Spiel vor allem das Glück über Sieg oder Niederlage entscheidet, sind die Gewinne steuerfrei.
Einige Jahre später ging das FG Münster sogar noch einen Schritt weiter: In den Augen der Richterinnen und Richter unterliegen Poker-Gewinne der Umsatzsteuer. Beide Urteile wanderten vor den Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuern. Wir zeigen Ihnen, welche Entscheidung final gefällt wurde und wie Sie Gewinne aus einem Pokerspiel richtig versteuern:
BFH: Poker-Gewinne können steuerpflichtig sein
Kurz zur Erinnerung: Die Richterinnen und Richter aus Köln entschieden, dass Gewinne aus Pokerspielen steuerpflichtig sind. Und das sieht auch der BFH so. Das Gericht entschied, dass „Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können“. Damit bestätigt der BFH die Entscheidung der Finanzgerichte Köln und Münster.
Gewinne nur dank persönlicher Fähigkeiten
Wie das FG Köln begründete? Nun, die Richterinnen und Richter aus Köln waren sich sicher, dass der Pokerspieler im verhandelten Fall die Preisgelder überwiegend dank seiner Fähigkeiten gewonnen habe – und dass die Siege weniger vom Zufall abhängig seien. Konsequenz: Poker ist kein Glücksspiel, sondern eher ein Geschicklichkeitsspiel. Der Spieler oder die Spielerin mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne, so das FG Köln.
Hobbyspieler haben Glück, bei Profis liegen die Karten anders
Und da der betroffene Pokerspieler in diesem Fall „über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisgeldern dotierten Turnieren“ teilgenommen habe, sei er ein Profispieler und die Gewinne steuerpflichtig, so die Einschätzung der Richter/innen aus Köln. Gewinnt hingegen ein/e Hobbyspieler/in eher zufällig, so bleibt der Gewinn nach wie vor steuerfrei.
Umsatzsteuer auf Pokergewinne?
Doch wie gesagt, haben sich nicht nur die Kölner mit dem Thema Poker und Steuern auseinandergesetzt. Auch die Kolleginnen und Kollegen aus Münster bekamen einen solchen Fall auf den Tisch: Ein Mann nahm über einen Zeitraum von mindestens neun Jahren an Pokerturnieren, Cash-Games und Internetveranstaltungen teil. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich mit den Preisgeldern, die er gewann – denn bei seinem Arbeitgeber hatte er unbezahlten Urlaub genommen. Allerdings gab er die Gewinne nicht in der Steuererklärung an.
Finanzamt führte Betriebsprüfung durch und schätzte die Gewinne
Womit der Spieler allem Anschein nach nicht gerechnet hatte: Auch die Beamten und Beamtinnen des Finanzamts surfen im Internet… Und genau dort fanden Sie ein Video-Interview mit dem Spieler und wurden auf seine Gewinne aufmerksam. Daraufhin führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und schätzte die Umsätze des Pokerspielers. Er klagte gegen dieses Vorgehen, doch die Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Münster lehnten die Klage ab. Durch die Teilnahme an den Turnieren habe der Pokerspieler eine Leistung erbracht und wollte Geld gewinnen – entsprechend sei er als Unternehmer anzusehen. Und damit wird Umsatzsteuer fällig.
BFH: Poker-Gewinne unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Auch mit diesem Urteil befasste sich der BFH und entschied am 30. August 2017: Wer pokert, muss von den Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen – Pokerspielende können also zumindest hinsichtlich der Umsatzsteuer aufatmen.
Das höchste Finanzgericht begründete die Entscheidung damit, dass das Preisgeld beziehungsweise die Spielgewinne nicht für die Teilnahme an einem Turnier gezahlt werden, sondern für die „Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses“. Entsprechend wird keine Umsatzsteuer fällig. Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn der Veranstalter des Turniers den Pokerspieler oder die Pokerspielerin dafür bezahlt, dass er bzw. sie beim Pokerturnier mitmacht, zum Beispiel in Form eines Antrittsgelds.
Auch bei diesem Fall betonten die Richterinnen und Richter des BFH, dass Pokergewinne – auch wenn sie nicht der Umsatzsteuer unterliegen – trotzdem steuerpflichtig sein können. Da es sich gegebenenfalls um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb handelt, wird Einkommensteuer fällig.
Zukunft: Verluste geltend machen?
Zurück zum Urteil des Kölner Finanzgerichts und des BFH. Offen bleibt nun eine Frage: Wenn das Pokern als zu versteuerndes Gewerbe gehandelt wird, können dann auch die Verluste in die Steuererklärung eingetragen werden?
Wenn Sie als Berufspokerspieler/in als Gewerbetreibende/r gelten, fällt auf Ihre Jahresgewinne grundsätzlich auch Gewerbesteuer an. Siehe dazu unseren Artikel zur Gewerbesteuererklärung.
Quellen
Quellen
- Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 12 K 1136/11.
- Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 15 K 798/11 U.
- Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X R 43/12.
- Bundesfinanzhof, Aktenzeichen XI R 37/14.