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Poker: Gewinne sind steuerpflichtig

Einkommensteuer oder sogar Umsatzsteuer? Welche Steuern bei Gewinnen aus Pokerturnieren fällig werden, zeigen wir Ihnen hier.

Der 31. Oktober 2012 wird vielen Pokerspielern und Pokerspielerinnen lange im Gedächtnis bleiben. Denn an diesem Tag entschied das Finanzgericht (FG) Köln, dass erfolgreiche Pokerspieler/innen auf die Poker-Gewinne Steuern zahlen müssen. Ein schwerer Schlag für alle Pokerspieler/innen, denn bis zu diesem folgenschweren Urteil zählte Poker – genau wie Lotto – zu den Glücksspielen. Da bei einem solchen Spiel vor allem das Glück über Sieg oder Niederlage entscheidet, sind die Gewinne steuerfrei.

Einige Jahre später ging das FG Münster sogar noch einen Schritt weiter: In den Augen der Richter/innen unterliegen Poker-Gewinne der Umsatzsteuer. Beide Urteile wanderten vor den Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuern. Wir zeigen Ihnen, welche Entscheidung final gefällt wurde und wie Sie Gewinne aus einem Pokerspiel richtig versteuern: 

BFH: Poker-Gewinne können steuerpflichtig sein

Kurz zur Erinnerung: Die Richter/innen aus Köln entschieden, dass Gewinne aus Pokerspielen steuerpflichtig sind. Und das sieht auch der BFH so. Die Richter/innen sind sich einig, dass „Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können“. Damit bestätigt der BFH die Entscheidung des FG Köln aus 2012 und folgt der Begründung der Nordrhein-Westfalen.

Gewinne nur dank persönlicher Fähigkeiten

Wie das FG Köln begründete? Nun, die Richter/innen aus Köln waren sich sicher, dass der Pokerspieler im verhandelten Fall die Preisgelder überwiegend dank seiner Fähigkeiten gewonnen habe – und dass die Siege weniger vom Zufall abhängig seien. Konsequenz: Poker ist kein Glücksspiel, sondern eher ein Geschicklichkeitsspiel. Der Spieler oder die Spielerin mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne, so das FG Köln.

Hobbyspieler haben Glück, bei Profis liegen die Karten anders

Und da der betroffene Pokerspieler in diesem Fall „über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisgeldern dotierten Turnieren“ teilgenommen habe, sei er ein Profispieler und die Gewinne steuerpflichtig, so die Einschätzung der Richter/innen aus Köln. Gewinnt hingegen ein/e Hobbyspieler/in eher zufällig, so bleibt der Gewinn nach wie vor steuerfrei.

Umsatzsteuer auf Pokergewinne?

Doch wie gesagt, haben sich nicht nur die Kölner mit dem Thema Poker und Steuern auseinander gesetzt. Auch die Kolleginnen und Kollegen aus Münster bekamen einen solchen Fall auf den Tisch: Ein Mann nahm über einen Zeitraum von mindestens neun Jahren an Pokerturnieren, Cash-Games und Internetveranstaltungen teil. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich mit den Preisgeldern, die er gewann – denn bei seinem Arbeitgeber hatte er unbezahlten Urlaub genommen. Allerdings gab er die Gewinne nicht in der Steuererklärung an.

Finanzamt führte Betriebsprüfung durch und schätzte die Gewinne

Womit der Spieler allem Anschein nach nicht gerechnet hatte: Auch die Beamten und Beamtinnen des Finanzamts surfen im Internet… Und genau dort fanden Sie ein Video-Interview mit dem Spieler und wurden auf seine Gewinne aufmerksam. Daraufhin führten die Finanzbeamten eine Betriebsprüfung durch und schätzten die Umsätze des Pokerspielers. Er klagte gegen dieses Vorgehen, doch die Richter/innen des Finanzgerichts Münster lehnten die Klage ab. Durch die Teilnahme an den Turnieren habe der Pokerspieler eine Leistung erbracht und wollte Geld gewinnen – entsprechend sei er als Unternehmer anzusehen. Und damit wird Umsatzsteuer fällig.

BFH: Poker-Gewinne unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Auch mit diesem Urteil befasste sich der BFH und entschied am 30. August 2017: Ein/e Pokerspieler/in muss von seinen bzw. ihren Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen – Pokerspieler/innen können also zumindest hinsichtlich der Umsatzsteuer aufatmen.

Die Richter/innen begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Preisgeld beziehungsweise die Spielgewinne nicht für die Teilnahme an einem Turnier gezahlt werden, sondern für die „Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses“. Entsprechend wird keine Umsatzsteuer fällig. Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn der Veranstalter des Turniers den Pokerspieler oder die Pokerspielerin dafür bezahlt, dass er bzw. sie beim Pokerturnier mitmacht, zum Beispiel in Form eines Antrittsgelds.

Auch bei diesem Fall betonten die Richter/innen des BFH, dass Pokergewinne – auch wenn sie nicht der Umsatzsteuer unterliegen – trotzdem steuerpflichtig sein können. Da es sich gegebenenfalls um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb handelt, wird Einkommensteuer fällig.

Zukunft: Verluste geltend machen?

Zurück zum Urteil der Kölner Richter/innen und des BFH. Offen bleibt nun eine Frage: Wenn das Pokern als zu versteuerndes Gewerbe gehandelt wird, können dann auch die Verluste in die Steuererklärung eingetragen werden? Es bleibt also spannend.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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