Steuer-Tipp

Privatinsolvenz: Das können Sie von der Steuer absetzen

24.07.2026
Bei einer Privatinsolvenz sind die Kosten für den Insolvenztreuhänder nur unter einer Voraussetzung absetzbar. Lesen Sie mehr!

Wer pleite ist, kann sich durch eine Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – von den Schulden befreien. Das Prozedere stark vereinfacht: Sie geben einen Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren innerhalb von drei Jahren alle Schulden.

Das Insolvenzgericht teilt Ihnen eine sogenannte Insolvenztreuhänderin oder einen Insolvenztreuhänder zu. Er oder sie verteilt in der Regel Ihr Vermögen an die Gläubiger/innen.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Bei einer Heirat gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden. Alles, was einem Ehegatten schon vor der Hochzeit gehört hat, bleibt auch danach sein Eigentum. Miteigentümer wird der Partner nur bei Dingen, die während der Ehe gemeinsam angeschafft werden. Anders ist das bei der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung, die aber beide vertraglich festgelegt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Gütergemeinschaft: Das sollten Sie wissen.

Privatinsolvenz: Kosten für Insolvenztreuhänder absetzen

Am 23. Mai 2013 entschied das Finanzgericht Köln, dass die Kosten für eine/n Insolvenztreuhänder/in von der Steuer abgesetzt werden können, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Privatinsolvenz für die betroffene Person der einzige Weg sei, eine Entschuldung zu erreichen – und diese Entscheidung sei weder mutwillig noch leichtfertig. Warum es zur Insolvenz komme, sei nicht entscheidend.

Die Privatinsolvenz muss zwangsläufig sein

Doch die Richter/innen aus Köln hatten die Rechnung ohne den Bundesfinanzhof (BFH) gemacht: Der BFH entschied am 04. August 2016 (VI R 47/13), dass die Kosten für eine/n Insolvenztreuhänder/in zwangsläufig sein müssen, damit sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Das heißt: Hat der oder die Steuerpflichtige durch das eigene Verhalten die Insolvenz selbst verschuldet, kann er oder sie sich nicht auf eine aktuelle Zwangslage berufen. 

Am 16. Dezember 2021 folgte ein erneutes Urteil (VI R 41/18), mit dem die Sache klarer wurde. Fazit hier: Die Aufwendungen für einen Insolvenzverwalter sind nicht außergewöhnlich und damit in der Regel auch nicht absetzbar.

Steuererklärung wird vom Insolvenzverwalter erstellt

Wichtig für Sie zu wissen: Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin ist dazu verpflichtet, Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen – und zwar bis zur Aufhebung oder der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Er oder sie muss sogar nicht nur die Steuererklärung für den aktuellen Veranlagungszeitraum erstellen, sondern gegebenenfalls auch für zurückliegende Jahre, und dann eigenhändig unterschreiben.

Aufpassen müssen vor allem Verheiratete. Denn bei zusammenveranlagten Paaren unterschreiben der Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzverwalterin und der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin. Kommt es zu einer Steuererstattung, sollte der/die Ehepartner/in unbedingt die Aufteilung der Erstattung beantragen. Sonst fließt die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse, der/die Ehepartner/in geht leer aus. Hier unser Artikel dazu: Steuer-Erstattung nicht vom Ex kassieren lassen.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Was mit Blick auf Steuern bei einer Firmeninsolvenz wichtig ist, erfahren Sie hier: Insolvenz: Was ist steuerlich zu beachten?

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