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Spenden an politische Parteien sind bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerbegünstigt

Für Spenden an politische Parteien gelten besondere Regeln: Sie mindern zuerst die zu zahlende Steuer und zählen zusätzlich zu den Sonderausgaben.

Parteispenden sind steuerlich begünstigt und werden in zwei Schritten berücksichtigt:

  1. Ihre Spende bis zu 1.650 Euro (Singles) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) wird zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen, also maximal 825 Euro bzw. 1.650 Euro. Das nennt sich Tarifermäßigung. Beispiel: Die alleinstehende Michaela spendet insgesamt 2.000 Euro an politische Parteien. Sie macht 1.650 Euro als Steuerermäßigung geltend und zahlt entsprechend 825 Euro – also die Hälfte – weniger an Steuern. Eintragen muss sie das in der "Anlage Sonderausgaben".
     
  2. Zuwendungen über die 1.650 bzw. 3.300 Euro hinaus können darüber hinaus als Sonderausgabe in der Steuererklärung berücksichtigt werden – zumindest bis zu einer Höhe von weiteren 1.650 Euro bei Singles und 3.300 Euro bei Verheirateten. Zurück zum Beispiel: Michaela kann also noch 350 Euro als Sonderausgabe geltend machen (2.000 Euro – 1.650 Euro = 350 Euro). In der Regel wird das automatisch vom Finanzamt beziehungsweise dem Steuerprogramm berechnet.

Spenden an politische Parteien sind also für Singles bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro steuerbegünstigt, bei Verheirateten bis 6.600 Euro. Wollen Sie mehr spenden, verfällt die restliche Summe, denn es gibt keinen Spendenvortrag.

unser tipp:

Alle Zahlungen an Parteien sind Spenden. Dazu gehört auch die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag oder der Mandatsträgerbeitrag, den in der Regel zum Beispiel Bürgermeister/innen in die Parteikasse einzahlen müssen.

Was ist eine politische Partei?

Bei der Partei muss es sich um eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetztes handeln. So muss die Partei beispielsweise laut Gesetz auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen wollen.

Daher sind Spenden an unabhängige Wählervereinigungen auch nur bis zu 1.650 Euro (Singles) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar. Die Tarifermäßigung greift hier nicht. In der Anlage Sonderausgaben gibt es für Spenden an unabhängige Wählervereinigungen eine eigene Zeile.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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