Beratersuche starten
Berater suchen

So ermitteln Sie den Wert von Sachspenden

Um Sachspenden von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie zuerst den Wert ermitteln. Wie das geht? Wir zeigen es Ihnen.

Was sind Sachspenden? Das können Trikots für den Fußballverein, Bücher für die Unibibliothek, Instrumente für den Musikverein oder auch Lebensmittel und Waren für die Tafeln sein. Wichtig: Die Sachspende muss direkt für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden. Also zum Beispiel der Fußball für den Sportverein oder das Kunstwerk fürs Museum.

Bewertung mit dem "gemeinen Wert"

Möchten Sie als Privatperson eine Sachspende als Sonderausgabe von der Steuer absetzen, müssen Sie zuerst deren Wert ermitteln. Sachspenden werden grundsätzlich mit dem sogenannten gemeinen Wert – also dem Marktwert – bewertet. Das ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer, den ein Käufer bzw. ein Käuferin für den Gegenstand bezahlen würde. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Gegenstand ist neu
    In diesem Fall ist die Bewertung leicht. Der Wert des Gegenstands steht auf der Rechnung.
     
  2. Der Gegenstand ist gebraucht
    In diesem Fall ist die Bewertung schwieriger, denn Sie müssen den Marktwert schätzen. Und das geht so: Schauen Sie sich zum Beispiel Kleinanzeigen in Ihrer Zeitung, Ihrem Wochenblatt oder auf Verkaufsplattformen im Internet an, und vergleichen Sie die Verkaufspreise gleicher Gegenstände. Berücksichtigen Sie den früheren Kaufpreis, die Qualität, den Zustand und das Alter Ihres Gegenstandes.

Zuwendungsbestätigung ist ein Muss fürs Finanzamt

Wenn Sie eine Sachspende von der Steuer absetzen möchten, brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Also einen Nachweis über die Spende, die Ihnen der Verein ausstellt. Der Nachweis muss folgende Informationen enthalten:

  • Die genaue Bezeichnung des Gegenstandes, den Sie gespendet haben.
  • Das Alter, den Zustand und den ursprünglichen Kaufpreis des Gegenstandes.
  • Den Wert und den Tag, an dem Sie gespendet haben.

Seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Sie müssen die Zuwendungsbestätigung nicht mehr Ihrer Steuererklärung beilegen. Aber das Finanzamt kann Sie dazu auffordern, diese Bescheinigung nachzureichen. Das geht mittlerweile auch digital per NACHDIGAL. Bewahren Sie die Zuwendungsbestätigung deshalb gut auf. Wie lange? Nachdem Sie Ihren Steuerbescheid bekommen haben, noch ein weiteres Jahr. Wenn Sie also beispielsweise am 5. April 2022 den Steuerbescheid im Briefkasten hatten, müssen Sie die Bescheinigung bis zum 5. April 2023 aufbewahren.

unser tipp:

Spenden Sie gleich mehrere Gegenstände, zum Beispiel einen Satz Trikots und Fußbälle, dürfen Sie dafür keinen pauschalen Preis angeben. Legen Sie eine Liste an und geben Sie für jeden Gegenstand die genaue Bezeichnung an sowie Kaufdatum und –preis, Zustand und Marktwert. In der Zuwendungsbestätigung kann zwar ein Gesamtpreis angegeben werden, die Einzelaufstellung muss aber als Anlage dazu geheftet werden.

Mit anderen teilen

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Das sagen unsere Mitglieder

★★★★★
★★★★★
4,5 von 5 Sternen
(44.165 Bewertungen)
Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Daher führen wir regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch. Weitere Informationen