
Steuererklärung für Soldaten
Wie Arbeitnehmende und Beamte, können sich auch Soldatinnen und Soldaten in allen Einkommensteuerfragen von der VLH beraten lassen. Wir machen Ihre Steuererklärung und holen das Beste für Sie heraus.
Häufige Steuerfragen von Soldaten
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In der Regel sind Soldaten und Soldatinnen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – es sei denn, bestimmte Voraussetzungen wie Nebeneinkünfte, Steuerklassenkombination III/V oder Lohnersatzleistungen treffen zu. Eine freiwillige Abgabe kann sich jedoch lohnen, da viele Werbungskosten absetzbar sind.
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Soldaten und Soldatinnen können unter anderem folgende Kosten in der Steuererklärung angeben:
- Dienstreisen (zum Beispiel Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)
- Doppelte Haushaltsführung bei Versetzungen
- Arbeitsmittel wie Uniformbestandteile, Reinigungskosten, Büromaterial
- Fortbildungskosten
- Kosten für Bewerbungen oder Versetzungen
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Fahrtkosten für Dienstreisen können mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden. Für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden gibt es außerdem Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Übernachtungskosten können ebenfalls berücksichtigt werden – entweder pauschal oder mit Beleg. Alles allerdings nur, wenn die Kosten nicht bereits übernommen wurden.
Besonderheiten für Soldatinnen und Soldaten:
- Trennungstagegeld als Ersatz für Verpflegungsmehrkosten auf Einsätzen und Lehrgängen.
- Trennungsreisegeld als Erstattung der wöchentlichen Heimfahrten oder An- und Abreisen zum Lehrgangsort.
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Soldaten und Soldatinnen haben keine besondere oder eigene Lohnsteuerklasse – sie werden steuerlich wie ganz normale Arbeitnehmer behandelt. Das bedeutet: Die Lohnsteuerklasse richtet sich ausschließlich nach dem Familienstand und der persönlichen Lebenssituation, nicht nach dem Beruf.
Wussten Sie, dass
seit dem 1. Januar 2020 auch der Wehrsold nicht mehr steuerfrei ist? Das gilt für alle, die freiwillig Wehrdienst leisten.
Steuern machen mit der VLH
Ihre Vorteile mit der VLH
- Sicherheit
- Ihre Einkommensteuererklärung wird von Steuerexpertinnen und -experten erstellt und geprüft.
- Optimierung
- Sichern Sie sich die Vorteile, die Ihnen zustehen und erzielen Sie das bestmögliche Steuerergebnis.
- Rückerstattung
- In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück. (Jahr: 2023)
Warum unsere Mitglieder der VLH vertrauen
Unsere Mitglieder teilen ihre ehrlichen Meinungen darüber, warum sie sich für die VLH entschieden haben.
Was Soldaten bei der Steuererklärung beachten müssen:
Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr haben bei der Steuererklärung einige Besonderheiten zu beachten – und viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Grundsätzlich gilt: Soldaten und Soldatinnen können ihre Dienstreisen, Lehrgänge und Versetzungen steuerlich geltend machen, wenn sie diese selbst zahlen müssen. Auch doppelte Haushaltsführung kann berücksichtigt werden, wenn eine zweite Wohnung am Dienstort nötig ist.
Wichtig ist: Die Ausgaben müssen belegt und in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Kosten für Arbeitsmittel wie Uniformteile, Fachliteratur oder das Bügeln der Dienstkleidung. Wer längere Zeit im Auslandseinsatz war, sollte prüfen, ob bestimmte Bezüge steuerfrei sind – das gilt insbesondere für einsatzbedingte Auslandsverwendungen.
Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten Sie absetzen dürfen oder wie Sie Ihre Dienstzeiten steuerlich korrekt angeben, können Sie sich an unsere VLH-Berater/innen wenden. Diese übernehmen nicht nur Ihre Steuererklärung für Sie, sondern beraten Sie das ganze Jahr über zu allen Einkommensteuerfragen. So sichern wir Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie jetzt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe!