Steuererklärung für Soldaten

Steuer­er­klä­rung für Soldaten

Wie Arbeitnehmende und Beamte, können sich auch Soldatinnen und Soldaten in allen Einkommensteuerfragen von der VLH beraten lassen. Wir machen Ihre Steuererklärung und holen das Beste für Sie heraus.

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Häufige Steuerfragen von Soldaten

  • Muss ich als Soldat/in eine Steuererklärung abgeben?

    In der Regel sind Soldaten und Soldatinnen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – es sei denn, bestimmte Voraussetzungen wie Nebeneinkünfte, Steuerklassenkombination III/V oder Lohnersatzleistungen treffen zu. Eine freiwillige Abgabe kann sich jedoch lohnen, da viele Werbungskosten absetzbar sind.

  • Was kann ich als Soldat/in steuerlich absetzen?

    Soldaten und Soldatinnen können unter anderem folgende Kosten in der Steuererklärung angeben:

  • Wie setze ich Dienstreisen steuerlich ab?

    Fahrtkosten für Dienstreisen können mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden. Für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden gibt es außerdem Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Übernachtungskosten können ebenfalls berücksichtigt werden – entweder pauschal oder mit Beleg. Alles allerdings nur, wenn die Kosten nicht bereits übernommen wurden.

    Besonderheiten für Soldatinnen und Soldaten: 

    • Trennungstagegeld als Ersatz für Verpflegungsmehrkosten auf Einsätzen und Lehrgängen.
    • Trennungsreisegeld als Erstattung der wöchentlichen Heimfahrten oder An- und Abreisen zum Lehrgangsort. 
  • Was gilt bei doppelter Haushaltsführung?

    Wenn Sie wegen Ihres Dienstorts eine Zweitwohnung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Miete, Fahrten nach Hause und Verpflegung steuerlich geltend machen.

  • Gibt es steuerfreie Bezüge bei Auslandseinsätzen?

    Ja. Wer im Rahmen eines einsatzbedingten Auslandsaufenthalts tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Bezüge erhalten. Ob ein Auslandseinsatz steuerfrei ist, hängt vom Einsatzland und dem konkreten Auftrag ab.

  • Welche Lohnsteuerklasse habe ich als Soldat?

    Soldaten und Soldatinnen haben keine besondere oder eigene Lohnsteuerklasse – sie werden steuerlich wie ganz normale Arbeitnehmer behandelt. Das bedeutet: Die Lohnsteuerklasse richtet sich ausschließlich nach dem Familienstand und der persönlichen Lebenssituation, nicht nach dem Beruf.

Hinweis

Wussten Sie, dass

seit dem 1. Januar 2020 auch der Wehrsold nicht mehr steuerfrei ist? Das gilt für alle, die freiwillig Wehrdienst leisten.

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In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück. (Jahr: 2023)

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Was Soldaten bei der Steuererklärung beachten müssen:

Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr haben bei der Steuererklärung einige Besonderheiten zu beachten – und viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Grundsätzlich gilt: Soldaten und Soldatinnen können ihre Dienstreisen, Lehrgänge und Versetzungen steuerlich geltend machen, wenn sie diese selbst zahlen müssen. Auch doppelte Haushaltsführung kann berücksichtigt werden, wenn eine zweite Wohnung am Dienstort nötig ist.

Wichtig ist: Die Ausgaben müssen belegt und in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Kosten für Arbeitsmittel wie Uniformteile, Fachliteratur oder das Bügeln der Dienstkleidung. Wer längere Zeit im Auslandseinsatz war, sollte prüfen, ob bestimmte Bezüge steuerfrei sind – das gilt insbesondere für einsatzbedingte Auslandsverwendungen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten Sie absetzen dürfen oder wie Sie Ihre Dienstzeiten steuerlich korrekt angeben, können Sie sich an unsere VLH-Berater/innen wenden. Diese übernehmen nicht nur Ihre Steuererklärung für Sie, sondern beraten Sie das ganze Jahr über zu allen Einkommensteuerfragen. So sichern wir Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie jetzt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe!

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