Steuererklärung: Wer darf mir helfen?
Auf einen Blick:
- Bei der Steuererklärung dürfen nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Lohnsteuerhilfevereine helfen.
- Es gibt auch Wege zur Selbsthilfe – zum Beispiel mit einer Steuersoftware oder durch kostenlose Unterstützung aus dem Familienkreis.
- Wer die richtige Beratung wählt, kann nicht nur Fehler vermeiden, sondern auch Geld sparen.
- Professionelle Unterstützung erhalten Sie bei der VLH. Unsere erfahrenen Beratungsstellenleiter/innen unterstützen Sie persönlich oder digital.
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Ob Sie Ihre Steuer selbst machen oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen: Es gibt verschiedene Wege, Ihre Steuererklärung zu erstellen. Die möglichen Unterstützungsangebote unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch darin, wie umfassend sie helfen dürfen.
Um Ihnen den Vergleich zu erleichtern, haben wir für Sie die wichtigsten Merkmale übersichtlich zusammengefasst:
Hilfeform | Vorraussetzung | Zielgruppe | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|---|---|
Private Hilfe | Verwandt + kostenlos | Familie und Angehörige | Kostenlos, persönlich | Keine rechtliche Absicherung |
Steuersoftware / Online-Tools | Steuerinteresse + Zeit | Technikaffine mit einfacher Steuererklärung | Günstig, digital, schnell | Keine individuelle Beratung und rechtliche Absicherung |
Lohnsteuerhilfeverein (z. B. VLH) | Keine selbständige Tätigkeit | Arbeitnehmende, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger | Rechtssicher, kostengünstig, persönlich | Begrenzte Beratungsbefugnis |
Steuerberater/in | Keine | Selbstständige, Gewerbetreibende, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, komplizierte Steuererklärung | Umfassende Beratung, auch bei komplexen Sachverhalten | Höhere Kosten |
Private Hilfe
Verwandte und Familienmitglieder dürfen Ihnen dann helfen, wenn sie Ihre Steuererklärung nicht gegen Bezahlung anfertigen. Eine kostenlose Gefälligkeit ist erlaubt, aber sobald Geld fließt, wird es heikel: Dann greift das Steuerberatungsgesetz.
Gar nicht bei der Steuererklärung behilflich sein dürfen Freunde, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. Und natürlich ist auch eine sogenannte "Schwarzberatung" durch Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Leiterinnen und Leiter von Lohnsteuerhilfe-Beratungsstellen verboten.


Steuersoftware und Online-Tools
Digitale Lösungen wie Steuerprogramme oder Online-Apps bieten eine gute Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu erledigen. Sie kosten oft nicht viel Geld, dafür aber einige Zeit bei der Erstellung der Steuererklärung. Zudem setzen sie ein gewisses Maß an Steuerwissen voraus, wenn Sie alle Steuervorteile nutzen möchten. Eine persönliche Beratung – insbesondere bei komplexeren Fällen – ist meist nicht möglich oder kostet extra.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen in den Grenzen von § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) die Einkommensteuererklärungen für ihre Mitglieder erstellen und persönlich beraten.
Eine Mitgliedschaft steht Arbeitnehmenden, Beamten, Auszubildenden, Studierenden, Rentnern, Pensionären und Unterhaltsempfängern offen – auch wenn sie zudem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge haben. Die Beratung übernehmen kompetente und auf die Einkommensteuer spezialisierte Beratungsstellenleiterinnen und Beratungsstellenleiter zu einem fairen Beitrag – ohne Zusatzkosten.


Steuerberaterinnen und Steuerberater
Steuerberaterinnen und Steuerberater können grundsätzlich alle Steuerpflichtigen beraten und vertreten. Ihre Dienste sind besonders bei komplexen Fällen, unterschiedlichen Einkunftsarten, hohen Kapitalerträgen oder Selbstständigkeit sinnvoll. Auch bei allen Steuerangelegenheiten von Unternehmen können Steuerberaterinnen und Steuerberater unterstützen. Diese umfassende Beratung hat allerdings ihren Preis, der mit Aufwand und Umfang steigt.
Wer darf was?
Steuerberatung und ihre gesetzlichen Grenzen
Laut Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist die steuerliche Beratung in Deutschland genau geregelt. Steuerberaterinnen und Steuerberater dürfen uneingeschränkt tätig werden, müssen dabei aber nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abrechnen. Eine Gratisberatung ist verboten.
Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH sind ebenfalls zur Beratung befugt – allerdings im Rahmen klar definierter Einkunftsarten. Dazu zählen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltsleistungen. Innerhalb dieses Bereichs bieten Lohnsteuerhilfevereine eine umfassende und rechtssichere Beratung für ihre Mitglieder. Eine Mitgliedschaft ist daher Voraussetzung für die Beratung.
Unentgeltlich und ohne Bedingungen dürfen nur enge Angehörige helfen. Wer hingegen Freunde oder Nachbarn um Unterstützung bittet, riskiert nicht nur falsche Angaben, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, bevor man sich Hilfe holt.
Vorteile der professionellen Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein
Ein Lohnsteuerhilfeverein wie die VLH bietet viele Vorteile:
-
Kompetente Beratung:
Die VLH-Beratungsstellenleiter/innen und -leiter kennen sich mit allen Fragen zur Einkommensteuer aus. -
Rechtssicherheit:
Die VLH arbeitet nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes. -
Kostentransparenz:
Sie zahlen nur einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen des Vorjahres richtet – keine Zusatzkosten. -
Persönliche Betreuung:
Bei der VLH werden Sie individuell beraten – digital oder vor Ort.
Und das ist noch nicht alles: Wir, die VLH, übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie, prüfen Ihren Steuerbescheid und legen bei Bedarf sogar Einspruch ein. Denn Einkommensteuererklärungen zu machen, ist unsere Kernkompetenz.
Unsere Leistungen für Sie:
- Entspannte Steuererklärung
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Dauerhafte Unterstützung
- Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
- Finanzielle Vorteile
- Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
- Optimale Kombination
- Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
- Zusätzliche Hilfen
- Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
- Ideale Planung
- Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
- Sicheres Ergebnis
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Stressfreie Abwicklung
- Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Starker Partner
- Im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.