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Mein ELSTER und ELSTER-App: Das elektronische Finanzamt

Die elektronische Steuererklärung ELSTER steht seit 1999 zur Verfügung. Das kostenlose Angebot umfasst unter anderem Mein ELSTER, ELSTER-Secure und neuerdings auch eine ELSTER-App.

ELSTER (elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Wenn Sie im Internet www.elster.de eingeben, landen Sie auf der Startseite von ELSTER. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung online zu machen.

Online-Finanzamt: Mein ELSTER

Mein ELSTER – früher Elster Online – ist das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung. Damit ist es möglich, die Einkommensteuererklärung ganz ohne Papier abzugeben, also online und ohne Ausdruck oder Unterschrift. Dafür müssen Sie sich kostenlos auf der ELSTER-Internetseite registrieren und bekommen dann vom Finanzamt einen Brief und eine E-Mail mit Aktivierungsdaten zugeschickt. Damit können Sie die sogenannte Zertifikatsdatei herunterladen. Mit dieser persönlichen Zertifikatsdatei und einem Passwort haben Sie dann jederzeit die Möglichkeit, sich in Ihr eigenes Konto bei ELSTER einzuloggen und Ihre Steuererklärung online zu machen.

Auf den ELSTER-Webseiten können Sie aber nicht nur Ihre Steuererklärung papierlos abgeben. Unter „Formulare & Leistungen“ finden Sie auch Anträge und Mitteilungen an die Finanzverwaltung. Zudem haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, online einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen. Hat sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert, können Sie auch das dem Finanzamt papierlos über die ELSTER-Internetseiten mitteilen.

Wichtig: Früher wurden sämtliche Nachrichten dauerhaft im persönlichen Posteingang von ELSTER gespeichert. Mittlerweile gibt es aber eine zeitliche Begrenzung. Wichtige Nachrichten wie Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide oder Bescheiddaten sind auch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung im ELSTER-Posteingang verfügbar. Andere Nachrichten, zum Beispiel zu geänderten Zertifikatsdetails oder sogenannten Statusübergängen, werden nach einem Jahr automatisch gelöscht. Wer diese dauerhaft behalten möchte, muss sie also herunterladen und beispielsweise auf dem eigenen PC speichern.

Übrigens:

Die ELSTER-Webseiten bieten nur Informationen und Möglichkeiten, die für eine elektronische Steuererklärung benötigt werden. Die Steuerformulare im PDF-Format zum Ausdrucken finden Sie im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung.

Smartphone: ELSTER-App oder MeinELSTER+

Sozusagen das neue Pferd im Stall der ELSTER-Familie ist seit Ende Februar 2023 eine App, die auf den Namen „MeinELSTER+“ hört. Die Finanzämter bezeichnen diese ELSTER-App für Smartphones als Ergänzung zum Serviceangebot von Mein ELSTER. Mit der App können Sie Belege für die nächste Einkommensteuererklärung in Ihrem Benutzerkonto von Mein ELSTER sammeln. Dafür müssen Sie die Belege lediglich mit dem Smartphone abfotografieren und anschließend hochladen.

Die mit dem Handy und der ELSTER-App abfotografierten Belege haben sie dann alle griffbereit, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben möchten. Zudem können Sie mit der App die Belege direkt verschiedenen Kategorien zuordnen.

Darüber hinaus verfügt „MeinELSTER+“ über eine Texterkennung, die bestimmte Werte markiert, die für die Steuererklärung relevant sein könnten. Diese Werte können dann später beim Erstellen der Steuererklärung in Mein ELSTER direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Dabei werden von dem Programm Vorschläge geliefert, an welchen Stellen die Werte eingefügt werden sollten. Zu guter Letzt verfügt die ELSTER-App auch über eine Chatfunktion, falls Fragen auftauchen.

Die App „MeinELSTER+“ ist für Smartphones ab Android-Version 11 und iOS 14 verfügbar. Sie finden diese also im Google Playstore und im App-Store von Apple.

Login-App: ELSTER-Secure

ELSTER-Secure ist ebenfalls eine App fürs Handy und für die Betriebssysteme Android und iOS erhältlich. Sie dient ausschließlich für den Login bei ELSTER. „ElsterSecure“ übernimmt die Authentifizierung oder Echtheitsprüfung bei ELSTER. Haben Sie die App installiert, ist für den Login bei Mein ELSTER nur noch Ihr Smartphone erforderlich. Eine Zertifikatsdatei oder ein Passwort werden dann nicht mehr benötigt. Sie können ELSTER-Secure nach der Installation einem bestehenden ELSTER-Konto hinzufügen. Oder Sie verknüpfen es direkt bei der Registrierung als einzige Login-Option mit Ihrem ELSTER-Konto. Verfügbar ist die App nach Angaben der Finanzverwaltung ab Android-Version 6 und iOS-Version 15.

Unser TIPP:

Falls Ihnen das alles zu umständlich ist: Noch einfacher geht es, wenn Sie Ihre Steuererklärung von der VLH machen lassen. Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich natürlich auch mit ELSTER aus und beraten Sie als Mitglied zudem das ganze Jahr. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

Läuft aus: ELSTER-Smart

Die App „ElsterSmart“ soll künftig komplett von „ElsterSecure“ abgelöst werden. Zunächst laufen die beiden Apps für Smartphones parallel, allerdings wird Benutzern von ELSTER-Smart bereits ein Wechsel auf ELSTER-Secure empfohlen. Denn ELSTER-Smart wird nicht mehr weiterentwickelt. Noch bietet ELSTER-Smart aber die Möglichkeit, die Zertifikatsdatei von Mein ELSTER in eine App auf dem Handy zu importieren, um diese dann stets mobil parat zu haben.

Abgeschafft: ELSTER-Formular

Neben Mein ELSTER, also dem früheren ELSTER Online, gab es lange auch noch „ElsterFormular“. Dabei handelte es sich um das kostenlose und offizielle Programm der Steuerverwaltung. Eine Authentifizierung war dafür nicht nötig. Dafür musste man aber, nachdem man alles per Mausklick abgeschickt hatte, einen Ausdruck der sogenannten komprimierten Steuererklärung machen und diese unterschrieben per Post an das Finanzamt schicken oder dort einwerfen. Nur dann galt die Steuererklärung auch wirklich als abgegeben. Diese Möglichkeit ist mittlerweile abgeschafft worden.

 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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