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Was ist eine Steuer-ID und wo bekomme ich die her?

Die Steuer-ID ist eine einmalige, elfstellige Zahl. Für was Sie die Steuer-Identifikationsnummer brauchen und woher Sie sie bekommen, erfahren Sie hier.

Die Steuer-ID begleitet jede/n Deutsche/n von der Wiege bis zur Bahre und darüber hinaus. Das heißt im Klartext: Bereits Babys bekommen die Identifikationsnummer zugeteilt und die während des Lebens gesammelten Daten werden erst 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

ID steht für Identifikationsnummer. Elf Ziffern, die seit 2008 jede/n Deutsche/n ein Leben lang begleiten. Sie ist unveränderlich, eindeutig und dauerhaft. Die Steueridentifikationsnummer hilft vor allem den Finanzbehörden, die mit dieser Zahlenkolonne arbeiten. Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten wie z. B. Ihren vollständigen Namen, Tag und Ort Ihrer Geburt und Ihre aktuelle Anschrift.

Unser Video gibt einen schnellen Überblick zum Thema Steueridentifikationsnummer:

Welche Auswirkungen hat das für Sie?

Durch die Steueridentifikationsnummer arbeiten seit 2008 Banken, die Familienkassen und die Finanzbehörden enger zusammen. Steuerhinterzieher/innen kann der Fiskus so schneller ausfindig machen.

  • Seit 2011 müssen Sie zudem als Bankkunde bzw. Bankkundin immer auch Ihre Steuer-ID angeben, wenn Sie beispielsweise einen Freistellungsauftrag stellen. So lassen sich Kapitalerträge wie Zinsen einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Sparerpauschbetrag überschritten ist.
  • Seit 2016 müssen Sie Ihre und die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes beim Antrag auf Kindergeld angeben. Hintergrund: So möchte die Familienkasse Doppelzahlungen vermeiden.
  • Und seit 2023 dürfen Sie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes auch immer in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung eintragen.


Es kann aber auch sein, dass Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit nach Ihrer Steuer-ID fragt. Denn sie alle nutzen die Identifikationsnummer, um den Finanzbehörden steuerlich wichtige Informationen zu übermitteln.

Wo beantrage ich eine Steuer-ID?

Sie müssen die Steueridentifikationsnummer nicht beantragen. Die Zahlenkolonne steht zum Beispiel immer auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Haben Sie keinen, können Sie das BZSt nach Ihrer Steuer-Identifikationsnummer fragen. Senden Sie dazu online das Formular zur Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer ab. Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer aus Gründen des Datenschutzes dann schriftlich mit.

Was mache ich mit der Steuer-ID?

Sie sollten Ihre Steueridentifikationsnummer immer bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an das Finanzamt angeben, am besten gleich im Betreff. Und natürlich bei Ihrer Steuererklärung tragen sie diese elf Ziffern ein. Bei Rentnern und Rentnerinnen wird die Nummer bei der Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung benötigt.

Wer kann auf meine Daten zugreifen?

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Daten, die mit Ihrer Steueridentifikationsnummer verknüpft sind, nur von den Finanzbehörden verwendet werden. Anderen Stellen, wie zum Beispiel Renten- und Krankenversicherungsträgern, wird nur die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt – weitere Daten bekommen diese Stellen nicht.

Wie komme ich an die Steuer-ID meiner Kinder?

Das BZSt schickt Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch die Steueridentifikationsnummer per Post zu. Falls Sie das Schreiben in Ihren Unterlagen nicht mehr finden können, schickt Ihnen das BZSt das Schreiben erneut zu. Füllen Sie dafür einfach das oben genannte Formular zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer aus.

Übrigens

Die Mitteilung der Steuer-ID erfolgt immer an die aktuelle Meldeadresse des Kindes. Das ist auch im Falle einer Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern der Fall. Benötigt der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, ebenfalls die Steueridentifikationsnummer des Kindes, sollte er das oben genannte Formular ausfüllen und dem Schreiben einen Nachweis über das Sorgerecht – zum Beispiel eine Kopie des Scheidungsurteils – beilegen. Nähere Informationen, sowie die Adresse, an die das Schreiben gesendet werden muss, finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Wie erhalte ich als Ausländer/in eine Steueridentifikationsnummer?

Sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben, sollten Sie automatisch vom BZSt Ihre Steuer-Identifikationsnummer per Post erhalten. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin weitergeben, damit er/sie den Lohnsteuerabzug machen kann.

Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hier aber Einkünfte erzielen, müssen beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt fordert Ihre Steuer-ID dann beim BZSt an. Sie selbst können diese nicht beim BZSt beantragen.

Steueridentifikationsnummer verloren: Was tun?

Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer vergessen haben oder den Brief dazu nicht mehr finden können, schauen Sie einfach auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung nach. Auch dort ist die Steuer-ID vermerkt.

Haben Sie gar keine Unterlagen mehr, können Sie sich an das BZSt wenden. Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer aus Gründen des Datenschutzes dann schriftlich mit.

Und was ist die Steuernummer? Wofür brauche ich die?

Parallel zur Steueridentifikationsnummer gibt es aktuell auch noch die Steuernummer bei Ihrem aktuellen Finanzamt. Eigentlich sollte mit der Einführung der Steuer-ID die Steuernummer nach und nach abgeschafft werden. Eigentlich, denn die Steuer-Nr. gibt es häufig immer noch. Wann sie endgültig abgeschafft wird, steht noch nicht fest.

Vorteil der Steueridentifikationsnummer: Sie ist im Gegensatz zur Steuernummer einmalig und unveränderlich – egal ob Sie umziehen oder aus anderen Gründen das Finanzamt wechseln.

Fazit: Was ist die Steuer-ID und wo bekomme ich sie her?

  • Elfstellige, einmalige und unveränderliche Zahl, die seit 2008 jede/n Deutsche/n ein Leben lang begleitet.
  • Ermöglicht schnelle Zusammenarbeit zwischen Banken, Finanzbehörden und Familienkassen.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt die Nummer normalerweise automatisch mit. Bei Verlust online beim BZSt anfragen.
  • Steuernummer: Parallel zur Steuer-ID vorhanden; aktuell noch in Verwendung, aber Abschaffung geplant.
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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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