Steuer ABC

Härteausgleich – was ist das?

30.05.2024
Der Härteausgleich spielt bei Nebeneinkünften eine wichtige Rolle. Er sorgt dafür, dass Menschen mit geringen Nebeneinkünften steuerlich profitieren.

Der sogenannte Härteausgleich bewirkt, dass Nebeneinkünfte von Arbeitnehmenden bis 410 Euro vom Einkommen wieder abgezogen werden und damit steuerfrei bleiben – dazu gehören zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Oder Einnahmen aus einer kleinen Nebentätigkeit, beispielsweise wenn eine Physiotherapeutin hin und wieder als Personal Trainerin arbeitet. Geregelt ist das Ganze im Einkommensteuergesetz unter § 46 Absatz 3. Letztlich ist der Härteausgleich also eine Milderungsregelung.

Bei den 410 Euro handelt es sich allerdings um eine Freigrenze, die sogenannte Bagatellgrenze: Liegen Ihre Einkünfte über dieser Freigrenze, muss der komplette Betrag versteuert werden.

Was passiert bei Nebeneinkünften über 410 Euro?

Auch dieser Fall ist im Einkommensteuergesetz geregelt, und zwar in den § 46 Absatz 5 sowie § 70 EStDV: Verdienen Sie „nebenbei“ zwischen 410 und 820 Euro, wird der steuerfreie Betrag schrittweise abgebaut. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die Werte auf einen Blick:

Einkommensteuerpflichtige
Nebeneinkünfte (Euro)
Abzuziehender Härteausgleich (Euro)Tatsächlich zu versteuernde Nebeneinkünfte (Euro)
0 - 4104100
45037080
500320180
550270280
600220380
650170480
700120580
75070680
80020780
8200820

Gilt der Härteausgleich für alle Einkünfte?

Leider nein. Bis 2013 galt der Härteausgleich tatsächlich für alle Nebeneinkünfte einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers – also auch für Kapitalerträge. Das hat sich 2014 allerdings geändert: Seither können sich Anleger/innen nicht mehr auf den Härteausgleich berufen, alle Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli sowie gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

Warum die Gesetzesänderung in Sachen Härteausgleich?

Mit dem Härteausgleich gab es faktisch einen zweiten Sparerpauschbetrag für Arbeitnehmende. Diesen Umstand nannte der Bundesrat ein „absurdes Ergebnis“. Deshalb wurde im Rahmen des Kroatien-Anpassungsgesetzes der Härteausgleich für Kapitalerträge abgeschafft.

Wo kann man den Härteausgleich beantragen?

Ganz einfach: gar nicht. Sie erhalten ihn automatisch.

ÜBRIGENS:

Sie haben Fragen zum Härteausgleich oder benötigen Unterstützung bei der Steuererklärung? Unsere Beraterinnen und Berater sind das ganze Jahr für Sie da und erstellen Ihre Steuererklärung. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

Einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aussuchen und Termin vereinbaren.

Ort oder PLZ
Berater finden