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Wie gebe ich die Kosten der Kinderkur in der Steuererklärung an?

Schon die Kleinsten können so krank sein, dass der Arzt sie zur Kur schickt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Kosten der Kinderkur absetzen können.

Ist es ein Kuraufenthalt oder ein Familienurlaub? Bei dieser Frage ist der Fiskus besonders streng. Deshalb hat das Finanzamt Bedingungen aufgestellt, die Sie bereits vor Kurantritt unbedingt beachten sollten, um die Kurkosten von der Steuer absetzen zu können..

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Schon vor Beginn der Kinderkur muss entweder der Amtsarzt bzw. Amtsärztin oder der Medizinische Dienst der Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit bestätigen.

Zum Zweiten muss das Kind am Kurort in einem Kinderheim untergebracht sein. Damit ist gleichzeitig auch die dritte Bedingung erfüllt: Das Kind ist am Kurort unter ärztlicher Kontrolle.

Kann ich mein Kind begleiten?

Wer sein Kind privat unterbringt und es begleitet, muss sich im amtsärztlichen Attest zusätzlich bescheinigen lassen, dass und warum der Erfolg der Kur ausnahmsweise auch bei einer Unterbringung zum Beispiel im Hotel erreicht werden kann. Vor Ort muss sich das Kind auch bei privater Unterkunft in ärztliche Kontrolle begeben. Hintergrund: Nur so ist eine klare Abgrenzung zwischen einer Kur und einem Familienurlaub möglich.

Kann auch mein Partner mitfahren?

Nur eine Person darf das Kind begleiten. Zumindest dann, wenn Sie die Kosten von der Steuer absetzen wollen. Die Reisekosten weiterer Personen werden vom Fiskus nicht anerkannt.

Welche Kosten kann ich absetzen?

In der Regel tragen die Krankenkassen die Kurkosten Ihres Kindes. Wenn nicht, können Sie die Kosten in der Steuererklärung eintragen. Hat der Amtsarzt oder die Amtsärztin Ihnen außerdem bescheinigt, dass die Begleitung eines Erwachsenen erforderlich ist, können Sie Ihre Reise- und Aufenthaltskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Was außergewöhnliche Belastungen sind und wie Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben müssen, erklärt unser Steuer ABC Was sind außergewöhnliche Belastungen.

Übrigens:

Sie wollen sich die Steuererklärung vom Profi machen kassen? Die VLH übernimmt das gerne für Sie! Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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