Steuer-Tipp

Bewerbungskosten können Sie von der Steuer absetzen

01.07.2024
Briefmarke, Fahrtkosten, Hotel: Jeden Cent, den Sie für die Jobsuche ausgeben, können Sie in Ihre Steuererklärung eintragen.

Christine hat gerade ihre Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement beendet. Seit ein paar Wochen schreibt sie fleißig Bewerbungen. Endlich hat sie eine große Baumarkt-Kette zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Christine freut sich und nimmt die gut 300 Kilometer Wegstrecke nach Frankfurt gerne in Kauf. Weil ihr Vorstellungstermin bereits um 8 Uhr morgens ist, hat sie sich für die Nacht davor in einem kleinen Hotel eingemietet. Sie hofft, dass sich ihre Mühen für sie lohnen. Immerhin kann sie sämtliche Bewerbungskosten von der Steuer absetzen – egal ob sie genommen wird oder nicht.

Jobsuche: Was Sie genau absetzen können

Christine zählt alle Bewerbungskosten am Jahresende zusammen und zieht sie von ihrem Jahreseinkommen ab. Nur auf das, was übrig bleibt, muss sie Steuern zahlen. Zu den Bewerbungskosten gehören:

  • professionelle Bewerbungsfotos vom Foto-Studio
  • die Beglaubigung von Zeugnissen
  • Anteilige Telefon- und Internetkosten
  • Bewerbungsmappen und Porto
  • Präsentationsmappen
  • Bewerbungstraining oder Bücher mit Tipps zur Bewerbung
  • Kosten für Online-Profile bei Jobbörsen oder Social Media
  • Übernachtungskosten und Pauschalen für Verpflegung
  • Kosten fürs Probearbeiten, wenn der potentielle Arbeitgeber diese nicht ersetzt
  • Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (oder dem Ticket für den ÖPNV)
  • Parkgebühren
  • Unfallkosten auf der Fahrt zu einer Bewerbung

Einige Arbeitgeber/innen sind großzügig und erstatten zum Beispiel die Anreise zum Vorstellungsgespräch oder eine Übernachtung. Diese Beträge gehören dann nicht in die Steuererklärung und müssen von den eigenen Kosten abgezogen werden.

 Alle wichtigen Infos erfahren Sie auch in Sekundenschnelle in unserem Video:

UNSER TIPP:

Egal, ob die Bewerbung Erfolg hatte oder nicht, sammeln Sie alle Quittungen und Belege Ihrer Ausgaben und tragen Sie die Kosten in die Steuererklärung ein. Bei Online-Bewerbungen sollten Sie auf jeden Fall die E-Mails aufheben. So haben Sie Nachweise, falls das Finanzamt Fragen hat.

Und auch wenn Ihnen Belege verloren gegangen sind oder Sie gar keine gesammelt haben, können Sie Ihre Bewerbungskosten von der Steuer absetzen: Für eine Bewerbung per Post und mit Bewerbungsmappe gibt es pauschal 8,50 Euro, für eine Online-Bewerbung können Sie 2,50 Euro in die Steuererklärung eintragen. Manche Finanzämter genehmigen pauschal 10 bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen dafür als Nachweis lediglich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder einen Absagebrief – oder, falls die Firma gar nicht geantwortet hat, das eigene E-Mail-Anschreiben.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

Einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aussuchen und Termin vereinbaren.

Ort oder PLZ
Berater finden