Steuer-Tipp

Essensgutschein: Mittagspause steuerfrei genießen

08.01.2024
Ein Mittagessen auf Kosten des Chefs oder der Chefin – eine Essensmarke macht es möglich. Und unter bestimmten Voraussetzungen ist das für Sie sogar steuerfrei.

Ein Essensgutschein ist ein bargeldloser Essenszuschuss, den Sie in Gestalt eines Papierzettels mit Barcode von Ihrem Chef oder Ihrer Chefin bekommen. Einlösen können Sie diese Wertmarken in der Regel in Restaurants und Supermärkten, beim Bäcker oder Metzger.

Das Mittagessen auf Kosten des Chefs ist ein Sachbezug

Wenn Ihnen Ihr Chef oder Ihre Chefin das Mittagessen bezuschusst, dann nennt man das im Steuerrecht "Sachbezug". Für Verpflegung und Unterkunft hat der Staat sogenannte Sachbezugswerte festgelegt. Das heißt: Ein Mittagessen liegt zum Beispiel ab 2024 bei 4,13 Euro, 2023 waren es 3,80 Euro täglich und 3,57 Euro im Jahr 2022. Die gleiche Summe gilt für ein Abendessen. Es handelt sich dabei und einen "geldwerten Vorteil", den Sie von Ihrem Chef oder Ihrer Chefin bekommen. Er ist eigentlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber das Gute: Ihr Chef oder Ihre Chefin legt oft noch einen drauf.

ÜBRIGENS:

Für ein Frühstück beträgt der Sachbezugswert 2,00 Euro, bis 2022 waren es 1,87 Euro.

Bedingungen für den Essensgutschein

Der Wert der Essensmarke darf höchstens 3,10 Euro höher sein als der Sachbezugswert für das Mittagessen. So kommt es auch oft zu einem Betrag von 7,23 Euro (4,13 Euro + 3,10 Euro) auf dem Papierscheck.

Für diese 3,10 Euro müssen Sie weder Steuern noch Sozialabgaben wie Krankenversicherung bezahlen. Außerdem gilt Folgendes: Sie dürfen die Wertmarken ausschließlich dazu benutzen, sich Lebensmittel zu kaufen. Alkohol und Tabak sind tabu.

Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Nun müssten Sie als Arbeitnehmer/in den geldwerten Vorteil (also die 4,13 Euro) eigentlich wie Ihren normalen Lohn versteuern. Es gibt aber eine günstigere Variante: Ihr Chef oder Ihre Chefin übernimmt die Pauschalbesteuerung des Sachbezugswertes. Das bedeutet, dass er oder sie die Essensmarken pauschal mit 25 Prozent besteuert. Ihr Vorteil: Sie bekommen Ihren Essensgutschein dann brutto wie netto, müssen also weder Steuern noch Sozialabgeben dafür bezahlen.

Wenn Sie zum Beispiel 220 Arbeitstage pro Jahr eine solche Essensmarke von Ihrem Chef bekommen, haben Sie netto 1.590,60 Euro (220 Arbeitstage x 7,23 Euro) mehr in der Tasche.

UNSER TIPP:

Nehmen wir an, Ihr Chef oder Ihre Chefin stellt Ihnen täglich einen Essensgutschein in Form eines Restaurantschecks zur Verfügung. Wenn Sie nun krank, auf einer Dienstreise oder im Urlaub sind, muss er bzw. sie für diese Tage die Wertmarken von Ihnen zurückfordern. Wenn Sie sich mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin aber auf 15 Schecks monatlich einigen, entfällt die Nachweispflicht. Ob krank oder auf Mallorca, Sie müssen dann keine Essensmarken zurückgeben.

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