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Sky Fußball-Abo von der Steuer absetzen

Bundesliga im Pay-TV schauen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen? Das kann gehen – sofern man das Fußball-Abo beruflich nutzt.

Sky Fußball-Abo von der Steuer absetzen

Ein hauptamtlicher Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs schloss ein Abo mit dem Pay-TV Sender Sky ab. Er buchte die Pakete „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“. Die Kosten für das Bundesliga-Paket trug er als Werbungskosten in seiner Steuererklärung ein. Die Begründung: Er nutze das Paket ganz überwiegend zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit.

Sowohl das Finanzamt als auch das später eingeschaltete zuständige Finanzgericht lehnten einen Abzug der Pay-TV-Kosten kategorisch ab. Ein Sky-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst. Die Inhalte des Pakets seien nicht mit Fachliteratur vergleichbar.

Bundesfinanzhof empfiehlt Abzug der Kosten

Der konkrete Fall wanderte vor den Bundesfinanzhof (BFH), das höhste Gericht für Steuern in Deutschland. Die Richterinnen und Richter aus München hoben die Vorentscheidung des Finanzgerichts am 16. Januar 2019 auf und verwiesen den Fall zurück an das Finanzgericht. Sie betonten in der Urteilsbegründung, dass für einen Abzug der Kosten die Güter ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden müssen. Eine geringfügige private Mitbenutzung sei unschädlich. Dementsprechend können die Kosten eines Fußballtrainers für ein Sky Fußball-Abo grundsätzlich Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein.

Bei einem Trainer eines Lizenzfußballvereins hielten die Richter eine „weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets ‚Bundesliga‘ jedenfalls nicht für ausgeschlossen“ (Aktenzeichen VI R 24/16). Die Aufgabe des Finanzgerichts war es anschließend, die tatsächliche Verwendung des Sky Fußball-Abos zu prüfen. Der BFH regte dazu an, die Trainerkollegen und andere Spieler zu vernehmen.

Letztlich kam das Finanzgericht zu der Auffassung, dass der klagende Trainer die Kosten für das Abo als Werbungskosten absetzen darf (Aktenzeichen 15 K 1338/19 E). Er habe überzeugend und glaubhaft vorgetragen, sich sämtliche Übertragungen im Sport-Paket aus beruflichen Gründen anzusehen. Und die Aussagen der Zeugen stützten dies. Der Kläger hatte die Richter davon überzeugt, dass er den Inhalt des Paktes nicht oder jedenfalls nicht nennenswert privat angeschaut habe. Auch seine Familie sei in keiner Weise an dem Abo interessiert gewesen - im Gegenteil: Seine Ehefrau sei "nicht selten genervt gewesen".

Urteil bricht mit gängiger Praxis

Die Urteile des BFH und letztlich des Finanzgerichts kommen durchaus überraschend und brechen mit gängiger Praxis. So versuchte beispielsweise bereits 2008 ein Profifußballer, die Kosten für ein (damals noch) Premiere-Abonnement von der Steuer abzusetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erklärte, dass zwar ein „gewisser objektiver Zusammenhang“ zwischen dem Premiere-Abo und dem Beruf bestehe. Man könne aber nicht ausschließen, dass das Abo auch für private Zwecke genutzt werde. Die Konsequenz damals: Die Kosten fürs Pay-TV konnten nicht in der Steuererklärung eingetragen werden (Aktenzeichen 1 K 1490/12). Das ist nun anders.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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