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Grundfreibetrag – was ist das?

Beträgt Ihr Einkommen 2024 nicht mehr als 11.604 Euro pro Jahr, müssen Sie keine Steuern zahlen. Denn das ist der sogenannte Grundfreibetrag.

Es gibt Dinge, die jeder Mensch zum Leben braucht. Dazu gehören mindestens Essen, Kleidung, eine Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung. Damit sich auch wirklich alle in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger diese Dinge leisten können, hat der Staat ein sogenanntes Existenzminimum festgelegt. Das bedeutet: Wenn Sie arbeiten gehen, muss am Ende des Monats so viel Geld steuerfrei übrig bleiben, dass Sie sich die lebensnotwendigen Dinge auch leisten können.

Wie hoch ist das Existenzminimum?

Der Staat geht 2024 davon aus, dass Singles 11.604 Euro im Jahr brauchen, um das Existenzminimum zu sichern – also 967 Euro pro Monat. Ehepaaren steht der doppelte Betrag in Höhe von 23.208 Euro zur Verfügung. Damit in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger dieses Geld sicher haben, gibt es den sogenannten Grundfreibetrag. Für 2023 lag der Betrag bei 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro.

Wie funktioniert das mit dem Grundfreibetrag?

Der Staat sagt: Wer Geld verdient, soll einen Teil seines Gehalts im Jahr behalten dürfen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Dieser Teil des Gehalts ist der Grundfreibetrag. Viele Menschen verdienen zwar mehr, aber bestimmte Ausgaben wie zum Beispiel Werbungskosten können die Einnahmen drücken.

Übrigens:

Für das Jahr 2022 betrug der Grundfreibetrag ursprünglich 9.984 Euro. Weil die Lebenshaltungskosten und vor allem die Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger wegen des Kriegs in der Ukraine aber stark gestiegen waren, hatte die Regierung eine Erhöhung auf 10.347 Euro beschlossen. Diese galt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Für 2023 wurde eine Erhöhung auf 10.908 Euro und für 2024 auf 11.604 Euro beschlossen.

Ein Beispiel für 2024: Marie ist Auszubildende und verdient 1.000 Euro pro Monat – also 12.000 Euro pro Jahr. Sie hat aber unter anderem auch Fahrtkosten und Ausgaben für Fachbücher in Höhe von 1.500 Euro – aus diesem Grund sollte sie unbedingt eine Steuererklärung abgeben und diese Kosten als Werbungskosten eintragen. Das Finanzamt zieht die Werbungskosten von Maries Gehalt ab. So bleibt Marie ein sogenanntes zu versteuerndes Einkommen von 10.500 Euro. Damit liegt Marie unter dem Grundfreibetrag und muss keine Steuern zahlen.

Und wenn mein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt?

Verdienen Sie auch nach den Abzügen von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen noch mehr als 11.604 Euro (2023: 10.908), dann ist Ihnen der Grundfreibetrag trotzdem steuerfrei sicher. Sie müssen erst ab dem 11.605ten Euro Steuern zahlen. Wie viel Steuern dann fällig werden, erklärt Ihnen ausführlich unser Steuer ABC Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem?

Übrigens:

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen beim Steuern sparen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin ganz automatisch zu. Sie müssen weder einen Antrag stellen, noch irgendwo ein Kreuzchen in Ihrer Steuererklärung machen.

Wird der Grundfreibetrag regelmäßig erhöht?

Das Bundeskabinett muss sich normalerweise alle zwei Jahre mit dem Thema Existenzminimum beschäftigen und einen Bericht vorlegen. Die Politik legt danach fest, ob und wenn ja, wie stark der Grundfreibetrag steigen muss. In der Regel wird der Grundfreibetrag dann erhöht, da ja auch die lebensnotwendigen Dinge wie Essen stetig teurer werden.

Die Entwicklung des Grundfreibetrags:

  Ledig Verheiratet
Grundfreibetrag 2024 11.604 Euro 23.208 Euro
Grundfreibetrag 2023 10.908 Euro 21.816 Euro
Grundfreibetrag 2022 10.347 Euro 20.694 Euro
Grundfreibetrag 2021 9.744 Euro 19.488 Euro
Grundfreibetrag 2020 9.408 Euro 18.816 Euro
Grundfreibetrag 2019 9.168 Euro 18.336 Euro
Grundfreibetrag 2018  9.000 Euro  18.000 Euro
Grundfreibetrag 2017 8.820 Euro 17.640 Euro
Grundfreibetrag 2016 8.652 Euro 17.304 Euro
Grundfreibetrag 2015 8.472 Euro 16.944 Euro
Grundfreibetrag 2014 8.354 Euro 16.708 Euro
Grundfreibetrag 2013 8.130 Euro 16.260 Euro
Grundfreibetrag 2012 8.004 Euro 16.008 Euro
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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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