Trennungsgeld – was ist das?
29.05.2025
Wenn Sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Dienstort eingesetzt werden – zum Beispiel durch eine Abordnung oder Versetzung – können Sie Trennungsgeld erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle liegt. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Ihre Wohnung liegt mindestens 30 Kilometer vom neuen Arbeitsplatz entfernt und
- Hin- und Rückweg dauern insgesamt mehr als 3 Stunden.
- Oder: Sie sind wegen der beruflichen Tätigkeit länger als 12 Stunden von zu Hause abwesend.
Trennungsgeld ist eine Entschädigung dafür, dass Sie entweder einen weiten Weg zur Arbeit in Kauf nehmen oder eine zweite Wohnung am neuen Dienstort anmieten müssen.
Wer bekommt Trennungsgeld?
Anspruch auf Trennungsgeld haben unter anderem Bundesbeamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst, Berufssoldat/innen und Soldat/innen auf Zeit.
Welche Arten von Trennungsgeld gibt es?
Das Trennungsgeld gliedert folgendermaßen auf:
Trennungsreisegeld | Gibt es innerhalb der ersten 14 Tage der dienstlichen Abwesenheit. |
Trennungstagegeld | Ab dem 15. Tag besteht Anspruch auf Zahlung von Trennungsgeld in Form von Trennungstagegeld. Voraussetzung dafür ist, dass die bisherige Wohnung oder Unterkunft am alten Wohnort beibehalten wird. Das Trennungstagegeld beträgt 14 Euro pro Tag. |
Trennungs-übernachtungsgeld | Nach Ablauf der ersten 14 Tage werden die Kosten für eine Unterkunft erstattet. Dafür gibt es das Trennungsübernachtungsgeld. Die Unterkunft muss laut Vorschrift „angemessen“ und aufgrund der dienstlichen Maßnahme bezogen worden sein, damit die Kosten erstattet werden. |
Fahrkosten | In den ersten 14 Tagen nach der Ankunft werden Fahrkosten am neuen Dienstort wie bei Dienstreisen erstattet. Ab dem 15. Tag werden grundsätzlich keine Fahrkosten am Dienstort mehr erstattet, sofern sich die neue Unterkunft am Dienstort befindet. |
Wie hoch ist das Trennungsgeld?
Wie viel Trennungsgeld es gibt, ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Es kommt auch darauf an, ob man verheiratet ist oder Single, ob man eine eigene Wohnung hat oder noch bei den Eltern lebt.
Arbeiten Sie für den Bund spielt der Familienstand allerdings keine Rolle: Wer nicht täglich nach Hause fahren kann, weil die tägliche Pendelei nicht zumutbar ist, der bekommt vom Bund ein Trennungstagegeld in Höhe von 14 Euro. Das Trennungsgeld wird monatlich mit dem Gehalt überwiesen.
Muss ich Steuern auf das Trennungsgeld bezahlen?
Trennungsgeld ist in den ersten drei Monaten steuerfrei – es gibt also keine Abzüge. Sind die drei Monate aber vorbei, ist das Trennungsgeld steuerpflichtig. Es wird also auf den monatlichen Lohn draufgerechnet und sowohl Steuern als auch die Sozialversicherung abgezogen.
Übernachtungs‑ und Fahrtkosten‑Erstattungen bleiben auch nach Ablauf der drei Monate steuerfrei. Erstattet der Dienstherr darüber hinaus weiterhin Tagegeld, wird dieser Teil als Arbeitslohn versteuert.
Bekommen auch Arbeitnehmende Trennungsgeld?
Trennungsgeld steht tatsächlich nur den oben genannten Berufsgruppen zu. Aber: Arbeitnehmende können stattdessen viele Kosten für eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.
ÜBRIGENS:
Sie brauchen Unterstützung? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne persönlich für Sie da. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.