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Doppelte Haushaltsführung: Diese Kosten können Sie absetzen

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, also einen doppelten Haushalt führt, kann einen Teil der Kosten absetzen.

Tobias' Arbeitsplatz liegt viele Kilometer von seinem Wohnort entfernt, daher hat er sich eine zweite Wohnung am Arbeitsort gesucht. In einem solchen Fall liegt in der Regel eine doppelte Haushaltsführung vor, das heißt: Tobias hat einen Hauptwohnsitz und einen Zweitwohnsitz beziehungsweise Nebenwohnsitz. An beiden Orten wohnt er und muss einen kompletten Haushalt finanzieren. Die Anzahl der Übenachtungen ist unerheblich.

Da diese doppelten Ausgaben beruflich motiviert sind, kann er einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen.

Wann erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung an?

Grundvoraussetzung, um die Kosten einer zusätzlichen Wohnung von der Steuer absetzen zu können, ist die Anerkennung der Wohnung als Zweitwohnsitz. Folgende drei Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

1. Sie benötigen die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, weil Sie zu weit von Ihrem Arbeitsort weg wohnen, um täglich zur Arbeit fahren zu können

Früher galt das Prinzip, dass der Weg zur Arbeit "zumutbar" sein muss. Aber was bedeutet "zumutbar"? Darüber kam es immer wieder zu Streitfällen zwischen Steuerzahler/innen und Finanzämtern. Daher hat der Gesetzgeber im Jahr 2014 definiert, dass der Nebenwohnsitz nur halb so weit von der Arbeit entfernt liegen darf wie der Erstwohnsitz, um als beruflich veranlasst zu gelten. Gerechnet wird dabei mit der kürzesten Straßenverbindung.

Maximale Entfernung zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsplatz


Im November 2020 hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das die Sachlage noch einmal anpasst und konkretisiert (BMF-Schreiben vom 25.11.2020). Daraus ergibt sich eine dreistufige Prüfung für die doppelte Haushaltsführung:  

  1. Das Beziehen der Zweitwohnung oder -unterkunft muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein: Der Nebenwohnsitz darf in der Regel nur maximal halb so weit von der Arbeit entfernt liegen wie der Erstwohnsitz. Dabei spielen aber weniger die tatsächlichen Kilometer eine Rolle, als die eingesparte Fahrzeit, zum Beispiel durch eine schnellere Busverbindung.
  2. NEU - Auseinanderfallen von Hauptwohnung und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte: Lässt sich die erste Tätigkeitsstätte vom Hauptwohnsitz aus innerhalb einer Fahrzeit von einer Stunde erreichen, dann wird kein Zeitwohnsitz am Arbeitsort anerkannt. Das heißt: Beträgt die Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz weniger als 50 Kilometer, geht die Finanzverwaltung in der Regel davon aus, dass der Hauptwohnsitz am Ort der ersten Tätigkeitsstätte liegt und die Fahrzeit wird als zumutbar definiert. 
  3. NEU - Zweitwohnung am Ort/in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte: Der Zweitwohnsitz sollte nicht weiter als 50 Kilometer vom Arbeitsort weg liegen, um als solcher anerkannt zu werden. Dabei gilt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung. Liegt die Zweitwohnung oder Zweitunterkunft mehr als eine Stunde Fahrtzeit von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt, wird das Finanzamt den Kostenabzug ablehnen. Entscheidend ist hierbei im Zweifelsfall, ob der Arbeitsplatz in unter einer Stunde Fahrzeit erreicht werden kann und weniger die tatsächlichen Kilometer.

WICHtIG AB 2021:

Diese neue Prüfung wendet das Finanzamt ab jetzt in noch allen offenen Fällen an. Das kann dazu führen, dass plötzlich ein Zweitwohnsitz nicht mehr als solcher anerkannt wird, obwohl es in der Vergangenheit der Fall war. Die gleiche Prüfung gilt übrigens auch für Zweitwohnungen, die der/die Arbeitgeber/in steuerfrei den Mitarbeitenden zur Verfügung stellt.  

Zurück zu unserem Beispiel: Im Fall von Tobias beträgt die Entfernung von seinem Hauptwohnsitz zur Arbeit 80 Kilometer, daher darf seine Zweitwohnung nur höchstens 40 Kilometer vom Arbeitsort entfernt liegen, um als beruflich veranlasst zu gelten. Außerdem liegt sein Hauptwohnsitz mit 80 Kilometern weit genug von seinem Arbeitsplatz entfernt, um einen Zeitwohnsitz zu rechtfertigen. Und dieser liegt wiederum mit 35 Kilometern nah genug, um seine erste Tätigkeitsstätte in unter einer Stunde erreichen zu können. Sein Zweitwohnsitz wird also anerkannt und er darf die Kosten absetzen. 

Läge Tobias' Hauptwohnsitz 150 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt und seine Zweitwohnung 70 Kilometer davon, dann wäre sein zweite Unterkunft zwar beruflich veranlasst, aber in der Regel nicht nah genug am Arbeitsplatz, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Das Gleiche würde passieren, wenn sein Hauptwohnsitz 45 Kilometer vom Arbeitsort weg läge und seine Zweitwohnung fußläufig. Damit hätte er zwar Stufe 1 der Prüfung bestanden, aber nicht Stufe 2, egal wie nah seine zweite Wohnung am Arbeitsplatz liegt. Fazit: Einige Steuerzahler/innen, die jahrelang ihre Zweitwohnung absetzen durften, gehen nach der neuen Rechtslage leer aus und bleiben auf ihren Kosten für die Unterkunft am Arbeitsort sitzen. 

Übrigens:

Eine Nebenwohnung, die lediglich als Ferienort dient und nur in der Urlaubszeit besucht wird, ist kein Zweitwohnsitz – schließlich ist die Anschaffung nicht beruflich motiviert. Bei einer Blockhütte in den Bergen, beim Wochenendhaus am See oder bei der Gartenlaube akzeptiert das Finanzamt also nicht die doppelte Haushaltsführung. Trotzdem müssen Sie je nach Stadt oder Region in Deutschland für die zusätzliche Wohnung eine sogenannte Zweitwohnungssteuer zahlen.

2. Ihr Zweitwohnsitz ist nicht Ihr „Lebensmittelpunkt“

Doppelte Haushaltsführung

Laut Statistischem Bundesamt führten 2017 in Deutschland rund 368.541 Arbeitnehmer/innen einen doppelten Haushalt - Tendenz fallend. Der Wohnort lag also so weit vom Arbeitsort entfernt, dass ein tägliches Pendeln nicht möglich war und sie sich eine Zweitwohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes suchen mussten.


Die Kosten für eine weitere Wohnung können Sie nur dann als doppelte Haushaltsführung absetzen, wenn der Nebenwohnsitz nicht zum "Lebensmittelpunkt" beziehungsweise zum Hauptwohnsitz wird. Die entscheidende Frage lautet: Ist die Wohnung am Heimatort der Lebensmittelpunkt oder die Wohnung am Beschäftigungsort?

Folgende Kriterien ziehen die Finanzämter zu Rate, um diese Frage zu beantworten:

  • Größe und Ausstattung der beiden Wohnungen
  • Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte
  • Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung
  • soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten

Ein Beispiel: Tobias' Arbeitskollegin Judith hat am Beschäftigungsort eine Wohnung, die größer ist als an ihrem Heimatort. Zudem lebt sie häufiger und länger in Ihrem Zweitwohnsitz. Aus diesem Grund gilt Judiths Zweitwohnung in den Augen des Finanzamts als Lebensmittelpunkt. Die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung werden ihr folglich nicht anerkannt.

Die VLH empfiehlt, Argumente dafür zu sammeln, dass Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnort ist:

  • Belegen Sie möglichst viele Fahrten nach Hause, nämlich durch ein Fahrtenbuch.
  • Nehmen Sie keine Wohnung als Zweitwohnsitz, die größer ist als Ihre Wohnung am Hauptwohnsitz.
  • Vorteile haben Sie, wenn Sie soziale Bindungen an Ihrem Heimatort belegen können, z. B. Mitgliedschaften bei einem Verein, kulturelle Aktivitäten oder soziale Kontakte.

Übrigens:

Das ist Ihnen zu aufwendig? Die Beraterinnen und Berater der VLH kennen sich in Sachen doppelter Haushaltsführung aus und helfen Ihnen gerne weiter. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.

3. Sie zahlen mindestens 10 Prozent der Kosten am Hauptwohnsitz

Seit einigen Jahren gilt die Regel: Als Mieter/in einer zweiten Wohnung müssen Sie einen Anteil von mehr als zehn Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Nur dann können Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen. Die Regelung trifft zum Beispiel die meisten Azubis und einige Studierende. Diese können, weil sie kostenlos bei den Eltern leben, keine zweite Wohnung am Ausbildungsort steuerlich geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Student kann Miete absetzen.

Aktuell ist zu diesem Punkt allerdings ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, in dem geklärt werden soll, in welcher Form (regelmäßige oder einmalige Zahlungen) und in welcher Höhe (tatsächlich 10 Prozent) die Kostenbeteiligung erfolgen muss (Aktenzeichen VI R 39/19).

Übrigens:

Nicht nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner/innen können einen doppelten Haushalt führen, auch bei Alleinstehenden ist das möglich. So beispielsweise bei wirtschaftlich selbstständigen und berufstätigen Kindern, die mit Ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wenn das Kind am weit entfernt liegenden Arbeitsplatz eine Zweitwohnung nutzt, die nur als Schlafplatz dient, und es durchschnittlich zwei Mal im Monat nach Hause fährt, können die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Das geht auf ein Urteil am Finanzgericht München zurück (Aktenzeichen 15 K 1981/12).

Gemietete Nebenwohnung: Folgende Ausgaben können Sie absetzen

Da Tobias alle Kriterien einer doppelten Haushaltsführung erfüllt, kann er einen Teil der Kosten, die er für seinen Zweitwohnsitz zahlt, als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Als Kosten für eine Unterkunft in Deutschland sind seit 2014 nur maximal 1.000 Euro im Monat absetzbar, egal wo die Zweitwohnung liegt. Zu den Unterkunftskosten gehören folgende Ausgaben:

  • Miete
  • Nebenkosten (z. B. Heizung, Wasser, Strom)
  • Kosten für die Reinigung von Keller oder Treppenhaus
  • Kosten für die Müllabfuhr, den/die Schornsteinfeger/in oder die Straßenreinigung
  • Rundfunkgebühren
  • Kosten für einen Kfz-Stellplatz
  • Zweitwohnungssteuern: Die Zweitwohnungssteuer muss nur in bestimmten Fällen gezahlt werden. Generell befreit von der Steuer sind beispielsweise Verheiratete, die nur aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
  • Kosten für Sondernutzungen: Beispielsweise wenn ein Garten mit zur Zweitwohnung gehört und Sie selbst die Kosten für die Pflege des Gartens tragen müssen.

Übrigens:

Noch 2013 war die die Obergrenze für die Kosten der Zweitwohnung weniger konkret. Als Maximalwert für die Mietkosten galt der Betrag, der für eine 60 Quadratmeter große Wohnung in der jeweiligen Wohngegend üblich war. Die Folge: Wer in der Münchner Innenstadt eine Nebenwohnung hatte, konnte mehr Kosten absetzen als Arbeitnehmende mit einer zweiten Wohnung in der brandenburgischen Provinz.

Zusätzlich zu den Unterkunftskosten kann Tobias weitere Werbungskosten steuerlich geltend machen:

  • Maklerkosten: Kosten für die Suche der Zweitwohnung, also Anzeigen im Internet oder in der Zeitung sowie Maklergebühren.
  • Umzugskosten: Dazu gehören Kosten für Kartons, Umzugswagen oder Einräumhelfer. Weitere Details erfahren Sie in unserem Überblick Umzug aus beruflichen Gründen: Kosten absetzen.
  • Renovierungsarbeiten wie Streichen, Tapezieren, Teppich ausbessern oder Parkett abschleifen
  • Kosten für "notwendige" Einrichtungsgegenstände wie Küche, Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Kühlschrank, Duschvorhang oder Nachttisch. Der Bundesfinanzhof hat 2019 entschieden, dass die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat in vollem Umfang absetzbar sind (Aktenzeichen VI R 18/17) – und zwar zusätzlich zur Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro.
    Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die nicht mehr als 800 Euro netto kosten, können Sie noch im Anschaffungsjahr steuerlich geltend machen. Einrichtungsgegenstände, die dagegen den Nettowert von 800 Euro übersteigen, müssen Sie über mehrere Jahre abschreiben. Das nennt sich auch Absetzung für Abnutzung (AfA).
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.
  • Fahrtkosten für eine Fahrt nach Hause unter der Woche: 30 Cent für die einfache Strecke oder stattdessen ein 15-minütiges Telefongespräch einmal in der Woche.
  • Verpflegungsmehraufwand: Innerhalb der ersten drei Monate können Sie für jeden vollen Tag, den Sie an Ihrem Zweitwohnsitz am Arbeitsort verbringen, pauschal 28 Euro (24 Euro bis 2019) für Essen und Trinken als Werbungskosten geltend machen. Für den An- und Abreisetag gelten reduzierte Pauschalen.

Übrigens

Wenn Sie mehr als vier Wochen nicht an Ihrem beruflichen Zweitwohnsitz waren, beginnt die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand wieder von vorne. Diese Regelung konnte zum Beispiel während der Corona-Krise hilfreich sein. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel Corona und die Folgen für Arbeitnehmer.

Gekaufte Nebenwohnung: Diese Kosten können Sie absetzen

Auch wenn Tobias seine Zweitwohnung kaufen statt mieten würde, könnte er die oben genannten Werbungskosten als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Hinzu kämen die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten, Zinsen für den Kauf der Wohnung aufgenommener Kredite, Renovierungskosten, Nebenkosten und die Zweitwohnungssteuer.

Wichtig: Auch hier gilt, dass für die Unterkunftskosten maximal 1.000 Euro monatlich geltend gemacht werden dürfen.

Mit dem Partner in der zusätzlichen Wohnung wohnen – und trotzdem Kosten absetzen

Tobias ist verheiratet und lebt mit seiner Ehepartnerin gemeinsam am Zweitwohnsitz. Daher muss sein Finanzamt anhand des Einzelfalls prüfen, ob die Hauptwohnung noch der Lebensmittelpunkt ist und somit eine doppelte Haushaltsführung vorliegt (BFH, Aktenzeichen VI R 16/14). Das gilt sowohl, wenn er und seine Partnerin berufstätig sind, unter der Woche gemeinsam in ihrer Zweitwohnung leben und von dort aus zu ihrer Arbeitsstelle fahren, als auch, wenn ein/e Partner/in nicht berufstätig ist und dennoch die Woche über in der zweiten Wohnung lebt.

Erkennt das Finanzamt den Zweitwohnsitz an, dann gilt:

  • Fall 1: Beide Eheleute bzw. Lebenspartner/innen sind berufstätig
    Dann kann jede/r die Kosten für die Nebenwohnung von der Steuer absetzen, nämlich die Unterkunftskosten jeweils zur Hälfte. Das sind maximal 1.000 Euro pro Monat pro Person. Tobias sowie seine Frau können außerdem in den ersten drei Monaten die vollen Verpflegungspauschbeträge geltend machen (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl 2014 I S. 1412).
  • Fall 2: Nur ein/e Partner/in ist berufstätig, der/die andere nicht
    Dann trägt nur die berufstätige Person die Zweitwohnungskosten in die Steuererklärung ein.

Auch die Kinder können mitziehen

Eine doppelte Haushaltsführung kann ebenso möglich sein, wenn die gesamte Familie mit Kindern unter der Woche am Arbeitsort der Eltern wohnt und am Wochenende zum Hauptwohnsitz nach Hause fährt. Das entschied 2019 der BFH, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern (Aktenzeichen VIII R 29/16). Das heißt, dass eine Verneinung der doppelten Haushaltsführung in einem solchen Fall nicht zwangsläuft erfolgen darf, wie zuvor das Finanzgericht München entschieden hatte. Vielmehr muss hier immer der Einzelfall geprüft werden. 

Allerdings merkte der BFH in seinem Urteil an, dass beim Pendeln einer ganzen Familie zwischen zwei Wohnungen, die Anerkennung eines Zweitwohnsitzes auch zukünftig nur sehr selten zustande kommen wird und man wirklich gute Nachweise dafür braucht. Denn in der Regel ist es so, dass es sich bei einem Wochenendhaus um ein Feriendomizil handelt und nicht um den Lebensmittelpunkt einer Familie. Im konkreten Fall schloss sich der BFH daher auch dem Urteil des Finanzgerichts München an und gestattete einem Arzt und seiner Familie das Absetzen der Kosten für die Familienheimfahrten nicht.

Arbeitsplatz gekündigt, dennoch doppelte Haushaltsführung absetzen

Leider wird Tobias im August gekündigt und er bewirbt sich daraufhin bundesweit für eine neue Arbeitsstelle – natürlich auch in Berlin, wo er derzeit arbeitet. Erst im Dezember, also vier Monate später, erhält er endlich eine Zusage für einen Job in Frankfurt am Main. Daher kündigt er seine Zweitwohnung in Berlin fristgerecht zu Ende Februar und macht in seiner Steuererklärung die Kosten der doppelten Haushaltsführung bis dahin geltend. 

Grundsätzlich gilt, dass die Mietkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung längstens drei Monate nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses abzugsfähig sind. In Tobias' Fall bestand allerdings die Möglichkeit, dass er weiterhin in Berlin tätig sein würde, schließlich hatte er sich auch hier beworben. Hätte er seine Wohnung direkt gekündigt und dann eventuell eine andere Wohnung in Berlin neu anmieten müssen, wäre das für ihn teurer gewesen als die Beibehaltung der verhältnismäßig günstigen Wohnung, die er schon hatte. Als allerdings feststand, dass er die Stelle in Frankfurt am Main antritt, kündigte er sofort seine Wohnung in Berlin. 

In einem ähnlichen Fall urteilte daher das Finanzgericht Münster, dass auch die Aufwendungen für die Dezembermiete als vorweggenommene Werbungskosten in die Steuererklärung für dieses Jahr eingetragen werden dürfen (Aktenzeichen 7 K 57/18 E). 
 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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