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Unfallkosten von der Steuer absetzen

Ärger, Blechschaden, Verletzungen – schlimm genug, wenn ein Unfall passiert. Immerhin, alle Kosten für den Abschleppdienst, Reparaturen oder einen Mietwagen, können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihre Versicherung dafür nicht zahlt.

 

Hinweis:

Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

 


Wichtig dabei ist, dass der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück passiert ist.

Unser Tipp:

Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen auf, rechnen Sie die Kosten am Jahresende zusammen und tragen Sie die Summe im Steuererklärungsformular auf Seite 2 Anlage N ab Zeile 46 unter "Sonstiges" ein.

 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung per E-Mail ans Finanzamt versenden, dann sollten Sie die Belege zu Hause aufbewahren, falls ein Finanzbeamter Ihre Angaben prüft. Schicken Sie alles per Post, können Sie die Belege einfach beifügen.

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