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Das 49-Euro-Ticket von der Steuer absetzen

Wer das günstige Deutschlandticket beruflich nutzt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es noch bessere Möglichkeiten.

Das 49-Euro-Ticket von der Steuer absetzen

Am 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket (D-Ticket), umgangssprachlich auch 49-Euro-Ticket genannt, für öffentliche Verkehrsmittel in Deutschland eingeführt. Mit dem D-Ticket kann man laut Bahn bequem durch ganz Deutschland reisen, darf dabei aber nur Nahverkehrszüge, Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen. Das Deutschlandticket kostet 49 Euro und ist nur im Abo erhältlich. Das heißt: Es verlängert sich – wenn man es nicht kündigt – automatisch und ist nicht übertragbar.

Das Deutschlandticket von der Steuer absetzen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 49-Euro-Ticket aus eigener Tasche bezahlen und die Kosten dafür absetzen wollen, gilt steuerlich Folgendes:

Die Kosten des Deutschlandtickets sind – wie auch die Kosten der Bahncard – absetzbar, wenn Sie die Fahrtkarte für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als die regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem 49-Euro-Ticket die regulären Fahrtkosten zu Arbeit, können Sie das Ticket zusätzlich auch für private Reisen nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.

Allerdings ist das nicht immer ratsam, denn in vielen Fällen lässt sich mit der Pendlerpauschale mehr rausholen. Daher unser Tipp: Rechnen Sie die günstigere Variante für sich aus!


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Pendlerpauschale-Rechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Pendlerpauschale-Rechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

Pendlerpauschale oder Ticketkosten absetzen – was ist günstiger?

Ein Rechenbeispiel: Sie nutzen ein Jahr lang das 49-Euro-Ticket und dürften so 49 x 12 = 588 Euro als Fahrtkosten steuerlich absetzen. Ihr Weg zur Arbeit beträgt 10 km und diesen legen Sie 200-mal im Jahr zurück. Nutzen Sie stattdessen also die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

10 km x 200 Tage + 0,30 Cent = 600 Euro

Somit können Sie bereits mit einem Arbeitsweg von nur 10 Kilometern mehr absetzen, als wenn Sie nur die Kosten des Deutschlandtickets in der Steuererklärung angeben würden.

Das 49-Euro-Ticket als Jobticket günstiger erhalten

Ihr Chef oder Ihre Chefin darf Ihnen das 49-Euro-Ticket entweder bezuschussen oder die Kosten sogar komplett übernehmen – und zwar steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EstG als Jobticket. Allerdings muss die Kostenübernahme oder Bezuschussung des Deutschlandticket-Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.

Das Gute: Neben der Steuerfreiheit des 49-Euro-Tickets als Jobticket, können Sie zusätzlich die 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge nutzen. Und es kommt noch besser: Der Ausgabepreis des Deutschlandticket-Jobtickets beträgt 49 Euro, allerdings reduziert sich dieser um 5 Prozent, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiter/innen gewährt. Für Sie heißt das: Das Ticket kostet nur noch maximal 34,30 Euro.

49 Euro – 30 Prozent (25 Prozent + 5 Prozent) = 34,30 Euro

Unser Tipp:

Um eine doppelte Vergünstigung zu verhindern, werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet. Wenn Sie also Ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen wollen, zieht das Finanzamt die Zuschüsse ab. Und falls Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Ihnen höhere Zuschüsse zahlt als Kosten angefallen sind, müssten Sie diese als Einkommen versteuern. Daher rechnen Sie genau aus, was Sie für das Deutschlandticket schlussendlich bezahlen müssen und bitten Sie Ihre/n Arbeitgeber/in nur diese Summe zusätzlich zum Lohn zu überweisen.

Das Deutschlandticket-Jobticket wird allein zum Zweck der Weitergabe an Mitarbeiterin/innen eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin (zum Beispiel Unternehmen, Behörden, Verbände) ausgegeben. Das heißt: Sie können das Angebot nur nutzen, wenn Ihr/e Arbeitgeber/in einen Deutschlandticket-Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Für die Buchung benötigen Sie dann auch einen Firmencode ihres Unternehmens.

Übrigens:

Haben Sie das 49-Euro-Ticket als Jobticket erhalten, dürfen Sie auch private Fahrten damit unternehmen.

Das 49-Euro-Ticket: Mit Entgeltumwandlung Steuern sparen

Eine Möglichkeit, Steuern mit dem Deutschlandticket zu sparen, ist die Entgeltumwandlung. Das heißt: Sie nutzen das 49-Euro-Ticket als Jobticket vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin und lassen sich die Kosten durch eine Entgeltumwandlung direkt von Ihrem Bruttogehalt vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Das umgewandelte Geld wandert steuerfrei in Ihre private Altersvorsorge.

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss dafür das Ticket allerdings als Gehaltsumwandlung anbieten und dieses mit 25 Prozent pauschal versteuern – eine geringe freiwillige Mehrbelastung. Im Gegenzug verzichten Sie zwar auf 49 Euro Bruttogehalt, sparen dafür aber Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer und haben ein Jobticket.

Zusammenfassung:

  • Das Deutschlandticket gibt es seit 1. Mai 2023.
  • Die Kosten lassen sich absetzen, wenn Sie das 49-Euro-Ticket beruflich nutzen.
  • Als Jobticket ist das Deutschlandticket noch günstiger und steuerfrei.
  • Mit einer Entgeltumwandlung können Sie Steuern sparen.
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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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