Was ist eine Quellensteuer?
15.09.2025
Es gibt verschiedene Quellensteuern in Deutschland. Mit einer Quellensteuer kommen Arbeitnehmer/innen sogar monatlich in Berührung: die Lohnsteuer. Außerdem wird eine Quellensteuer bei Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden fällig – die Kapitalertragsteuer.
Wie funktioniert die Quellensteuer?
Bleiben wir beim Beispiel Lohnsteuer. Wer arbeitet, bekommt in der Regel Monat für Monat ein Bruttogehalt. Von diesem Bruttogehalt schneidet sich der Staat eine Scheibe ab – die Lohnsteuer. Darum müssen Sie sich als Arbeitnehmer/in allerdings nicht selbst kümmern, Ihr Unternehmen – das sozusagen die Quelle Ihrer Einnahmen ist – übernimmt das für Sie. Es überweist Ihnen nicht nur das monatliche Gehalt, sondern auch automatisch die Lohnsteuer an das Finanzamt. Da Sie diese Steuer also nicht selbst überweisen, sondern Ihr/e Chef/in die Zahlung übermittelt, ist die Lohnsteuer eine Quellensteuer.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, denn es kommt auf die Steuerart an.
Die Lohnsteuer beispielsweise richtet sich nach der Höhe Ihres Gehalts. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) lag die durchschnittliche Steuerbelastung aus Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für
- einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I) 2025 bei 13,1 Prozent des Jahresarbeitslohns.
- Die Steuerbelastung einer verheirateten Arbeitnehmerin mit zwei Kindern (Alleinverdienerin in Steuerklasse III/2) betrug 2025 durchschnittlich 5,2 Prozent.
- Bei alleinerziehenden Personen mit einem Kind (Steuerklasse II) sank die Steuerbelastung inkl. Soli zwischen 2005 und 2025 von 13,5 auf 10,5 Prozent des Jahresarbeitslohns.
Bei Kapitalerträgen wird die Abgeltungssteuer in Höhe von einheitlich 25 Prozent fällig.
ÜBRIGENS:
Die durchschnittliche Abgabenbelastung der Bruttolöhne und -gehälter betrug laut Statistisches Bundesamt 2024 insgesamt 30,2 Prozent – 14 Prozent für Lohnsteuer und 16,2 für Sozialabgaben. Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag im April 2024 in Deutschland bei 4.634 Euro brutto.
Wer behält die Quellensteuer bei Kapitalerträgen ein?
Wenn Sie Kapitalerträge haben, die über Ihrem Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (bis 2022 sind es 801 Euro) für Singles (2.000 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete), liegen, kümmert sich Ihr Finanzinstitut – also in der Regel Ihre Bank – ganz automatisch um die Kapitalertragsteuer. Das gilt allerdings nur für deutsche Kapitalerträge. Haben Sie zum Beispiel Aktien eines ausländischen Unternehmens, wird die Sache deutlich komplizierter. In diesem Fall zieht der sogenannte Quellenstaat, also der Staat, in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat, eine Quellensteuer ein. In Deutschland wird aber in der Regel auch Abgeltungssteuer fällig.
Wie funktioniert die Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen?
Aktien eines ausländischen Unternehmens zu kaufen, ist einfach. Schwierig wird es erst, wenn es um die Besteuerung der Kapitalerträge geht, da in zwei Ländern Steuern fällig werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland bereits Verträge mit vielen Ländern geschlossen. Diese Verträge regeln, ob und wie viele Steuern einem Land zustehen. Lesen Sie in unserem Artikel mehr zu diesen sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen.
Kann man sich die Steuern auf ausländische Kapitalerträge zurückerstatten lassen?
Bei Dividenden aus dem Ausland behält das jeweilige Land oft eine Quellensteuer ein. In Deutschland wird diese Steuer bis zum im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Höchstsatz auf die Abgeltungsteuer angerechnet (häufig sind das 15Prozent, je nach Land auch mehr oder weniger).
Wird im Ausland mehr einbehalten, als das Abkommen erlaubt, kann man den Überhang zurückfordern. Meist rechnet Ihre deutsche Bank den anrechenbaren Teil automatisch an. Für eine Erstattung müssen Sie die Formulare der ausländischen Finanzbehörde nutzen; Orientierung bietet die Länderübersicht des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
USA (einfaches Beispiel):
Auf US-Dividenden werden ohne Nachweis standardmäßig 30 Prozent als Quellensteuer einbehalten. Liegt bei Ihrer Bank ein sogenanntes W-8BEN-Formular vor, sind es dank Abkommen in der Regel nur 15 Prozent – diese 15 Prozent werden in Deutschland angerechnet. Falls doch 30 Prozent abgezogen wurden (zum Beispiel weil das Formular fehlte), können Sie die zusätzlichen 15 Prozent in den USA zurückfordern; Ihre Bank nennt Ihnen die nötigen IRS-Formulare und Nachweise.
UNSER TIPP:
Reichen Sie bereits vorab das passende Formulare ein, sodass erst gar keine Quellensteuer im Ausland einbehalten wird.