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Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem?

Einkommensteuertarif, Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz, Nullzone – Sie verstehen nur Bahnhof? Wir erklären’s Ihnen.

Jede Person, die in Deutschland Geld verdient, nimmt daran teil – obwohl die Wenigsten wissen, wie es funktioniert: unser Einkommensteuersystem. Wer wenig verdient, zahlt wenig Einkommensteuer und wer viel verdient, zahlt mehr, so das Motto. Aber was einfach klingt, ist in Wahrheit ein recht kompliziertes Konstrukt. Wir erklären, wie es funktioniert und fangen dabei ganz von vorne an...

Ab wann muss man Einkommensteuer zahlen?

Die Frage deutet es schon an: Einkommensteuer wird erst ab einer bestimmten Summe fällig. Genauer gesagt, sind es 11.604 Euro im Jahr 2024. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Wert, müssen Sie keine Steuern zahlen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Grundfreibetrag und dieser wird regelmäßig erhöht. Das heißt im Umkehrschluss: Ab dem 11.605ten Euro wird Einkommensteuer fällig.

Ganz wichtig bei dieser Rechnung ist, dass Ihre Einnahmen und Einkünfte nicht identisch mit Ihrem Einkommen sind. Das heißt: Was zum Beispiel auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht, ist nur ein Ausgangswert. Geben Sie eine Einkommensteuererklärung ab, können Sie diesen Wert verringern. Erst was am Ende übrig bleibt, unterliegt der Einkommensteuer. Daher nennt sich dieser finale Wert auch zu versteuerndes Einkommen.       

Wie berechnet sich das Einkommen?

Um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, also das Geld, auf das Sie am Ende Einkommensteuern zahlen müssen, benötigt das Finanzamt mehrere Schritte. Zunächst verschafft es sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und überprüft, welche Einkünfte Sie sonst noch hatten. Das heißt: Nicht nur Ihr Gehalt als Arbeitnehmer/in ist von Bedeutung sondern auch zum Beispiel Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Hiervon werden eventuelle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen und daraus ein Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ermittelt. Danach sieht sich das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung genauer an und zieht von Ihren Einkünften noch Ihre Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weitere Posten ab. Erst danach ist Ihr Einkommen bekannt. Steht Ihnen ein Kinderfreibetrag zu, wird dieser im letzten Schritt berücksichtigt. Am Ende dieser Rechnung steht dann endlich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Wie das ganz genau funktioniert, können Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet nachlesen.

Was ist der Einkommensteuertarif?

"Wie viel Steuern muss ich denn jetzt auf mein Einkommen zahlen?", fragen Sie sich wahrscheinlich. Die Antwort: Das kommt darauf an, wie viel bei Ihnen zusammenkommt. Die Finanzverwaltung formuliert das etwas formeller: Es hängt von Ihrer "Leistungsfähigkeit" ab. Die Faustformel dafür lautet: Wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines/ihres Einkommens als Steuer abgeben. Er/Sie ist "leistungsfähiger".

Wie viel Steuern für Ihr Jahreseinkommen anfallen, wird mit dem Einkommensteuertarif berechnet. Und dieser ist ein progressiver Steuertarif. Das heißt: Der persönliche Steuersatz erhöht sich mit steigendem zu versteuerndem Einkommen.

Der Einkommensteuertarif beginnt in der Nullzone, dem Grundfreibetrag. Bis dahin wird 0 Prozent Einkommensteuer gezahlt. Danach liegt der Einkommensteuertarif zwischen 14 Prozent und 42 Prozent. Das bedeutet: Wenn Sie sehr wenig Einkommen zu versteuern haben, müssen Sie nur 14 Prozent Steuern darauf zahlen. Sind Sie Spitzenverdiener/in, dann zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. 45 Prozent.

Was bedeutet Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz, oder auch Grenzbelastung genannt, gibt den Steuersatz wieder, mit dem der nächste zusätzliche Euro des aktuellen zu versteuernden Einkommens versteuert wird. Das heißt: Unter 11.604 Euro (Stand 2024) ist der Grenzsteuersatz gleich Null, danach erhöht er sich vom Eingangssteuersatz zum Höchststeuersatz.

Der Grenzsteuersatz ist vor allem bei einer Gehaltserhöhung interessant, denn Ihre Einkommensanteile werden nach unterschiedlichen Tarifstufen versteuert. Wenn Ihr Einkommen steigt, kann es daher sein, dass die neuen Einkommensanteile höher besteuert werden, als die bisherigen Anteile und das Gehaltsplus verpufft. Mit dem Grenzsteuersatz können Sie ermitteln, welcher Steuersatz an der Spitze Ihres aktuell zu versteuernden Einkommens wirkt, also was passiert, wenn Sie einen Euro mehr bekommen als bisher.

Wie wird der Grenzsteuersatz berechnet?

Da die Berechnung des Grenzsteuersatzes recht komplex ist, kann es hilfreich sein, eine Einkommensteuertabelle zu verwenden oder den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen zu benutzen. Wir geben Ihnen ein Beispiel, wie Sie die Daten dort richtig lesen und was Sie mit dem Ergebnis anfangen können. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag lassen wir für diese Rechnung mal außen vor:

Christoph ist alleinstehend und hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 20.000 Euro im Jahr. Er musste dafür 1.956 Euro Einkommensteuer zahlen. Das sind 9,78 Prozent seines Einkommens, Durchschnittssteuersatz genannt. Im nächsten Jahr, also 2024 erhält er eine Gehaltserhöhung von 100 Euro im Monat, also 1.200 Euro im Jahr. Damit klettert sein Durchschnittssteuersatz auf 10,68 Prozent. Er muss 2.265 Euro Einkommensteuer zahlen – 309 Euro mehr als vor der Gehaltserhöhung. Von den 1.200 Euro gehen also rund 25,8 Prozent an den Fiskus und nur 891 Euro kommen auf Christophs Konto an.  

Unser Tipp:

Ein Gehaltsplus können Sie super in eine Fortbildung oder andere Werbungskosten investieren und auch die Einstellung einer Reinigungskraft könnte sich anbieten. Dadurch profitieren Sie gleich doppelt, denn die Kosten für Beruf und haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen Sie von der Steuer absetzen. Oder Sie bitten Ihren Chef darum, 50 Euro Ihrer Gehaltserhöhung in einen Gutschein für Sie umzuwandeln. Dieses Geld bleibt dann steuerfrei, Stichwort Sachbezugsfreigrenze. Fazit: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie haben mehr von Ihrer Gehaltserhöhung statt sie dem Fiskus zu überweisen.

Was ist mit Durchschnittssteuersatz gemeint?

Der Durchschnittssteuersatz ist – wie bereits aus dem Beispiel oben ersichtlich – der prozentuale Anteil der Einkommensteuer am kompletten Einkommen. Also nicht nur der einzelne Euro, wie beim Grenzsteuersatz, sondern der Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens.

Haben Sie beispielsweise 2024 ein Einkommen von genau 15.000 Euro und sind alleinstehend, dann zahlen Sie 581 Euro Einkommensteuer. Das sind 3,87 Prozent von 15.000 Euro. Diese 3,87 Prozent sind Ihr Durchschnittssteuersatz.

Läge Ihr Einkommen 2024 hingegen bei nur 11.614 Euro, betrüge der Grenzsteuersatz für alleinstehende zwar rund 14 Prozent, doch faktisch zahlen Sie nur einen 1 Euro Einkommensteuer. Denn lediglich die 10 Euro über dem Grundfreibetrag werden mit dem Steuersatz von 14 Prozent versteuert. Auf Ihr Gesamteinkommen entspricht das einem Durchschnittssteuersatz von lediglich 0,01 Prozent.

Übrigens:

Ihnen ist das alles zu kompliziert? Unsere Beraterinnen und Berater können Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft vorab ausrechnen, welcher Durchschnittssteuersatz auf Sie zukommt. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Beratersuche.

 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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