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Sonderwerbungskosten absetzen: So geht es

Sonderwerbungskosten haben nichts mit den „normalen“ Werbungskosten von Arbeitnehmenden zu tun. Hier erfahren Sie, wie Sie diese steuerlich geltend machen können.

Sonderwerbungskosten absetzen: So geht es

Jede/r steuerpflichtige Arbeitnehmer/in kann in der Steuererklärung Werbungskosten geltend machen, also Ausgaben rund um den Beruf. Sonderwerbungskosten sind hingegen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Personengesellschaft entstanden sind. Zum Beispiel an einem geschlossenen Fonds oder an einer Grundstücksgemeinschaft. Solche Kosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen – jedoch nicht direkt mit Ihrer eigenen Steuererklärung.

So lassen sich Sonderwerbungskosten geltend machen

Sonderwerbungskosten, die Ihnen als Kapitalanleger/in beispielsweise bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds entstandenen sind, müssen Sie der Fondsgesellschaft mitteilen und nicht Ihrem Finanzamt. Die jeweiligen Aufwendungen müssen Sie natürlich auch mit entsprechenden Nachweisen belegen.

Unser Tipp: In welcher Form Sie Ihre Sonderwerbungskosten bei der Gesellschaft einreichen müssen, welche Kosten alle dazugehören und welche Nachweise benötigt werden, klären Sie am besten mit Ihrer Fondsgesellschaft. Denn nur, wenn Sie Ihre Sonderwerbungskosten richtig angeben, können diese auch berücksichtigt werden. Die Fondsgesellschaft zieht dann Ihre Sonderwerbungskosten von Ihren Fondseinkünften ab – und dadurch verringert sich Ihr Gewinn beziehungsweise verringern sich Ihre Einkünfte aus der Fondsbeteiligung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Die von Ihnen an die Fondsgesellschaft übermittelten Sonderwerbungskosten können ausschließlich in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigt werden, nicht in Ihrer eigenen.

Übrigens:

Beispiele für geschlossene Fonds sind finanzielle Beteiligungen an Immobilien (Bürogebäude, Einkaufszentren) oder auch an Unternehmen. Im Bereich Erneuerbarer Energien existieren ebenfalls solche Fonds, von denen Kapitalanleger Anteile erwerben können. Geschlossene Investmentfonds werden im Gegensatz zu offenen nicht an der Börse gehandelt.

Sonderwerbungskosten vermindern die Einkünfte des Gesellschafters

Um als Gesellschafter/in Sonderwerbungskosten geltend machen zu können, muss es sich um eine Personengesellschaft handeln, also eine KG, OHG oder GbR. Bleiben wir beim oben erwähnten Beispiel einer Grundstücksgemeinschaft: Haben Sie als einzelne/r Gesellschafter/in eigene Finanzierungskosten oder auch Fahrtkosten oder Portokosten getragen, können Sie diese als Sonderwerbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte anrechnen lassen. In Ihrer persönlichen Steuererklärung dürfen Sie die Sonderwerbungskosten nicht eintragen. Vielmehr verringern sich dadurch Ihre Einkünfte, die Sie als Gesellschafter/in der Personengesellschaft erzielt haben. Und damit vermindert sich auch die Summe der Einkünfte, die Sie in Ihrer eigenen Steuererklärung angeben müssen.

Wichtig:

Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit nicht beraten. Das regelt das Steuerberatungsgesetz (Beratungsbefugnis, § 4 Nr. 11 StBerG). Zwar darf die VLH auch Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen beraten, die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Überschusseinkünfte erzielen. Jedoch dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten im Jahr nicht mehr als 18.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 36.000 Euro bei Paaren betragen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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