Aktivrente ab 2026: Steuerfrei arbeiten im Ruhestand?
22.01.2026
Seit dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente. Wir erklären, was das Modell der Aktivrente für Sie bedeutet und was Sie beachten sollten.
Was ist die Aktivrente?
Mit der Aktivrente will der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz schaffen, damit Menschen nach der Regelaltersgrenze freiwillig weiter erwerbstätig bleiben. Die Regelung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben. Die Idee: Wer nach Renteneintritt weiterarbeitet, soll durch die Aktivrente spürbar mehr Nettolohn behalten können.
Kernpunkte:
- Bis zu 2.000 Euro monatlich (also bis zu 24.000 Euro im Jahr) können steuerfrei hinzuverdient werden. Einkommen darüber hinaus bleibt steuerpflichtig.
- Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird oder der Renteneintritt hinausgeschoben wurde.
- Nicht begünstigt sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie Einnahmen aus Minijobs.
- Auch Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter die Aktivrente.
Der Freibetrag von 24.000 Euro bezieht sich auf das Kalenderjahr. Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im Laufe des Jahres, wird der Freibetrag anteilig berechnet.
Aktivrente – was bringt mir das? Eine Beispiel:
Jochen ist Rentner und verdient zusätzlich zu seiner Altersrente 1.800 Euro im Monat in einem „Nebenjob“.
- Ohne Aktivrente: Er muss Einkommensteuer auf die 1.800 Euro zahlen. Je nach persönlichem Steuersatz bleiben ihm vielleicht rund 1.500 bis 1.600 Euro netto übrig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er weiterhin.
- Mit Aktivrente: Er dürfte die vollen 1.800 Euro behalten, weil der Betrag unterhalb des Freibetrags von 2.000 Euro liegt. Jochen hätte pro Monat also 200 bis 300 Euro mehr im Portemonnaie, je nach Steuerklasse und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente (etwa Witwen- oder Witwerrente) beziehen, kann das zusätzliche Einkommen Auswirkungen auf die Leistungshöhe haben. In solchen Fällen empfiehlt die VLH dringend, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger beraten zu lassen, da die Aktivrente hier als anrechenbares Einkommen gelten kann.
Fallen bei der Aktivrente Sozialabgaben an?
Ja, auch wenn die Einnahmen bis zur Grenze von 2.000 Euro monatlich steuerfrei sind, unterliegen sie weiterhin der Sozialversicherungspflicht:
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung müssen wie üblich gezahlt werden.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.
- Sie können in bestimmten Fällen freiwillig weiter Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
Muss ich die Aktivrente in die Steuererklärung eintragen?
Ja. Auch wenn der Hinzuverdienst aus der Aktivrente bis zur gesetzlichen Grenze steuerfrei bleibt, müssen Sie ihn in der Steuererklärung angeben. Der Arbeitslohn wird wie gewohnt über die Anlage N auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung erfasst, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Höchstgrenze eingehalten wurde. Der steuerfreie Betrag unterliegt dabei nicht dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit nicht den Steuersatz für andere Einkünfte; nur ein eventueller darüber hinausgehender Verdienst ist steuerpflichtig.
Diskussionen um die Aktivrente
- Kosten: Schätzungen gehen von bis zu drei Milliarden Euro Mindereinnahmen pro Jahr aus.
- Gerechtigkeit: Kritiker befürchten Vorteile vor allem für Besserverdienende, während Menschen in körperlich anstrengenden Jobs kaum länger arbeiten können.
- Wirkung: Fachleute rechnen nur mit einem geringen Effekt auf den Fachkräftemangel.
FAQ zur Aktivrente
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Die Aktivrente gilt nur für Rentner/innen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nicht begünstigt sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie Einnahmen aus Minijobs; auch Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter die Aktivrente.