Steuer-Tipp

Zahnarztkosten: So setzen Sie eine hohe Rechnung ab

01.06.2026
Gebiss oder Zahnersatz: Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und wie Sie die Rechnungen von der Steuer absetzen, erfahren Sie in unserem Steuer-Tipp.

Andreas ist ein typischer "Best Ager": Der 66-Jährige ist internetaffin, sportbegeistert und seit kurzem stolzer Besitzer eines brandneuen Motorrads. Kein Zipperlein plagt den umtriebigen Rentner, einzige Schwachstelle sind – trotz Zahnprophylaxe – seine Zähne. "Das hab‘ ich von meiner Mutter", seufzt Andreas immer dann, wenn ihm seine Freunde einen Spezialisten empfehlen oder gut gemeinte Tipps zur Zahnpflege geben.

Im letzten Jahr war es dann so weit: Andreas ließ sich von seinem Zahnarzt ein Zahnimplantat einsetzen. Stolze 1.900 Euro lautete die Rechnung für die Rekonstruktion seines Zahns. Seine  erste Frage lautete: "Wie viel davon übernimmt meine Krankenkasse?"

Krankenkassen-Zuschuss: 60 Prozent der Standardlösung

Die gesetzlichen Kassen gewähren einen "befundbezogenen Festzuschuss" von 60 Prozent der Kosten für eine Standardlösung. Anders gesagt: Jede/r Versicherte erhält bei gleichem Befund den gleichen Betrag. Entscheidet sich Andreas also für eine kostspieligere Behandlungsmethode, muss er die Differenz zum Kassenzuschuss selbst zahlen.

Immerhin bezuschussen Krankenkassen auch den Einsatz von Implantaten. Für Andreas heißt das: Ob er sich für eine Brücke, eine Krone oder ein Zahnimplantat entscheidet, seine Kasse zahlt ihm den Festzuschuss für die Regelversorgung.

Befundbezogene Festzuschüsse

Wie hoch die befundbezogenen Festzuschüsse für eine zahnmedizinische Versorgung sind, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Leistungskatalog für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Als oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzt/innen, Zahnärzt/innen, Psychotherapeut/innen, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland legt der G-BA damit für mehr als 70 Millionen Versicherte fest, in welcher Höhe bestimmte medizinische Versorgungsleistungen von den Kassen erstattet werden.

Rechenbeispiel: 450 Euro Zuschuss für 1.900 Euro-Zahnimplantat

Bevor Andreas sich sein Zahnimplantat vom Zahnarzt einsetzen ließ, schickte er den Heil- und Kostenplan seines Zahnarztes an die Krankenkasse. In diesem Plan stand, welches medizinische Problem bei Andreas vorlag, für welche Behandlung er sich entschieden hatte und wie viel das kosten sollte. Wenige Tage später antwortete seine Krankenkasse und teilte ihm seinen befundbezogenen Festzuschuss mit:

  • 750 Euro setzte seine Kasse für die Regelversorgung einer Zahnlücke an, wie sie bei Andreas vorlag.
  • Davon erhält er 60 Prozent als Festzuschuss – also nur 450 Euro.
  • 1.450 Euro musste Andreas selbst bezahlen.
Hinweis

ÜBRIGENS:

Wäre Andreas in den letzten fünf Jahren regelmäßiger zur Zahnprophylaxe, also zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, gegangen, hätte er sich einen Extra-Bonus seiner Krankenkasse in Höhe von 10 Prozent sichern können. Stichwort Bonusheft.

Eigenanteil: Komplett von der Steuer absetzen

Als Andreas das Antwortschreiben seiner Krankenkasse erhalten hatte, war er mehr als enttäuscht. Nur 450 Euro Zuschuss – damit hatte er nicht gerechnet. Trotzdem entschied er sich für das kostspielige Implantat.

Zwei Dinge überzeugten ihn davon, sich für eine hochwertigere zahnmedizinische Versorgung zu entscheiden: Erstens gewährte ihm sein Zahnarzt eine Ratenzahlung und zweitens konnte er die 1.450 Euro als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Private Zahnzusatzversicherung?

Leider hat Andreas keine private Zahnzusatzversicherung für Implantate abgeschlossen und jetzt ist es dafür zu spät. Denn hat der Zahnarzt bereits eine Empfehlung ausgesprochen, so zahlt die Zusatzversicherung in der Regel für die laufenden Behandlungen nicht. Die Beiträge für die private Zahnzusatzversicherung hätte Andreas übrigens als Vorsorgeaufwendungen in die Steuererklärung eintragen können.

Alle selbst bezahlten Kosten absetzen

Für Andreas, wie für alle anderen Patienten und Patientinnen auch, gilt: Vom Zahnersatz über Zahnimplantate bis zum Knochenaufbau können alle selbst bezahlten Kosten in der Steuererklärung angegeben werden. Leider gehört die professionelle Zahnreinigung nicht dazu – die ist Privatsache.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Ob Sie die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung steuerlich geltend machen können, erfahren Sie hier: PZR: Professionelle Zahnreinigung von der Steuer absetzen?

Außergewöhnliche Belastung: Kosten auf einen Schlag angeben

Noch bevor Andreas sich das Implantat von seinem Zahnarzt einsetzen ließ, überlegte er: Sollte er die Ratenzahlung an seinen Zahnarzt über zwei Jahre verteilen? Und dementsprechend in zwei Steuererklärungen angeben? Oder wäre es sinnvoller, alle Kosten in einem einzigen Jahr zu zahlen und abzusetzen?

Hinweis

UNSER TIPP:

Zahlen Sie hohe Zahnarztrechnungen innerhalb eines Jahres, damit Sie die Kosten auf einen Schlag in Ihrer Steuererklärung angeben können. Das Gleiche gilt für alle anderen Ausgaben, die zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, wie zum Beispiel die Rechnung Ihres Kieferorthopäden oder andere Krankheitskosten.

Denn bei außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie zunächst eine bestimmte Summe überschreiten, bevor Sie Geld absetzen können. Diese Summe wird die zumutbare Eigenbelastung genannt und anhand von Faktoren wie Familienstand oder Anzahl der Kinder berechnet.

Weil Ihre zumutbare Eigenbelastung jedes Jahr neu berechnet wird, müssen Sie jedes Jahr aufs Neue die finanzielle Grenze überschreiten. Liegen Sie über Ihrer zumutbaren Belastungsgrenze, wirkt sich jeder einzelne Euro steuerlich aus. Liegen Sie allerdings nur einen Cent unter Ihrer Eigenbelastung, können Sie gar nichts absetzen.

Deshalb: Sammeln Sie alles, was als außergewöhnliche Belastung gilt und setzen Sie Ihre Kosten auf einen Schlag ab. Weitere Details dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC: Was sind außergewöhnliche Belastungen?

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