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Vorsorgeaufwendungen – was ist das?

Wer an die Zukunft denkt und sich absichert, kann die Kosten als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wie? Lesen Sie es nach!

Wir sorgen vor. Für das Alter, für eine Krankheit oder eine Arbeitslosigkeit. Und das in der Regel Monat für Monat, denn neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer/innen auch in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Das passiert ganz automatisch, denn die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Was noch alles abgezogen wird und in welcher Höhe, zeigt Ihnen unser Überblick Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen

Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Die Beiträge für dieses Absichern nennt man im Steuerrecht Vorsorgeaufwendungen. Die Finanzbeamten und -beamtinnen unterteilen die Vorsorgeaufwendungen in zwei Bereiche:

  1. Altersvorsorge: Dazu zählen zum Beispiel Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Rürup-Rente.
     
  2. Andere Vorsorgeaufwendungen: Das sind u.a. Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und in manchen Fällen auch für Lebensversicherungen.

Leider können Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen nicht in voller Höhe von der Steuer absetzen. Wie so oft im Steuerrecht gibt es Höchstgrenzen – es kommt allerdings darauf an, ob es sich um Beiträge zur Altersvorsorge oder um andere Vorsorgeaufwendungen handelt.

In welcher Höhe kann ich die Beiträge zur Altersvorsorge absetzen?

Ab dem Steuerjahr 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge zu 100 Prozent in der Steuererklärung abgesetzt werden. Ursprünglich war dies erst ab 2025 geplant gewesen, doch durch ein BFH-Urteil zur Doppelbesteuerung von Renten im Mai 2021 wurde diese Maßnahme von der Regierungskoalition vorgezogen. Allerdings gibt es weiterhin einen Höchstbetrag, und der liegt 2024 bei 27.565 Euro für Singles und 55.130 Euro für Ehepaare pro Jahr (2023: 26.528 und 53.056 Euro).

Und wie funktioniert das Absetzen bei den anderen Vorsorgeaufwendungen?

Bei den anderen Vorsorgeaufwendungen sieht es wie folgt aus: Ihre Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Überschreitet die Summe allerdings 1.900 Euro im Jahr, können Sie keine weiteren Versicherungen – wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung – in die Steuererklärung eintragen. Sie haben dann den Höchstbetrag bereits ausgeschöpft.

Sie sehen, das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist ein wenig kompliziert. Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da und sichern Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Wo muss ich die Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Für die Vorsorgeaufwendungen müssen Sie ein eigenes Formular ausfüllen, die zweiseitige Anlage Vorsorgeaufwand. Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, geben eine Anlage Vorsorgeaufwand ab, in der die jeweiligen Beiträge eingetragen sind.

Übrigens:

Wenn Sie mit einer Riester-Rente privat fürs Alter vorsorgen, dann müssen Sie die Anlage AV (Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen) ausfüllen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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