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Was ist das Zuflussprinzip?

Bei der Einkommensteuer kann es eine entscheidende Rolle spielen, wann genau Einnahmen auf dem Konto angekommen sind. Daher hat der Gesetzgeber das Zuflussprinzip geschaffen.

Was ist das Zuflussprinzip?

Wer Lohn oder Gehalt bekommt, muss Steuern zahlen. Wie hoch die Steuern sind, hängt von der Höhe des Lohns ab. So weit, so klar. Doch manchmal kommt es zusätzlich noch darauf an, zu welchem Termin eine Überweisung auf dem Konto eingeht.

Für die Einkommensteuer ist es wichtig, wann genau das Geld angekommen ist, das versteuert werden soll. Denn die Steuer wird immer für einen ganz bestimmten Zeitraum berechnet. Bei der Einkommensteuer sind das die Einnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Geld, das auch nur einen Tag vorher oder nachher überwiesen wurde, zählt normalerweise nicht. Das nennt man das Zuflussprinzip.

Ein Beispiel für das Zuflussprinzip bei der Lohnsteuer: 

Susi erhält von ihrem Arbeitgeber eine Jahresprämie für 2022. Die Prämie wird in der Dezember-Gehaltsabrechnung aufgelistet. Ausbezahlt wird sie allerdings erst Ende Januar 2023. In diesem Fall muss Heike die Prämie 2023 versteuern, denn es zählt das Datum der Auszahlung und nicht das Datum der Abrechnung. Es ist also entscheidend, wann das Geld auf dem Konto eingeht, nicht, wann es auf dem Papier steht.

Ist es denn so wichtig, ob Geld ein paar Tage vorher oder nachher auf dem Konto ankam? Die Antwort: Manchmal schon. Das spielt beispielsweise dann eine Rolle, wenn bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden sollen oder wenn man zu einer bestimmten Frist die Steuerklasse wechselt.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Für Einnahmen, die regelmäßig fließen, gilt ein Spielraum von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Zu diesen Einnahmen gehören beispielsweise Gehälter, Mieten oder Zinsen. Wenn eine wiederkehrende Zahlung immer zum Monatsende fließt, die Dezember-Zahlung aber ausnahmsweise erst am 4. Januar des Folgejahres auf dem Konto ankommt, zählt dieses Geld dennoch zu den Jahreseinnahmen des Vorjahres – eben weil es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme handelt, die normalerweise zum Monatsende ankommt.

Dasselbe gilt fürs Abflussprinzip

Zufluss oder Abfluss, also Einnahme oder Ausgabe: Für beides gelten dieselben Regeln. Aus steuerlicher Sicht zählen Ausgaben immer für den Zeitpunkt, an dem sie tatsächlich geleistet werden. Das heißt, wenn beim Online-Banking das Geld von der Bank abgebucht ist.

Die Zehn-Tage-Regel für regelmäßige Zahlungen gilt genauso: Ausgaben werden dem Steuerjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Auch wenn das Geld ausnahmsweise zehn Tage vor oder nach dem Stichtag geflossen ist, wird es zu den Ausgaben des „eigentlich passenden“ Jahres dazugerechnet.

Übrigens:

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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