Was ist die Bezugsgröße?
Die sogenannte Bezugsgröße ist entscheidend für den Bereich der Sozialversicherung. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Die einheitliche Bezugsgröße wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) zu beseitigen. Mit ihr wird jeweils auf die allgemeine Einkommensentwicklung reagiert. Und dank der Einheitlichkeit müssen nicht jedes Mal verschiedene Rechengrößen aus anderen Vorschriften der Sozialversicherung angepasst werden.
Beispiele, auf die sich die Bezugsgröße auswirkt:
- Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Anspruch auf Familienversicherung in der Krankenversicherung.
- Freibeträge und Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der Krankenversicherung, etwa zum Zahnersatz.
- Beurteilung der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Höhe des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung.
- Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wird die Bezugsgröße jedes Jahr neu berechnet?
Ja, die Bezugsgröße wird für jedes Kalenderjahr neu berechnet. Sie ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gehalt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr. Dieses ermittelte Durchschnittsgehalt wird dann auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet. Damit wird erreicht, dass die monatliche Bezugsgröße immer einen vollen Eurobetrag ergibt, wenn sie durch 12 (Monate im Jahr), 30 (Tage im Monat) oder 5 beziehungsweise 7 (Arbeitstage in der Woche) geteilt wird.
Für 2021 liegt die Bezugsgröße bei 3.290 Euro (West) und 3.115 Euro (Ost) im Monat. Ab 1. Januar 2022 wird dann eine neue Bezugsgröße gelten.
Entwicklung der Bezugsgröße seit 2010:
Jahr | Bezugsgröße West | Bezugsgröße Ost |
---|---|---|
2021 | 3.290 Euro | 3.115 Euro |
2020 | 3.185 Euro | 3.010 Euro |
2019 | 3.115 Euro | 2.870 Euro |
2018 | 3.045 Euro | 2.695 Euro |
2017 | 2.975 Euro | 2.660 Euro |
2016 | 2.905 Euro | 2.520 Euro |
2015 | 2.835 Euro | 2.415 Euro |
2014 | 2.765 Euro | 2.345 Euro |
2013 | 2.695 Euro | 2.275 Euro |
2012 | 2.625 Euro | 2.240 Euro |
2011 | 2.555 Euro | 2.240 Euro |
2010 | 2.555 Euro | 2.170 Euro |