Was ist eine Quellensteuer?
Die Quellensteuer wird nicht vom Steuerzahler selbst bezahlt, sondern direkt an der Quelle einbehalten – zum Beispiel von der Arbeitgeberin oder der Bank.

Es gibt verschiedene Quellensteuern in Deutschland. Mit einer Quellensteuer kommen Arbeitnehmer/innen sogar monatlich in Berührung: die Lohnsteuer. Außerdem wird die Quellensteuer bei Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden fällig.
Wie funktioniert die Quellensteuer?
Bleiben wir beim Beispiel Lohnsteuer. Wer arbeitet, bekommt in der Regel Monat für Monat ein Bruttogehalt. Von diesem Bruttogehalt schneidet sich der Staat eine Scheibe ab – die Lohnsteuer. Darum müssen Sie sich als Arbeitnehmer/in allerdings nicht selbst kümmern, ihr/e Arbeitgeber/in – der bzw. die sozusagen die Quelle Ihrer Einnahmen ist – übernimmt das für Sie. Er oder sie überweist Ihnen nicht nur das monatliche Gehalt, sondern auch automatisch die Lohnsteuer an das Finanzamt. Da Sie diese Steuer also nicht selbst überweisen, sondern Ihr/e Arbeitgeber/in die Zahlung übermittelt, ist die Lohnsteuer eine Quellensteuer.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, denn es kommt auf die Steuerart an.
Die Lohnsteuer beispielsweise richtet sich nach der Höhe Ihres Gehalts. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) lag die durschnittliche Steuerbelastung aus Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für eine/n ledige/n Arbeitnehmer/in ohne Kinder (Steuerklasse I) 2022 bei 13,6 Prozent des Bruttolohns. Die Steuerbelastung eines verheirateten Arbeitnehmers bzw. einer verheirateten Arbeitnehmerin mit zwei Kindern (Alleinverdiener/in in Steuerklasse III/2) betrug 2022 durchschnittlich 5,5 Prozent. Bei alleinerziehenden Personen mit einem Kind (Steuerklasse II) sank die Steuerbelastung inkl. Soli zwischen 2005 und 2022 von 13,5 auf 10,6 Prozent des Bruttolohns.
Bei Kapitalerträgen wird die Abgeltungssteuer in Höhe von einheitlich 25 Prozent fällig.
Übrigens:
Die durchschnittliche Abgabenbelastung der Bruttolöhne und -gehälter betrug laut Statistisches Bundesamt 2021 insgesamt 32,2 Prozent – 15,6 Prozent für Lohnsteuer und 16,6 für Sozialabgaben.
Wer behält die Quellensteuer bei Kapitalerträgen ein?
Wenn Sie Kapitalerträge haben, die über Ihrem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (ab 2023 sind es 1.000 Euro) für Singles (1.602 Euro bzw. 2.000 Euro für Verheiratete), liegen, kümmert sich Ihr Kreditinstitut – also in der Regel Ihre Bank – ganz automatisch um die Abgeltungssteuer. Das gilt allerdings nur für deutsche Kapitalerträge. Haben Sie zum Beispiel Aktien eines ausländischen Unternehmens, wird die Sache deutlich komplizierter. In diesem Fall zieht der sogenannte Quellenstaat, also der Staat in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat, die Quellensteuer ein. In Deutschland wird aber in der Regel auch Abgeltungssteuer fällig.
Wie funktioniert die Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen?
Aktien eines ausländischen Unternehmens zu kaufen, ist einfach. Schwierig wird es erst, wenn es um die Besteuerung der Kapitalerträge geht, da in zwei Ländern Steuern fällig werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland bereits Verträge mit vielen Ländern geschlossen. Diese Verträge regeln, ob und wie viele Steuern einem Land zustehen. Lesen Sie in unserem Artikel mehr zu diesen sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen.
Kann man sich die Steuern auf ausländische Kapitalerträge zurückerstatten lassen?
Nehmen wir an, eine ausländische Aktiengesellschaft zahlt Ihnen eine Dividende aus. Je nach Land und Abkommen ist die Quellensteuer im Ausland unterschiedlich hoch. Ist die ausländische Quellensteuer bis zu 15 Prozent hoch, rechnet das deutsche Finanzamt diesen Satz auf die Steuerschuld an. Liegt die ausländische Quellensteuer aber über 15 Prozent, können Sie als deutsche/r Anleger/in einen Antrag auf Rückerstattung stellen – und zwar nicht beim deutschen Finanzamt, sondern bei der ausländischen Finanzbehörde.
Das geht so: Auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern finden Sie sogenannte Erstattungsformulare. Das Formular für das entsprechende Land müssen Sie ausfüllen – in manchen Fällen zwei, in anderen Fällen drei Mal. Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Auch bei den Fristen gibt es keine einheitlichen Regelungen. Es geht allerdings auch einfach: Einige Länder, wie zum Beispiel Großbritannien oder Irland, haben keine Quellensteuer. In solchen Fällen wird nur die deutsche Abgeltungssteuer fällig.
Übrigens:
Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit den Erstattungsformularen und Fristen aus und sind gerne für Sie da. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.
Quellen
- Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: Durchschnittliche Abgabenbelastung der Bruttolöhne und -gehälter 1991 - 2021. (Gesehen am 08.08.2022)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern. (Gesehen am 07.08.2023)
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.