Nachricht

Alte Rechnungen können nicht rückwirkend abgesetzt werden

05.10.2026
Wer bei der Abgabe der Steuererklärung Kosten vergisst, darf diese nicht immer später nachreichen.
Steuer machen lassen

In einem konkreten Fall hatte ein Ehepaar für das Jahr 2006 eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Ihr zuständiges Finanzamt prüfte alles und schickte dem Ehepaar einen Steuerbescheid zu.

Die Sache war erledigt.

Rechnungen rückwirkend einreichen? Das geht nicht!

Nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen war, war der Steuerbescheid bestandskräftig. Als das Paar dann im Jahr 2008 seine Steuererklärung für 2007 machen wollte, fand es eine alte Rechnung: Im Jahr 2006 hatte es einer Firma Geld für Arbeiten am Haus gezahlt, ohne diese Kosten in der Steuererklärung für 2006 als haushaltsnahe Dienstleistungen beziehungsweise Handwerkerleistungen anzugeben.

Das Ehepaar schickte die Rechnung an das Finanzamt mit der Bitte, die Kosten nachträglich noch für das Jahr 2006 zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte ab. Nach seiner Auffassung lag grobes Verschulden vor, weil die Steuerpflichtigen die Rechnung trotz der entsprechenden Abfragemöglichkeit in der Steuererklärung nicht angegeben hatten. 

Das Paar argumentierte, es sei nur ein Versehen gewesen. Doch das Finanzgericht Münster sah das im konkreten Fall anders: Die Steuerpflichtigen hatten nach Auffassung des Gerichts grob fahrlässig gehandelt. Außerdem war die Einspruchsfrist bereits vorbei.

Fazit: Wer eine Rechnung erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids findet, kann sie nicht automatisch nachreichen. Eine Änderung ist nur möglich, wenn eine Korrekturvorschrift greift – etwa wenn kein grobes Verschulden vorliegt. Bemerken Sie den Fehler noch innerhalb der Einspruchsfrist, sollten Sie schnell reagieren und Einspruch einlegen beziehungsweise die Berücksichtigung der vergessenen Kosten beantragen.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Sie sind unsicher, ob Sie alle Kosten in Ihrer Steuererklärung richtig angegeben haben oder Sie wissen gar nicht, was Sie alles absetzen können? Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört diese Aufgabe zum Tagesgeschäft. Unsere Beratersuche hilft Ihnen, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

Einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aussuchen und Termin vereinbaren.

Berater finden Berater finden