Einbau eines Kachelofens ist steuerbegünstigt
Der nachträgliche Einbau eines Kamins oder Kachelofens ist eine Modernisierung und kann von der Steuer abgesetzt werden.

Wer einen Kamin oder Kachelofen ins Haus einbaut, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Maßnahme gilt als Modernisierung und es spielt dabei keine Rolle, ob das Haus eigentlich mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattet ist. Das entschied das Finanzgericht Sachsen in einem Urteil vom 23. März 2012 (Aktenzeichen 3 K 1388/10). Es komme nicht darauf an, ob die Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands diene, oder einen neuen Gegenstand herstelle, begründeten die Richter.
Kosten bis zu 20 Prozent absetzbar
Engagiert ein/e Eigentümer/in einer Immobilie einen Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, kann er oder sie 20 Prozent der Kosten für die Arbeitszeit des Handwerksbetriebs in der Steuererklärung eintragen; maximal aber 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden.
Übrigens:
Wird eine Maßnahme öffentlich gefördert, oder wird ein zinsverbilligtes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen, können keine Kosten geltend gemacht werden.
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.