Steuer-Tipp

Einbruchschutz von der Steuer absetzen

01.07.2024
Die Zahl der Einbrüche steigt. Wer vorsorgt und beispielsweise eine Alarmanlage oder Fenstersicherungen einbauen lässt, kann die Kosten dafür absetzen.

77.819 Einbrüche gab es laut "Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023" des Bundeskriminalamts. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche damit um 18,1 Prozent gestiegen und schürt die Angst vieler Menschen vor einem Diebstahl in den eigenen vier Wänden. Immerhin: Laut PKS scheitert jeder zweite Einbruchsversuch. Die Polizei geht davon aus, dass das nicht zuletzt an der verbesserten Sicherheitstechnik in deutschen Eigenheimen liegt.

Einbruchschutzmaßnamen sind absetzbar

Ob Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion, Gegensprechanlage, einbruchhemmende Fenster, Beleuchtung mit Bewegungsmelder oder eine Alarmanlage, es gibt viele Wege, Einbrechern und Einbrecherinnen das Leben schwer zu machen. Investieren Sie in Einbruchschutz für Ihr Eigenheim, können Sie die Kosten der Handwerker/innen von der Steuer absetzen. Bis zu 6.000 Euro für Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten können Sie pro Jahr in Ihre Steuererklärung eintragen. Davon gibt es dann 20 Prozent, also maximal 1.200 Euro, als Steuerermäßigung. Materialkosten sind allerdings nicht absetzbar.

ÜBRIGENS:

Der Staat förderte lange Zeit Ihre Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem eigenen Programm. Von 2015 bis 2023 konnten Eigenheimbesitzer/innen einbruchhemmende Baumaßnahmen mit einem Kredit oder Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren. Aktuell ist Antragstellung – laut Webseite der KfW – dauerhaft nicht mehr möglich. Dafür gibt es nun einen KfW-Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserem Einbruchschutz, der unter dem Titel "Altersgerecht Umbauen" zu finden ist.

Aber Achtung: Haben Sie sich für einen KfW-Kredit entschieden, konnten Sie die Handwerkerleistungen für die geförderte Maßnahme nicht mehr in der Steuererklärung eintragen – egal wie hoch die Förderung ist. Dadurch soll eine Doppelförderung mit Steuerbonus und niedrigen Zinsen vermieden werden.

Kosten des Einbruchs können nicht geltend gemacht werden

Manchmal hilft auch der beste Einbruchschutz nichts. Hat ein/e Einbrecher/in in Ihrem Zuhause gewütet, erstattet in der Regel die Hausratversicherung die Kosten für Reparaturen an Türen und Fenstern, kommt für Vandalismusschäden auf und ersetzt Wertsachen bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze. Allerdings nur, wenn der Einbruch nicht durch Ihre Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Steuerlich gesehen gehen Sie so oder so leider leer aus: Die Kosten des Einbruchs können Sie nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.

UNSER TIPP:

Wurde Ihr Laptop gestohlen, den Sie beruflich nutzen, können Sie die Kosten für den neuen Rechner natürlich als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Das gilt für alle Arbeitsmittel, die nicht von der Versicherung erstattet wurden. 

Und hatten Sie Handwerkerkosten, um Vandalismusschäden zu beseitigen, dann können Sie auch diese nach den regulären Regel geltend machen - wenn die Versicherung diese nicht übernimmt. Das heißt: Kosten, die Sie auch ohne Einbruch, absetzen könnten, dürfen auch weiterhin geltend gemacht werden. 

Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Absetzungsmöglichkeiten.

Hausratversicherung von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können Sie Versicherungen wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung eintragen. Das gilt allerdings nicht für die Hausratversicherung. Warum? Die Hausratversicherung ist als Sachversicherung eingestuft, die nicht allein der Vorsorge dient. Doch in einem bestimmten Fall können Sie die Kosten absetzen: Nämlich wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrem Eigenheim haben. Denn in diesem Fall ist die Hausratversicherung aus beruflichen Gründen erforderlich und kann anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden.

Quellen

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