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Einbruchschutz von der Steuer absetzen

Die Zahl der Einbrüche steigt. Wer vorsorgt und beispielsweise eine Alarmanlage oder Fenstersicherungen einbauen lässt, kann die Kosten dafür absetzen.

65.908 Einbrüche gab es laut "Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2022" des Bundeskriminalamts. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche damit um 21,5 Prozent gestiegen und schürt die Angst vieler Menschen vor einem Diebstahl in den eigenen vier Wänden. Immerhin: Laut PKS scheitert jeder zweite Einbruchsversuch. Die Polizei geht davon aus, dass das nicht zuletzt an der verbesserten Sicherheitstechnik in deutschen Eigenheimen liegt.

Einbruchschutzmaßnamen sind absetzbar

Ob Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion, Gegensprechanlage, einbruchhemmende Fenster, Beleuchtung mit Bewegungsmelder oder eine Alarmanlage, es gibt viele Wege, Einbrechern und Einbrecherinnen das Leben schwer zu machen. Investieren Sie in Einbruchschutz für Ihr Eigenheim, können Sie die Kosten der Handwerker/innen von der Steuer absetzen. 20 Prozent der Kosten für Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten können Sie pro Jahr in Ihrer Steuererklärung eintragen, maximal aber 1.200 Euro. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Übrigens:

Der Staat förderte lange Zeit Ihre Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem eigenen Programm. Von 2015 bis 2023 konnten Eigenheimbesitzer/innen einbruchhemmende Baumaßnahmen mit einem Kredit oder Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren. Aktuell ist Antragstellung – laut Webseite der KfW – dauerhaft nicht mehr möglich. Dafür gibt es nun einen KfW-Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserem Einbruchschutz, der unter dem Titel "Altersgerecht Umbauen" zu finden ist.

Aber Achtung: Haben Sie sich für einen KfW-Kredit entschieden, konnten Sie die Handwerkerleistungen für die geförderte Maßnahme nicht mehr in der Steuererklärung eintragen – egal wie hoch die Förderung ist. Dadurch soll eine Doppelförderung vermieden werden.

Kosten des Einbruchs können nicht geltend gemacht werden

Manchmal hilft auch der beste Einbruchschutz nichts. Hat ein/e Einbrecher/in in Ihrem Zuhause gewütet, erstattet in der Regel die Hausratversicherung die Kosten für Reparaturen an Türen und Fenstern, kommt für Vandalismusschäden auf und ersetzt Wertsachen bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze. Allerdings nur, wenn der Einbruch nicht durch Ihre Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Steuerlich gesehen gehen Sie leider leer aus: Die Kosten des Einbruchs können Sie nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Hausratversicherung von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können Sie Versicherungen wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung eintragen. Das gilt allerdings nicht für die Hausratversicherung. Warum? Die Hausratversicherung ist als Sachversicherung eingestuft, die nicht allein der Vorsorge dient. Doch in einem bestimmten Fall können Sie die Kosten absetzen: Nämlich wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrem Eigenheim haben. Denn in diesem Fall ist die Hausratversicherung aus beruflichen Gründen erforderlich und kann anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden.
 

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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