Denkmaleigentümer/innen können die Kosten für Renovierung und Restaurierung als Absetzung für Abnutzung (AfA) über mehrere Jahre in der…
Als Vermieter/in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank von der Steuer absetzen.
Wer durch ein Nießbrauchrecht Mieteinnahmen hat, muss diese versteuern. Dafür dürfen Sie bestimmte Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.