Überblick

Makler: In diesen Fällen können Sie die Provision absetzen

30.05.2024
Sie können die Maklergebühr absetzen, wenn Sie berufsbedingt in eine Mietwohnung ziehen. In welchen Fällen das noch geht, hier im Überblick.

Maklerinnen und Makler verlangen für ihre Dienste eine Provision. Die Höhe ist je nach Region unterschiedlich. Als Faustregel gilt: Kaufen Sie eine Immobilie, betragen die Maklerkosten zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Mieten Sie eine Immobilie, liegt die Provision bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Stadt oder Region kann das also schnell teuer werden.

Entscheidend ist die Frage, wer die Maklerprovision bezahlt. Bis zur Einführung eines neuen Gesetzes am 1. Juni 2015 war das bei einer vermieteten Immobilie in der Regel die Person, die mieten wollte. Seit das Gesetz in Kraft getreten ist, ist jedoch die Person, die die/den Makler/in bestellt, verpflichtet, die Provision zu bezahlen (Besteller-Prinzip). Das heißt: Auch im Jahr 2024 ist das in der Regel der/die Vermietende. Beauftragen Sie aber selbst einen Makler, um eine Mietwohnung zu finden, müssen Sie die Provision auch selbst zahlen. Immerhin: Erfolgt der Umzug in die Mietwohnung aus beruflichen Gründen, können Sie die Maklergebühr in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Hier die verschiedenen Möglichkeiten:

Berufsbedingter Umzug in eine Mietwohnung: Sie können die Provision absetzen

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen in eine Mietwohnung, können Sie die Kosten für das Maklerbüro als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise dann vor, wenn Ihre Firma Sie an einen neuen Dienstort versetzt oder Sie einen neuen Job in einer anderen Stadt annehmen. Auch wenn Sie als Berufspendler/in durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einsparen, gilt das als Umzug aus Job-Gründen. In einem solchen Fall können Sie neben der Maklerprovision noch viele weitere Kosten absetzen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel Umzug aus beruflichen Gründen: Kosten absetzen.

Doppelte Haushaltsführung: Sie können die Maklergebühr absetzen

Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort mieten und Ihnen diese als doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, können Sie die Maklerkosten als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung eintragen. Ab 2023 gibt es dafür sogar eine eigene Anlage mit dem Titel: Anlage N-Doppelte Haushaltsführung.

Privater Umzug: Sie können keine Maklerprovision absetzen

Ziehen Sie aus privaten Gründen um, gehen Sie steuerlich gesehen leer aus. Die Provision für die Maklerdienste gilt dann als Privatangelegenheit und kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Immerhin: Müssen Sie in der neuen Wohnung etwas renovieren, können Sie Handwerkskosten geltend machen – als haushaltnahe Dienstleistung.

Berufsbedingter Umzug ins Eigenheim: Sie können keine Provision absetzen

Beauftragen Sie eine Maklerin oder einen Makler für die Suche nach einem Eigenheim, können Sie trotz berufsbedingten Umzugs die Maklerprovision nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen. Die Begründung des Fiskus: Da Sie die Immobilie kaufen, gehört die Maklergebühr zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten – und die können Sie als selbst nutzender Eigentümer nicht absetzen.

ÜBRIGENS:

Seit 23. Dezember 2020 gilt bundesweit, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf zwischen Käufer/in und Verkäufer/in geteilt werden muss. Das bedeutet konkret: Die Partei, die das Maklerbüro beauftragt hat, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Provision. Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" soll Immobilienkäufer/innen angesichts steigender Immobilienpreise und damit verbundener Kaufnebenkosten entlasten. Als Teil des Gesetzes gilt, dass zuerst der/die Verkäufer/in zahlen muss und danach erst der Käufer oder die Käuferin die andere Hälfte der Courtage zahlen muss. 

Vermietung: Sie können die Maklerprovision absetzen

Sie möchten eine Immobilie kaufen, um sie zu vermieten. Beauftragen Sie eine/n Makler/in, Ihnen ein Mietobjekt zu vermitteln, können Sie als Vermieter/in die Provision steuerlich geltend machen. Allerdings nicht als Werbungskosten. Die Maklergebühr zählt in einem solchen Fall zu den Anschaffungsnebenkosten. Diese werden auf den Kaufpreis aufgerechnet und dann abgeschrieben. Erfahren Sie mehr in unserem Überblick Was ein Vermieter von der Steuer absetzen kann. Ebenfalls interessant und hilfreich könnte unser Artikel Steuervorteile für Bau von Mietwohnungen für Sie sein.

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