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Für Weihnachtsgeld werden Steuern fällig

Weihnachtsgeld ist schon eine feine Sache. Allerdings ist diese Sonderzahlung steuerpflichtig.

"Morgen, Kinder, wird’s was geben, morgen werden wir uns freun!" – das denken sich viele Arbeitnehmer Jahr für Jahr im November. Denn dann gibt es Weihnachtsgeld. Eine Online-Befragung 2021 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat ergeben, dass immerhin rund 52 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommen. Dieser Wert zeigt: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Chefs – er kann also, muss aber keine vorweihnachtliche Sonderzahlung überweisen. Wer allerdings nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat in der Regel gute Chancen auf ein Weihnachtsgeld (77 Prozent vs. 41 Prozent).

Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

Was die Höhe des Weihnachtsgeldes angeht, hat der Chef freie Hand. Manche Arbeitnehmer bekommen rund 50 Prozent ihres Monatsgehalts, andere sogar ein volles Monatsgehalt oben drauf. Was man bei all der Vorfreude auf das zusätzliche Geld nicht vergessen darf: Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung, sämtliche Geldleistungen Ihres Arbeitgebers sind für Sie steuerpflichtig.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Besonders gemein: Durch das höhere Monatsgehalt – Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen – steigt auch Ihr Steuersatz. Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer rechnen müssen. Es bleibt Ihnen also unterm Strich weniger Netto vom Brutto.

Übrigens:

Was Ihnen Monat für Monat vom Gehalt abgezogen wird, zeigt Ihnen unser Überblick Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen anschaulich anhand einer Beispielrechnung.

Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Doch es gibt einen Lichtblick. Denn wer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt hat, kann sich das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Fiskus zurückholen.

Eine Steuererklärung lohnt sich übrigens in vielen Fällen nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes. Wer hohe Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit, die Handwerker im Haus oder hohe Krankheitskosten hatte, kann viele dieser Ausgaben von der Steuer absetzen. Unsere Beraterinnen und Berater sichern Ihnen gerne die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

 

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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