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Kirchensteuer: Was muss ich wissen, was kann ich absetzen?

Ob es nun um den Kirchensteuersatz, die Berechnung der Kirchensteuer oder den Austritt aus der Kirche geht, lesen Sie hier alle Fakten rund ums Thema.

Anders als alle anderen Steuerarten ist die Kirchensteuer nicht im Grundgesetz geregelt, sondern durch die Gesetze der Bundesländer. Demnach darf jede Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsorganisation eine Kirchensteuer erheben, wenn sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Das jeweils zuständige Bundesland überprüft dann die entsprechenden Beschlüsse der Körperschaft formalrechtlich.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Sie müssen dann Kirchensteuer zahlen, wenn Sie einer staatlich anerkannten Kirche angehören und Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland ist. Die beiden größten staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Deutschland sind die katholische und die evangelische Kirche. Laut Wikipedia hatte die katholische Kirche Ende 2022 knapp 21 Millionen und die evangelischen Kirchen rund 19 Millionen Mitglieder. Das waren knapp 25 Prozent beziehungsweise knapp 23 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung.

Übrigens:

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist so etwas wie ein Staat im Staate. Neben bestimmten Auflagen – zum Beispiel mindestens 30 Jahre Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft – sind viele Rechte damit verbunden: Eine Körperschaft öffentlichen Rechts darf Beamte bzw. Beamtinnen beschäftigen, ist von der Grundsteuer befreit und kann vor allem mit Hilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben. Für anerkannte Religionsgemeinschaften macht die Kirchensteuer den mit Abstand größten Anteil ihrer Einnahmen aus.

Welche sind die anerkannten Religionsgemeinschaften?

Insgesamt gibt es in Deutschland neun staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, die alle eine Kirchensteuer erheben dürfen:

  • Katholische Kirche
  • Evangelische Landeskirchen
  • Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Französische Kirche zu Berlin
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
     

Welche Religionsgemeinschaften verlangen keine Kirchensteuer?

Ist eine Religionsgemeinschaft eine anerkannte Körperschaft öffentlichen Rechts, kann sie Kirchensteuer erheben – muss es aber nicht. Viele verzichten darauf. Dazu gehören zum Beispiel die orthodoxen Kirchen mit fast 4 Millionen Mitgliedern in Deutschland, genauso wie die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden mit knapp 300.000 Mitgliedern.

Welche Religionsgemeinschaften dürfen keine Kirchensteuer erheben?

Mitglieder der muslimischen Religionsgemeinschaft zahlen keine Kirchensteuer, weil diese nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Laut einer Studie der Deutschen Islam Konferenz lebten im Jahr 2020 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen Muslime in Deutschland. Laut Wikipedia waren es 5,5 Millionen Muslime im Jahr 2022.

Weniger Mitglieder, ähnliches Prinzip: Auch Buddhisten, Methodisten, Baptisten oder Adventisten gehören keiner staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft an und zahlen deshalb keine Kirchensteuer.

Übrigens:

Bei mehr als 83 Millionen Einwohnern lang zum Jahresende 2021der Anteil der Konfessionslosen in Deutschland bei 42 Prozent, schätzt die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland. Tendenz steigend.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Baden-Württemberg und Bayern fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent Ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer ab:

Bundesland Kirchensteuer
   
Bayern 8 Prozent
   
Baden-Württemberg 8 Prozent
   
Berlin 9 Prozent
   
Brandenburg 9 Prozent
   
Bremen 9 Prozent
   
Hamburg 9 Prozent
   
Hessen 9 Prozent
   
Mecklenburg-Vorpommern 9 Prozent
   
Niedersachsen 9 Prozent
   
Nordrhein-Westfalen 9 Prozent
   
Rheinland-Pfalz 9 Prozent
   
Saarland 9 Prozent
   
Sachsen-Anhalt 9 Prozent
   
Sachsen 9 Prozent
   
Schleswig-Holstein 9 Prozent
   
Thüringen 9 Prozent


So sieht die Rechnung mit jeweils acht bzw. neun Prozent Kirchensteuer aus:
 

Rechenbeispiel für 2023:  
   
Zu versteuerndes Einkommen: 30.000 Euro im Jahr
   
Einkommensteuer: 4.700 Euro
   
Solidaritätszuschlag: 0 Euro
   
Kirchensteuer:

376 Euro (8 %)

oder

423 Euro (9 %)

Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer und Kirchensteuer fest, Ihr/e Arbeitgeber/in behält aber auch mit der monatlichen Abrechnung Lohn- und Kirchensteuer ein. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche weitergeleitet. Diese Transaktion tätigt das Finanzamt allerdings nicht umsonst: Die jeweilige Kirche muss eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern zahlen. Doch das nimmt die Kirche gerne in Kauf, denn würde sie ihre Steuern selbst einziehen, wären die Verwaltungskosten weitaus höher.

Übrigens:

Liegt Ihr Einkommen 2024 unter 11.604 Euro im Jahr beziehungsweise rund 967 Euro im Monat, müssen Sie keine Lohnsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer zahlen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 23.208 Euro.

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, Sie können. Die von Ihnen tatsächlich gezahlte Kirchensteuer können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Tragen Sie den Betrag einfach in der Anlage Sonderausgaben unter "Kirchensteuer" ein.

Gibt es verschiedene Arten von Kirchensteuern?

Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Arten:

  • die Kirchensteuer vom Einkommen,
  • die Kirchensteuer vom Grundbesitz,
  • das allgemeine und das besondere Kirchgeld.

Wie funktioniert die Kirchensteuer vom Einkommen?

Das ist die häufigste Form der Kirchensteuer. Sie wird auch als Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer bezeichnet. Unter der Frage "Wie hoch ist die Kirchensteuer?" finden Sie die wichtigsten Details dazu.

Was hat es mit der Kirchensteuer vom Grundbesitz auf sich?

Manche Bistümer und Diözesen verlangen von ihren Mitgliedern nicht nur eine Kirchensteuer auf das Einkommen, sondern zusätzlich dazu auf deren Grundbesitz. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist das im Bereich der römisch-katholischen Diözesen Limburg und Speyer der Fall.

Die Kirchensteuer vom Grundbesitz wird von den Kommunen zusammen mit der Grundsteuer eingezogen und bemisst sich nach einem festen Prozentsatz. Im Bereich der Diözese Speyer beträgt die Kirchensteuer vom Grundbesitz beispielsweise 10 Prozent des Grundsteuermessbetrags (Stand: 2023). Wenn Sie ein Grundstück besitzen, aber nicht kirchensteuerpflichtig sind, darf die Kommune auch keine Kirchensteuer vom Grundbesitz einziehen.

Was ist das allgemeine Kirchgeld?

Wer nur ein geringes Einkommen hat und auch kein Grundstück besitzt, müsste als Mitglied einer staatlich anerkannten Kirchengemeinde theoretisch keinen Obolus an die Kirche entrichten. In diesem Fall greift das allgemeine Kirchgeld: Dadurch entrichten auch Hausfrauen bzw. Hausmänner oder Erwerbslose ihren Beitrag zur Kirche, wenn sie volljährig sind und mit ihren Einnahmen über dem Existenzminimum liegen. Dann zahlen sie zwischen 5 und 120 Euro im Jahr direkt an ihre Kirchengemeinde.

Genau wie die Kirchensteuer auf Grundbesitz wird auch das allgemeine Kirchgeld nur in bestimmten Regionen erhoben. In Rheinland-Pfalz erhebt zum Beispiel die römisch-katholische Diözese Limburg, die Evangelischen Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche der Pfalz ein allgemeines Kirchgeld.

Was ist das besondere Kirchgeld?

Diese Form der Kirchensteuer betrifft nur verheiratete bzw. verpartnerte Personen, die für ihre Steuererklärung die Zusammenveranlagung nutzen. Wie das besondere Kirchgeld funktioniert, erklären wir anhand eines Beispiels:

Nehmen wir an, ein leitender Angestellter ist kürzlich aus der Kirche ausgetreten. Seine Ehefrau ist Hausfrau und weiterhin Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche. Geben beide eine Steuererklärung zusammen als gemeinsame Veranlagung ab, muss die Ehefrau das besondere Kirchgeld zahlen – und zwar entsprechend des gemeinsamen Einkommens. Mit anderen Worten: Weil er ausgetreten ist, muss sie eine höhere Kirchensteuer zahlen.

Berechnet wird das besondere Kirchgeld vom zuständigen Finanzamt. Berechnungsgrundlage ist eine Tabelle mit 13 Stufen: Die erste und gleichzeitig niedrigste Stufe gilt für ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen der Ehepartner/innen zwischen 30.000 und 37.499 Euro, das besondere Kirchgeld beträgt dann 96 Euro im Jahr. Die 13. und gleichzeitig höchste Stufe gilt ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro, das besondere Kirchgeld beträgt dann jährlich 3.600 Euro (Stand: 2024).

Was, wenn nur ein Ehe- oder Lebenspartner Kirchenmitglied ist?

Gibt ein Ehe- oder Lebenspaar seine Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung ab und ist nur einer von beiden Kirchenmitglied, dann greift das besondere Kirchgeld (siehe oben).

Wenn die Ehe- oder Lebenspartner/innen verschiedenen Konfessionen angehören und nur eine/r von beiden verdient, ziehen der/die Arbeitgeber/in und das Finanzamt die Kirchensteuer ein, nämlich zur Hälfte für die Kirche des Ehemannes bzw. der Ehefrau und zur Hälfte für die Kirche der Ehefrau bzw. des Ehemannes.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Grundsätzlich müssen Sie bei einem Umzug nichts beachten. Denn es ist keine Extra-Ummeldung für die Kirchensteuer notwendig. Aber eventuell müssen die Finanzbeamten ein bisschen rechnen – und zwar wenn Sie zum Beispiel von Nordrhein-Westfalen nach Bayern umgezogen sind. Wieso? Die Kirchensteuer in NRW liegt bei neun Prozent, die Kirchensteuer in Bayern bei acht.

Ein Beispiel: Christoph zieht von Köln nach München, weil er dort einen neuen Job gefunden hat. Weil Christoph aber in ein Bundesland mit einer niedrigeren Kirchensteuer zieht, muss der Finanzbeamte ein bisschen rechnen, zumindest für das Umzugsjahr: Er nimmt die Einkommensteuer, die Christoph zahlen muss, und teilt sie durch zwölf (Monate). Für jedes Zwölftel errechnet er den für den jeweiligen Wohnort geltenden Kirchensteuersatz – also von Januar bis einschließlich Juli die neun Prozent Kirchensteuer, wie sie in Niedersachsen gelten und von August bis einschließlich Dezember die acht Prozent Kirchensteuer Bayerns. Zum Schluss zählt der Finanzbeamte beide Summen zusammen – und erhält die für Christoph fällige Kirchensteuer im Jahr seines Umzugs.

Übrigens:

Als Christoph noch in Köln gewohnt hat, hat er viel weniger verdient als in München. Deshalb könnte die Zwölftelung für ihn ungünstig sein, so dass er sehr viel Kirchensteuer zahlen muss. Deshalb stellt er einen Antrag auf "Erlass aus Billigkeitsgründen" an sein zuständiges Kirchensteueramt. Das entscheidet dann nach eigenem Ermessen, ob Christoph Kirchensteuer zahlen muss oder ob sie ihm erlassen wird.

Ich wohne und arbeite in unterschiedlichen Bundesländern – hat das Einfluss auf die Kirchensteuer?

Ja, das hat es. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nämlich nach dem Bundesland, in dem Sie arbeiten. Das ist aus Vereinfachungsgründen so geregelt, denn so kann ein/e Arbeitgeber/in einfach für alle Arbeitnehmer/innen den monatlichen Steuerabzug mit dem gleichen Kirchensteuersatz vornehmen – egal, in welchem Bundesland die Arbeitnehmer/innen wohnen. Bei der endgültigen Veranlagung richtet sich die Höhe der Kirchensteuer dann aber nach Ihrem Wohnort. Über die Steuererklärung bekommen Sie die Differenz entweder zurück oder müssen gegebenenfalls nachzahlen.

Wie kann man aus der Kirche austreten?

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, gehen Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu dem für Sie zuständigen Standesamt, Amtsgericht oder Kreisgericht. Sind Sie verheiratet, benötigen Sie in vielen Fällen auch Ihre Heiratsurkunde. Gemeinsam mit den Beamten füllen Sie das Formular zum Kirchenaustritt aus. In einigen Bundesländern ist der Kirchenaustritt gebührenfrei, in anderen müssen Sie zwischen 25 und 100 Euro bezahlen.

Wichtig: Lassen Sie sich eine Kirchenaustrittsbestätigung ausstellen. Eventuell zahlen Sie dafür eine kleine Gebühr, aber es lohnt sich. Da nämlich die Kirche Sie bislang noch nicht aus ihrem Taufregister gelöscht hat, kann es Ihnen sonst passieren, dass Sie bei einem Umzug wieder oder rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Mit der Kirchenaustrittsbestätigung können Sie Ihren Austritt nachweisen.

Ab wann wird ein Austritt steuerlich wirksam?

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben. Manchmal kann es auch der darauffolgende Monat sein. Anschließend fällt die Kirchensteuer ersatzlos weg.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Kirchenaustritt informieren?

In der Regel schickt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch eine Änderungsmitteilung an den/die Arbeitgeber/in. Wer ganz sicher gehen will, ob sein/e Arbeitgeber/in informiert ist, prüft am besten die erste Gehaltsabrechnung nach dem Kirchenaustritt.

Wie läuft das mit dem Kirchenaustritt bei einem Minijob?

Gerade bei einem Minijob müssen Sie niemanden über Ihren Kirchenaustritt informieren. Der Grund: Als Minijobber zahlen Sie grundsätzlich keine Kirchensteuer. Machen Sie einen Midijob und haben die Steuerklasse V (5) oder VI (6), zahlen Sie zwar Kirchensteuer, müssen Ihre/n Arbeitgeber/in aber trotzdem nicht über Ihren Austritt informieren – wie bei einem regulären Angestelltenverhältnis sollte das automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern passieren.

Wie zahle ich Kirchensteuer, wenn ich die Konfession wechsle?

Wenn Sie Ihre Konfession wechseln – zum Beispiel von katholisch auf evangelisch –, erhält Ihre bisherige katholische Kirchengemeinde zeitanteilig die Kirchensteuer bis zum Ende des laufenden Kalendermonats. Ab dem folgenden Monat zahlen Sie dann Kirchensteuer an Ihre neue, evangelische Gemeinde.

Auch auf meine Kapitalerträge ist Kirchensteuer fällig – wird diese dann direkt von der Bank einbehalten?

Generell ist auf Kapitalerträge die Abgeltungssteuer und auch Kirchensteuer fällig. Auf Kapitalerträge, die Sie vor dem Jahr 2009 hatten, erhebt das Finanzamt die Kirchensteuer. Zwischen 2009 und 2015 konnten Sie wählen: Entweder Sie kümmerten sich selbst um die Besteuerung, indem Sie Ihre Steuererklärung entsprechend ausfüllten oder Sie beauftragten Ihre Bank damit das für Sie zu übernehmen. Seit 2015 ist der automatische Kirchensteuerabzug auf Ihre Kapitalerträge durch Ihre Bank Pflicht. Alle Details dazu Thema erfahren Sie in unserem Artikel zur Abgeltungssteuer.

Was, wenn ich eine Abfindung erhalte – ist die auch Kirchensteuerpflichtig?

Ja. Aber immerhin haben Sie die Möglichkeit, mithilfe eines Teilerlasses Kirchensteuern zu sparen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Top Thema Sind für eine Abfindung Steuern fällig?

Übrigens:

Sie möchten keine Kirchensteuer mehr zahlen, aber weiterhin Mitglied der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben? Das ist nicht möglich, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 entschieden und die Deutsche Bischofskonferenz klargestellt hat. Geklagt hatte der emeritierte Professor für Kirchenrecht Hartmut Zapp.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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