Übernimmt Ihr/e Chef/in Ihren Mitgliedsbeitrag für den Golfclub, müssen Sie das als Arbeitslohn versteuern.
Ob Festessen oder Kegelausflug, Firmenfeiern können Spaß machen. Bleiben die Kosten unter 110 Euro pro Person, ist der Spaß sogar steuerfrei.
Die Kosten für einen Fremdsprachenkurs sind als Werbungskosten absetzbar, wenn man die Sprache nur aus beruflichen Gründen lernt.
Briefmarke, Fahrtkosten, Hotel: Jeden Cent, den Sie für die Jobsuche ausgeben, können Sie in Ihre Steuererklärung eintragen.