Kann ich Masken von der Steuer absetzen?
Ob FFP2-Masken, KN95-Masken, OP-Masken oder Alltagsmasken – sie alle kosten Geld. Ob sich das bei der Steuererklärung zurückholen lässt, erfahren Sie hier.

Masken gehörten lange zum Alltag: Wegen der Corona-Pandemie herrscht beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden oder auch im Bus und bei Fahrten mit der Bahn eine Maskenpflicht. Wurden zunächst noch sogenannte Alltagsmaske (Community-Maske) benutzt, waren diese bald nicht mehr ausreichend: Die Bundesregierung beschloss im Januar 2021 eine erweiterte Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Somit mussten in öffentlich zugänglichen Räumen – also beispielsweise beim Einkaufen, auf Ämtern oder in öffentlichen Verkehrsmitteln – FFP2-Masken, FFP3-Masken, KN95-Masken oder sogenannte OP-Masken getragen werden. Also Masken, die einen besseren Schutz bieten als gewöhnliche Stoffmasken.
Fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten sind mit dem 1. März 2023 ausgelaufen. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Stellt sich also weiterhin die Frage: Kann ich Kosten für „Corona-Masken“ von der Steuer absetzen?
Wer bleibt auf den Kosten für Masken sitzen?
Nach aktuellem Stand kann man die Kosten für Masken im Normalfall nicht steuerlich geltend machen. Allerdings wird das Thema in der Politik diskutiert. Es gibt Vorschläge, dass die Bürger/innen die Kosten für die Masken in ihrer Steuererklärung eintragen und somit von der Steuer absetzen können. Solche Forderungen gab es bereits, bevor die Pflicht zum Tragen von FFP-Masken und KN95-Masken oder OP-Masken beschlossen wurde, also als noch einfache Alltagsmasken ausreichend waren. Mit einer solchen Regelung wären dann alle Steuerzahler/innen ein wenig entlastet. Denn Unternehmen können Schutzmasken unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben absetzen, einfache Steuerzahler/innen bleiben nach jetzigem Stand jedoch auf den Kosten für die Masken sitzen.
Übrigens:
Wie es mit einer möglichen Absetzbarkeit von Schnelltests und PCR-Tests aussieht, erfahren Sie in unserem Artikel Lässt sich ein Corona-Test von der Steuer absetzen?
Was ist mit Masken am Arbeitsplatz?
Arbeitnehmer/innen, die im Beruf verpflichtet sind, eine Maske zu tragen, diese aber nicht von ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin gestellt bekommen, können die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Steuerzahlern, die Masken „nur“ in der Öffentlichkeit wie beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen beziehungsweise in öffentlichen Gebäuden tragen, ist damit allerdings nicht geholfen.
Übrigens:
Eine Übersicht zu steuerlichen Regelungen beziehungsweise Anpassungen wegen der Corona-Krise finden Sie hier: Corona und die Folgen für Arbeitnehmer
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.